Kleine Anfrage „Waldwegebaumaßnahmen im Landeswald“ herunterladen (PDF, 91 KB)
(Nr. 2186 – Axel Vogel) Am 07.02.2012 hat der Landesbetrieb Forst Brandenburg die Betriebsanweisung 16/2012 „Waldwegebaumaßnahmen im Landeswald“ erlassen. In der Präambel wird zuerst auf die „wachsende Inanspruchnahme des Waldes zu Zwecken der Erholung und der Freizeitgestaltung“ hingewiesen, welches neben den wirtschaftlichen Belangen ein neues Wegenetz erfordere. Dazu wird ein Hauptwegenetz in einem Raster von mindestens 1000 x 1000 m und ein Nebenwegenetz in einem Raster von 500x500 m propagiert. Die Hauptwege sollen einen sehr hohen Ausbaugrad erreichen, eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,5 m aufweisen, bis 44 t belastbar und möglichst bei jeder Witterung befahrbar sein. Einmündungen und Kurven sollen extra verbreitert und ausgebaut werden, der Weg soll insgesamt auf einer Breite von 8-10 m gehölzfrei bleiben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Umfang umfasst das bestehende Wegenetz der Waldwege im Landeswald in Brandenburg. Existiert bereits eine Klassifizierung in Haupt- und Nebenwege? Falls ja, welche Länge umfassen die beiden Wegekategorien?
2. Wie viel Prozent der vorhandenen Wege erfüllen bereits die Anforderungen der Betriebsanweisung und viel Prozent der Wege müssten ausgebaut werden?
3. In welchem Umfang wäre zusätzlich ein Neubau von Wegen erforderlich, um einen wie in der Betriebsanweisung geforderten Erschließungsgrad des Waldes zu erreichen?
4. Welche Mittel wurden im Landeswald seit dem Jahr 2002 für den Waldwegebau ausgegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
5. Welche Mittel stehen dem Landesbetrieb Forst im aktuellen Haushalt zur Verfügung, um das Waldwegenetz entsprechend der neuen Betriebsanweisung auszubauen?
6. Wie beurteilt die Landesregierung temporäre Einschränkungen der Befahrbarkeit für Schwerlastverkehr bei Dauernässe und/oder Frost-/Tauwechsel, um Schäden an den Waldwegen zu vermeiden?
7. Wem obliegt die Wiederherstellung einer beschädigten Wegedecke infolge einer Nutzung bei den oben genannten ungünstigen Witterungsbedingungen?
8. Welchen Rechtsstatus hat die Betriebsanweisung im Verhältnis zu Natura 2000 Gebieten und zu den Verordnungen der Naturschutz-, Landschafts- und Großschutzgebiete in Brandenburg?
9. Wie soll die in der Betriebsanweisung geforderte Beachtung der zuvor genannten Schutzgebiete kontrolliert werden?
10. Wie beurteilt die Landesregierung den Einfluss des geplanten Hauptwegenetzes auf das Waldinnenklima, wenn dabei bis zu 10 m breite Auflichtungen in 1000 m Rastern entstehen?
11. Wie beurteilt die Landesregierung die angeführte Begründung der „wachsende Inanspruchnahme des Waldes zu Zwecken der Erholung und der Freizeitgestaltung“ für den Ausbau des Wegenetzes vor dem Hintergrund, dass Waldwege zu diesen Zwecken ohnehin nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, die keine besondere Befahrungsgenehmigung haben?