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Klimaschutzpolitik in Brandenburg nach dem Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts

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Mit dem am 29. April 2021 veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen mit den Grundrechten unvereinbar sind. Begründet wird dies damit, dass im Klimaschutzgesetz hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen und somit das Pariser Klimaabkommen nicht ohne drastische Einschränkungen der Freiheit und somit auch der Grundrechte eingehalten werden kann. Die Bundesregierung hat als Reaktion auf das Urteil angekündigt, das Bundes-Klimaschutzgesetz kurzfristig zu ändern und die Minderungsziele deutlich zu verschärfen. Laut Urteil muss dies spätestens bis zum 31. Dezember 2022 erfolgen.

Ich frage die Landesregierung: Wie wirken sich das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 und die geplanten Änderungen im Klimaschutzgesetz des Bundes auf die klimapolitischen Zielsetzungen und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des zu erarbeitenden Klimaplans Brandenburg aus?