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Keine Öffentlichkeitsbeteiligung bei geplanter Mastanlage Gölsdorf (Landkreis Oder-Spree)

Benjamin Raschke:

Eine im November 2015 gegründete Gesellschaft plant in Gölsdorf (Gemeinde Steinhöfel) die Errichtung einer Schweine-und Rindermastanlage, nur wenige Kilometer neben der bereits bestehenden riesigen Schweinemastanlage in Eggersdorf bei Müncheberg (Märkisch-Oderland). In Gölsdorf sollen zukünftig 900 Bullen und 768 Schweine gemästet werden. Gegen das Vorhaben gibt es in der Region massive Proteste. Das Landesamt für Umwelt hätte durchaus eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit Öffentlichkeitbeteiligung beauflagen können, nutzte aber seinen Ermessensspielraum und teilte am 9. November 2016 im Amtsblatt mit: „Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.“

Ich frage die Landesregierung: Hat das Landesamt für Umwelt für das Ergebnis der Vorprüfung eigene Gutachten in Auftrag gegeben oder sich nur auf Unterlagen, die im Auftrag des Betreibers erstellt wurde, bezogen?

Antwort der Landesregierung:

Das Landesamt für Umwelt hat für die Vorprüfung auf Bestehen einer UVP-Pflicht keine Gutachten von externen Sachverständigen beauftragt, weil es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt und dies im Übrigen auch nicht erforderlich war.

Das Verfahren zur Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist in der Verordnung über das Genehmigungsverfahren, der 9. BlmSchV, abschließend geregelt. Die Genehmigungsbehörde darf insbesondere gemäß § 13 Abs. 1 der 9. BlmSchV Gutachten nur dann einholen, wenn dies zur Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich ist. Das Vorliegen der UVP-Pflicht gehört nicht zu den Genehmigungsvoraussetzungen, so dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens für diese Prüfung nicht zulässig ist.

Es bestand auch kein Erfordernis, da das Landesamt selbst über sehr gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt, die ausreichend Sachverstand haben, um die Prüfung auf Vorliegen der Voraussetzungen für das Bestehen einer UVP-Pflicht selbst abschließend beurteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Minister Jörg Vogelsänger