Heide Schinowsky:
Minister Gerber hat sich diesen Sommer erfolgreich dafür eingesetzt, erste Pflöcke für das Auslaufen der Braunkohle-Verstromung in Brandenburg einzuschlagen: Im Ergebnis wurde mit dem IGBCE-Model die Stilllegung zweier Blöcke des Kraftwerks Jänschwalde beschlossen und inzwischen auch von Vattenfall bestätigt. Aller Voraussicht nach wird dieser Ausstiegs-Pfad von Bundes- und Landesregierung in den kommenden Jahren fortgesetzt. Auch die Bundesnetzagentur rechnet mit einer deutlichen Drosselung der Braunkohleverstromung.
Allein auf Grund der bereits beschlossenen Reduzierung der Kraftwerksleistung in Jänschwalde sinkt entsprechend der Braunkohle-Verbrauch. Der bisher prognostizierte Kohlebedarf war und ist jedoch notwendige Grundlage für die Genehmigung der neuen Tagebaue Welzow Süd 2 und Jänschwalde Nord.
Vor diesem Hintergrund und angesichts dessen, dass Braunkohlenplanverfahren von der Landesplanungsbehörde betrieben und von der Landesregierung beendet werden können, frage ich die Landesregierung:
Wann wird das Braunkohlenplanverfahren für den neuen Tagebau Jänschwalde auf den Prüfstand bzw. eingestellt?
Antwort der Landesregierung:
Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung Schneider: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Schinowsky, ich habe meine Antwort natürlich mit dem Kollegen Gerber abgestimmt: Braunkohle ist weiter Brückentechnologie im Land Brandenburg. Da gibt es keine Änderung der Auffassung der Landesregierung. Darüber hinaus hat sich Minister Gerber im Sommer nicht für das Auslaufen des Braunkohlenabbaus, sondern erfolgreich für die Verhinderung einer ungerechtfertigten CO2-Abgabe eingesetzt.
Ihre Frage betrifft die Überprüfung des Braunkohlenplanes Jänschwalde - deswegen stehe ich auch hier: weil das mein Geschäftsbereich ist. Braunkohlenplanung und Braunkohlengenehmigungsverfahren sind komplexe, sehr schwierige Sachverhalte, die eine sehr lange Vorbereitungszeit brauchen, die intensive Auswirkungen in allen Bereichen haben. Deswegen ist es wichtig, dass man belastbare Grundlagen für solche Entscheidungen hat.
Diese belastbaren Entscheidungsgrundlagen haben wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht; uns fehlt das Ergebnis des Verkaufs der Lausitzer Braunkohle, des Verkaufs der Braunkohlensparte von Vattenfall. Nach mir vorliegenden Informationen wird das etwa im Sommer nächsten Jahres der Fall sein, sodass man dann auf dieser Grundlage weiter diskutieren kann.
Präsidentin Stark: Es gibt Fragen. Frau Schinowsky, bitte.
Frau Schinowsky (B90/GRÜNE):
Eine notwendige Voraussetzung, um diese Frage zu klären, ist unter anderem, ob die Entscheidung für die Stilllegung der Überprüfung standhält, ob sich diese Regelung mit EU-Beihilferecht verträgt. Wie ist Ihre Prognose, was ist Ihre Einschätzung: Ist dieser von der Landesregierung gepushte Vorschlag damit in Einklang zu bringen, oder ist zu erwarten, dass er gekippt wird?
Ministerin Schneider: Wir werden sehen, wie die Entscheidungen in den verschiedenen Gremien laufen. Ich will mich hier an Spekulationen nicht beteiligen.
(Vereinzelt Beifall SPD)