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Inanspruchnahme des Angebots von Schulsozialarbeit im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“

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Finanziert aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ wurde allen Landkreisen und kreisfreien Städten das Angebot gemacht, jeweils drei auf zwei Jahre befristete Stellen für Schulsozialarbeit zu beantragen.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele der im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ angebotenen Stellen für Schulsozialarbeit wurden von welchen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten nicht in Anspruch genommen bzw. nicht in vollem Umfang ausgeschöpft?