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Antwort auf Mündliche Anfrage 1847: Katzenkastration

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Freilaufende herrenlose Katzen können zu einer Überpopulation ihrer Art führen. Sie leiden oftmals an Unterernährung, Wurm- und Parasitenbefall und ihren Verletzungen. Um eine unkontrollierte Vermehrung und das Leiden der Tiere zu verhindern, kann über das kommunale Ordnungsrecht die Einführung einer Kennzeichnung- und Kastrationspflicht erlassen. Hiervon haben bisher 13 Gemeinden und Städte in Brandenburg Gebrauch gemacht.

Die Landesregierung hat ihre Förderrichtlinie für die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen anerkannten Tierschutzorganisationen bei der Durchführung von Katzenkastrationen bis zum 31. August 2024 verlängert. Das Antragsverfahren wurde vereinfacht, so dass auch Tierschutzorganisationen, die kein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung betreiben die Förderung in Anspruch nehmen können.

Wie viele Bewilligungen an beantragende Tierschutzorganisationen hat es bisher in welcher Gesamthöhe gegeben?