Heide Schinowsky:
Das 5. Bund-Länder-Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung ist am 01.01.2013 in Kraft getreten und gilt für die Dauer von fünf Jahren. Derzeit laufen auf Bundes- und Landesebene die Vorbereitungen für die Verhandlungen eines Folgeabkommens für die Zeit ab 2018.
Wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums vom 05.11.2015 auf eine Schriftliche Anfrage zu diesem Sachverhalt hervorgeht, sind konkrete Vorschläge aus Brandenburg und den anderen betroffenen Bundesländern notwendige Voraussetzung für die Vorbereitung bzw. Gestaltung der Verhandlungen: „Aus Sicht des Bundes bedürfen diese (Gespräche über eine Fortsetzung der Finanzierung) einer sorgfältigen internen Vorbereitung, insbesondere im Hinblick auf die verbleibenden bergrechtlichen Aufgaben der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), die zur Zeit ermittelt werden. Zielführend wären in diesem Zusammenhang aber konkretere Vorschläge der Länder zur Übertragung von Aufgaben der LMBV entsprechend der Regelung nach § 5 des laufenden Verwaltungsabkommens.“
Ich frage die Landesregierung:
Mit welchen konkreten Vorschlägen und Positionen beteiligt sich die Landesregierung an der Vorbereitung bzw. Ausgestaltung der kommenden Verhandlungen für ein Folge-Bund-Länder-Verwaltungsabkommen?
Antwort der Landesregierung
Die Verhandlungen zum Folgeabkommen Braunkohlesanierung ab 2018 haben noch nicht begonnen.
Im Rahmen der Sitzung des Bund-Länder-Steuerungsausschusses am 03.12.2015 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) angekündigt, mit den vier Braun kohlesanierungsländern über die Finanzierung der Braunkohlesanierung ab 2018 verhandeln zu wollen. Dazu wird das BMF in den nächsten Tagen ein Schreiben an die Staatssekretäre der Länder richten und zu einem Auftaktge-spräch im Januar 2016 einladen.
In diesem Gespräch möchte das BMF seine Grundposition für diese Verhandlun-gen vorstellen. Im Übrigen sollen auch die zeitlichen und organisatorischen Eckdaten besprochen werden.
Auf dieser Grundlage wird das Land Brandenburg seine Position in der IMAG Braunkohlesanierung festlegen. Diese sollen dann mit den Vorstellungen der übrigen Länder abgestimmt werden, um ein einheitliches Auftreten der vier Braunkoh-lesanierungsländer in den Verhandlungen sicherzustellen.
Ministerin Kathrin Schneider