Axel Vogel:
Herr Minister, Sie haben angesprochen, dass es ein Thema ist, was die Region schon seit 25 Jahren beschäftigt. Ist Ihnen bekannt, dass die Einbeziehung der Ortslagen mehrfach durch OVG-Urteile bestätigt wurde und dass die von Ihnen angesprochene Aufhebung des Einvernehmens in Planungsangelegenheiten nicht erst seit Mai 2014 besteht, sondern seit mindestens 15 Jahren Realität ist? Wenn das Einvernehmen sowieso schon aufgehoben ist, dann stellt sich die Frage, warum eine Ausgliederung mit einem umfassenden Verfahren dann überhaupt erforderlich sein soll.
Antwort der Landesregierung
Minister Vogelsänger:
Herr Vogel, ich habe es deutlich gemacht: Es geht auch um kommunale Planungshoheit. Auch wenn das Einvernehmen faktisch nicht mehr bestand, so war es geltendes Recht. Die Rechtslage muss man berücksichtigen. Deswegen finde ich es richtig, dass die Aufhebung des Einvernehmenserfordernisses grundsätzlich geregelt ist. Wir haben eine unterschiedliche Auffassung; damit müssen wir beide leben. Dass es sinnvoll ist, wenn Landschaftsschutzgebiete über Ortslagen hinweggehen, kann mir keiner erklären. Ich halte das nicht für richtig.
Wichmann [CDU]: Das ist es auch nicht!)
Ich sage Ihnen deutlich: Es sorgt nicht für Akzeptanz in den Bereichen Umwelt- und Naturschutzpolitik. Ich werbe für Akzeptanz - ich bin Umweltminister - und dafür, dass Kommunen in solchen Bereichen Entwicklungschancen haben. Dazu gehört auch Buckow (Märkische Schweiz). - Vielen Dank.
(Beifall CDU sowie vereinzelt AfD)