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Beschränkung des Einsatzes von Glyphosat

Benjamin Raschke:

Am 20. Mai forderten auf der Umweltministerkonferenz in Bad Staffelstein acht Bundesländer ein Abgabeverbot von Glyphosat an Privatpersonen. Die Internationale Agentur für Krebsforschung hat Glyphosat kürzlich als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen“ eingestuft. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes solle daher ein Verbot des Glyphosateinsatzes für den Haus- und Kleingartenbereich sowie für bestimmte verbrauchernahe Anwendungen greifen. Auch in der Landwirtschaft soll nach den acht Bundesländern weniger Glyphosat eingesetzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

Wie positioniert sich die Landesregierung zu den Forderungen der acht Bundesländer?

Antwort der Landesregierung:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

die Umweltministerkonferenz hat am 22. Mai.2015 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

„Die Ministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bekräftigen ihren Beschluss zur 83. UMK, TOP 45 und verweisen auf den Beschluss der 11. VSMK zu TOP 16.

Die Umweltministerkonferenz begrüßt die Initiative einer großen deutschen Handelsgruppe, deutlich vor der anstehenden Entscheidung über die Verlängerung der EU-Zulassung für Glyphosat Produkte mit dem Pestizidwirkstoff Glyphosat für den Privatverbraucher im Haus- und Kleingarten bis spätestens Ende September 2015 auszulisten.

Im Hinblick auf die Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen (Gruppe 2A)" durch die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützen die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder die Absicht des Bundes, sich dafür einzusetzen, dass dies auch auf EU-Ebene Eingang in die laufende Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat findet.

Die Umweltministerkonferenz stellt fest, dass der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eine Ursache für die fortschreitende Verschlechterung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft in Deutschland darstellt.
Die Ministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bekräftigen vor diesem Hintergrund den Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 20. März 2015 in Bad Homburg, insbesondere die Bitte an die Bundesregierung, sicherzustellen, dass dem.Schutz der biologischen Vielfalt vor den Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Einklang mit dem EU-Recht in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und den mit der Zulassung festzulegenden Anwendungs-bestimmungen. Rechnung getragen wird.

Sie bitten die Bundesregierung zur nächsten Umweltministerkonferenz, über bereits vorliegende Erkenntnisse wissenschaftlicher Expertisen über mögliche direkte und indirekte Einflüsse des Pflanzenschutzes auf die menschliche Gesundheit und auf die Biodiversität in der Agrarländschaft und den derzeitigen Stand der Umsetzung des in der Verordnung 1107/2009 (EG) vorgeschriebenen Schutzes der biologischen Vielfalt in der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zu berichten.

Die Umweltministerkonferenz bittet die Agrarministerkonferenz um Beteiligung an der von dieser in ihrem Beschluss vom 20. März 2015 avisierten Arbeitsgruppe.“

Ministern steht es frei zu Beschlüssen von Ministerkonferenzen Protokollerklärungen abzugeben.

Minister Jörg Vogelsänger