(Nr. 2691 - Michael Jungclaus) Am 06.12.2012 fand ein von BMVBS und BMU initiierter Runder Tisch zum Gesamtkonzept Elbe beim Wasser- und Schifffahrtsamt in Berlin statt, bei dem ein gemeinsames Eckpunktepapier des Bundes und der Länder vorgestellt wurde.
Das Eckpunktepapier enthält Aussagen zur Bedeutung der Elbe als Binnenwasserstraße sowie als Natur- und Kulturlandschaft, zu Grundsätzen der Zusammenarbeit sowie zu verkehrlichen, wasserwirtschaftlichen, ökologischen und kommunikativen Zielen.
Die Unterhaltungskosten für die Elbe betragen jährlich 40 Millionen Euro. Gleichzeitig ist die Binnenschifffahrt von Abgaben befreit. Beim Europäischen Gerichtshof läuft derzeit eine Klage der Europäischen Kommission gegenüber Deutschland zu nicht kostendeckenden Wasserdienstleistungen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, zu denen auch die Benutzung von Fließgewässern als Transportwege zählt.
>>> Die ausführliche Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung als pdf
Ich frage die Landesregierung:
- Was sind die Erkenntnisse und Ergebnisse des Runden Tisches zum Gesamtkonzept Elbe am 06.12.2012?
- Wie ist die Position der Landesregierung zu weiteren Ausbaumaßnahmen der Elbe (auch im Hinblick auf den Elbeseitenkanal) und wie begründet sie diese? Wie beurteilt die Landesregierung diesbezüglich die Vereinbarkeit mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie?
- Welche inhaltlichen und finanziellen Beteiligungen können auf das Land Brandenburg bei der der Erarbeitung und Umsetzung des Gesamtkonzeptes Elbe zukommen?
- Wie hat sich das Gütertransportaufkommen auf dem Brandenburgischen Abschnitt der Elbe in den letzten zehn Jahren entwickelt? Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Entwicklung und zukünftige Potenziale unter Einbeziehung des gesamten Verkehrsnetzes (auch Schiene und Straße)? Wie schätzt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit weiterer Ausbaumaßnahmen der Elbe ein?
- Wie entwickelte sich die Nutzung und Auslastung des Hafens Wittenberge und Mühlberg in den vergangenen zehn Jahren?
- Wie haben sich die Niedrigwasserstände der Elbe innerhalb der letzten 20 Jahre verändert? In welchem Umfang konnte jeweils das Ziel einer Fahrrinnentiefe von mindetens 1,6m an 345 Tagen im Jahr erreicht werden? Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung daraus?
- Welche Auswirkungen wird perspektivisch die Aufgabe von Braunkohletagebauen in der Lausitz auf die Niedrigwasserabflüsse und damit auf die Fahrrinnentiefe haben und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus insbesondere zur Beschiffbarkeit? Welche Entwicklungen sind weiterhin diesbezüglich in Folge des Klimawandels zu erwarten?
- Welche Maßnahmen sind in den nächsten Jahren am Elbeabschnitt in Brandenburg zum Schutz und zur Entwicklung der Natura2000-Gebiete und des Biosphärenreservates Elbe sowie zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt geplant?
- Welche Position hat die Landesregierung zu der abgabefreien und daher nicht kostendeckenden Wasserdienstleistung „Benutzung von Fließgewässern als Transportwege“? Wie hat sie ihre Position bisher eingebracht und welche Konsequenzen hätte ein Gerichtsurteil zugunsten der Europäischen Kommission für Brandenburg?
- Welche weiteren Positionen und Forderungen wird die Landesregierung am 5.3.2013 auf der Magdeburger Flusskonferenz Elbe des BMVBS/BMU vertreten?