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Containern straffrei stellen

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Der Zeitgeist einer Gesellschaft sollte sich in ihren Gesetzen und der Strafbarkeit von Handlungen widerspiegeln. Lebensmittelretterinnen und -retter, die die verzehrfähigen Lebensmittel wieder aus den Abfallbehältern von zum Beispiel Supermärkten herausholen - sogenanntes Containern -, begehen nach aktueller Gesetzeslage einen

Diebstahl, da es sich bei den entsorgten Lebensmitteln um fremde bewegliche Sachen handelt.

Laut Statistischem Bundesamt landen jährlich ca. drei Millionen Tonnen essbare Lebensmittel in den Abfällen von Industrie und Einzelhandel. Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben vorgeschlagen, bei Lebensmittelretterinnen und -retter auf Strafverfolgung wegen Diebstahls zu verzichten. Die Länder sind nun aufgefordert, ihre Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren dahingehend anzupassen, dass Containern nur noch dann unter Strafe gestellt wird, wenn ein Hausfriedensbruch oder eine Sachbeschädigung damit einhergeht.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Fälle des sogenannten Containerns sind in den letzten fünf Jahren in Brandenburg zur Anklage gebracht und verurteilt worden?