Kleine Anfrage „Vorkaufsrecht im NSG Nuthe-Nieplitz-Niederung“ herunterladen (PDF, 162 KB)
(Nr. 3628 – Axel Vogel) Der Landschafts-Förderverein Nuthe-Nieplitz-Niederung e.V. war von 1992 bis 2004 Projektträger des Naturschutzgroßprojekts Nuthe-Nieplitz-Niederung. Hauptinhalt dieses Projektes war und ist die Erhaltung und Entwicklung schutzwürdiger Landschaftsteile mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung. Grundlegendes Hauptinstrument ist die dauerhafte Flächensicherung mittels Grunderwerb durch den Projektträger im einem ca. 6000 ha umfassenden Kerngebiet. Dazu sollen Grundstücke in Privateigentum erworben werden, vorrangig diejenigen mit Nutzungskonflikten und für biotopersteinrichtende Maßnahmen auf Grundlage der Pflege- und Entwicklungsplang (PEPL).
Das Projekt hatte einen Umfang von 15 Mio. Euro wovon 75% der Bund, 20% das Land Brandenburg und 5%Eigenanteil der Projektträger übernommen haben. Entsprechend der Zielstellung wurde der überwiegende Teil der Mittel für den Grunderwerb verwendet. Bis 2004 wurden rund 3000 ha vom Projektträger erworben. Sie sind Teil des mittlerweile gesicherten 5.500 ha großen Naturschutzgebietes. Das Gebiet ist als FFH-Gebiet Teil der NATURA-2000-Kulisse und zugleich Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA). Für alle Flächen im Eigentum des Landschafts-Förderverein, besteht die Verpflichtung zur Umsetzung der Entwicklungsziele des PEPL. Nach Abschluss des Förderprojekts erwirbt der Landschafts-Förderverein weiterhin Grundstücke in diesem Gebiet für die zielgerichtete Entwicklung und notwendige Maßnahmen nach Maßgabe des PEPL und FFH-Managementplan.
Ein ausdrücklicher Zweck des Naturschutzgroßprojektes ist die Sicherung der Niedermoorstandorte. Deshalb hat der Landschafts-Förderverein 2011 eine Machbarkeitsstudie Moorschutz in Auftrag gegeben, um den Zustand der zentralen Niedermoorflächen am Königsgraben im Ergebnis der Entwicklung von 1992-2011 zu überprüfen. Diese Studie gliedert sich in 2 Teile, einen 1. bodenkundlichen, hydrologischen und technischen Teil mit Entwicklungsszenarien und Maßnahmenvorschlägen und einen 2. Teil mit Darstellung des Eigentums, der Nutzung und der Auswirkungen der Nutzungsumstellungen im Ergebnis von Moorschutzmaßnahmen. Im August 2013 wurde die Studie fertiggestellt.
Bisher hat das Land Brandenburg bei Grundstücksverkäufen im Gebiet mehrfach zugunsten des Landschafts-Förderverein das Vorkaufsrecht (VKR) ausgeübt. Dabei hat regelmäßig der Landschafts-Förderverein den Kauf der Flächen finanziert. Für das VKR innerhalb der definierten Moorschutzkulisse, ist zusätzlich mit der Stiftung
Naturschutzfonds Brandenburg ein vereinfachtes Verfahren für die Projektförderung zur Finanzierung der Kaufsumme vereinbart.
In einem Fall wurden die Flurstücke 80, 81, 104, 108, 172 in der Flur 6 der Gemarkung Stücken mit einer Gesamtgröße von 12,64 ha im NSG, innerhalb der Kulisse der Machbarkeitsstudie für Moorschutz, an einen privaten Landwirt verkauft. Vorher hatte das Land jedoch dem Förderverein einem begründeten Bescheid das Vorkaufsrecht eingeräumt. Der spätere Käufer hatte Widerspruch eingelegt, welchem vom Land stattgegeben wurde. Die Naturparkverwaltung und der Landschafts-Förderverein wurden über die Gründe bis heute nicht in Kenntnis gesetzt.
Ich frage die Landesregierung:
1) Wie begründet das Land seine Entscheidung dem Widerspruch gegen das Vorkaufsrecht stattgegeben zu haben?
2) Warum hat das Land nicht versucht, die betreffenden Flächen mit anderen Instrumenten, wie z.B. Dingliche Sicherung im Grundbuch oder verbindliche vertragliche Vereinbarungen/Verträge mit konkreten Nutzungsvorgaben zum Schutz der Moorflächen für die betreffenden Grundstücke, zu sichern?
3) Besteht noch die Möglichkeit für diese Flächen eine dingliche Sicherung im Grundbuch zu erreichen, um sie so für den Zweck Moorschutz zu sichern?
4) Warum wurden die Naturparkverwaltung und der Landschafts-Förderverein als Beteiligte nicht über die Entscheidung informiert?
5) Wie geht man mit der Signal- und Beispielwirkung um, welche die Entscheidung des LUGV, in Verbindung mit der Begründung des Widerspruchs und der hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit des Kaufgegenstandes, auf künftige VKR-Fälle entfaltet?
6) Welche Strategie verfolgt das Land, um die Flächen in der Nuthe-Nieplitz-Niederung für die zielgerichtete, zweckentsprechende Entwicklung nach Maßgabe des Pflege- und Entwicklungsplanes und insbesondere auch der aktuellen FFH-Managementplanung zu sichern, vor dem Hintergrund, dass sich künftige Käufer auf die vorliegende Begründung zum Widerspruch berufen?
7) Wie werden die Naturparkverwaltung und der Landschafts-Förderverein bei der Flächensicherung im Kerngebiet des Naturschutzgroßprojekts, insbesondere für den dringend erforderlichen Schutz der Niedermoore und die Umsetzung der vorliegenden Machbarkeitsstudie, vom Land unterstützt?