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Geplante Ortsumfahrung B 87 Lübben: Verkehrsprognose für den Maßnahmenfall

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Der Bundesrechnungshof forderte Ende 2019 das Land auf, für den Planungsprozess der Ortsumfahrung Lübben eine neue Verkehrsprognose zu erarbeiten, welche auf den „Maßnahmenfall“ statt auf den „Planfall“ abstellt. Nach Kenntnis des Fragestellers hat der Haushaltsausschuss des Bundestages per Maßgabenbeschluss die Neuberechnung für die Vorhaben im Bedarfsplan bis März 2024 beschlossen. In der Antwort auf die bündnisgrüne Anfrage gibt die Landesregierung an, dass für die Ortsumfahrung Lübben eine Projektprognose 2030 erstellt wurde.


Ich frage die Landesregierung: Beziehen sich die Verkehrszahlen, welche die Landesregierung an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur neuen Berechnun des NKV übermittelt bzw. übermitteln wird, auf den Plan- oder den Maßnahmenfall?