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Mündliche Anfrage: Illegaler Welpenhandel in Brandenburg: staatsanwaltliche Verfahren

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Die Lausitzer Rundschau berichtete, dass der Handel mit illegalen Welpen weiterhin auf einem hohen Niveau stattfindet und beruft sich auf Erkenntnisse im Landkreis Spree-Neiße. Erwerbsmäßige Züchter, d.h. bei mehr als drei Würfen im Jahr oder mehr als drei fortpflanzungsfähigen Hündinnen, oder Händler, welche Tiere aus dem Ausland verkaufen, benötigen nach §11 des Tierschutzgesetzes eine Erlaubnis. Wer illegal mit Tieren handelt kann mit einem Bußgeld bis 25.000€ bestraft werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Fälle des illegalen Tierhandels sind in den Jahren 2022 und 2023 an die Staatsanwaltschaften Brandenburg übermittelt und entschieden worden?