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Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf Bundesinstitute, die im Rahmen des Strukturwandels in der Lausitz angesiedelt wurden

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Die Bundesregierung hat Ende November 2023 bekräftigt, dass die vom Bund im Strukturstärkungsgesetz zugesagten Mittel für Projekte im Strukturwandel sicher seien. Ein zentrales Instrument der Strukturstärkung ist die Ansiedlung von verschiedenen Bundesinstituten. Doch eine Ansiedlung bedeutet nicht unbedingt auch eine auskömmliche Finanzierung des Betriebes der Institute. Als eine der Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils könnten nach Recherchen der „Neuen Lausitz“ auch folgende, bereits angesiedelte Projekte wegen der fehlenden Klima- und Transformationsmittel betroffen sein: Das Kompetenzzentrum für energieintensive Industrien (KEI), das DLR-Institut für CO2-arme Industrieprozesse, das Center for Hybrid Electronic Systems (Chesco), das Energie-Innovationszentrum (EIZ) und einige mehr.

Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie den fortlaufenden Betrieb der oben genannten Institute in den nächsten Jahren ein, insbesondere in Hinblick auf die Finanzierung der laufenden Kosten?