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Kredit der Europäischen Investitionsbank für den BER

Axel Vogel:

Im Sommer 2009 genehmigte die Europäische Investitionsbank (EIB) der Flughafengesellschaft für den BER einen Kredit in Höhe von rund 1 Milliarde Euro. Pressemel-dungen berichten, dass die EIB diesen Kredit unter der Voraussetzung einer Inbetriebnahme spätestens im Jahr 2017 vergeben hat und jetzt auf die Nennung eines neuen Eröffnungstermins bis Ende April dringt. Andernfalls soll sie damit gedroht haben, den Kredit zu kündigen. Einen verlässlichen Eröffnungstermin wird die FBB nach Bekunden des Geschäftsführers bis April jedoch nicht verbindlich nennen können, da bis jetzt nicht alle Terminrisiken bekannt sind.

Ich frage die Landesregierung: Ergeben sich daraus für die FBB und in der weiteren Folge auch für das Land Brandenburg Konsequenzen für die Sicherstellung der Finanzierung des Gesamtprojektes?

Antwort der Landesregierung Minister der Finanzen Görke:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vogel, sehr geehrter Herr Genilke, beide Fragen stehen im Zusammenhang, das versuche ich in meiner Antwort zu berücksichtigen. Die Europäische Investitionsbank EIB hat dem Flughafen Berlin-Brandenburg im Jahr 2009 zwei Kredite in einem Gesamtumfang von 1 Milliarde Euro gewährt. Die EIB-Kredite sind Bestandteil - das ist in der Fragestellung gesagt worden - der Langfristfinanzierung für den BER. Sie sind durch die Länder Berlin und Brandenburg und den Bund verbürgt. Mir ist nicht bekannt - und damit zu Ihrer Frage, Herr Kollege Vogel -, dass die EIB erklärt hat, sich von diesem Kreditvertrag zu lösen. Nach meinen Informationen gibt es Gespräche zwischen der FBB und der EIB wegen der Klausel, die den Termin der Inbetriebnahme des BER bzw. den Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Termins durch die Flughafengesellschaft betreffen. Diese Gespräche finden zurzeit statt und verlaufen nach Einschätzung der FBB konstruktiv. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass diese Gespräche erfolgreich sein werden und die bestehenden EIB-Kredite weiterhin zur Langfristfinanzierung des BER-Projekts beitragen werden.

Präsidentin Stark: Vielen Dank. - Es gibt Nachfragen. Herr Abgeordneter Genilke, Sie haben das Wort.

Genilke (CDU):Sehr geehrter Herr Finanzminister, Sie sprachen gerade von diesem Kredit in Höhe von 1 Milliarde Euro. Es laufen mehrere Kredite für diesen Flughafen. Deshalb ist meine erste Frage, ob es weitere Garantieerklärungen der Gesellschafter gegenüber den Banken im Fall von Planabweichungen gibt, die für die Gesamtfinanzierung des Vorhabens dann sicherzustellen wären.

Zweite Frage in diesem Zusammenhang: Sie sagten selbst, wenn es diese Garantieerklärung in noch größeren Rahmen geben sollte, solle es keine weiteren öffentlichen Gelder für die FBB geben. Sie können es an dieser Stelle ja nicht ausschließen, dass, wenn es weitere Garantien - oder in diesem Fall diese Garantie - gibt, unter Umständen nicht doch die Bürgschaft oder der Kredit fällig gestellt wird, was automatisch weitere Zahlungen der Gesellschafter zur Folge hätte. Wie geht das mit Ihren bereits gegebenen Antworten zusammen?

Präsidentin Stark: Wir sammeln wegen der schon fortgeschrittenen Zeit auch hier. Herr Abgeordneter Vogel, bitte.

Axel Vogel (B90/GRÜNE):

Ich schließe da gleich an. Es gibt zwei Risiken, das eine ist ein Zinsrisiko: Dass die Zinsen steigen können, würde ich für vernachlässigbar halten, weil die Zinsen insgesamt gesunken sind. Das andere Risiko ist aber - Herr Genilke hat das angedeutet -, dass die Garantieerklärung bzw. die Bürgschaft gezogen wird. Deshalb frage ich Sie, ob das Land, ob das Finanzministerium in der Lage wäre, wenn die EIB auf Rückzahlung besteht und die Bürgschaft einfordert - es geht ja immerhin um 444 Millionen Euro -, dies zu erfüllen.

Präsidentin Stark: Herr Minister Görke, Sie haben jetzt die Gelegenheit zu antworten.

Minister Görke:

Sehr geehrter Kollege Vogel, ich gehe nicht davon aus - weil die Gespräche konstruktiv und, wie ich annehme, erfolgreich verlaufen werden -, dass diese Bürgschaften irgendwie ausfallgefährdet sind. Insofern stellt sich die Frage aus meiner Sicht zurzeit nicht.

In der bei einem Bürgschaftsverfahren, sehr geehrter Herr Genilke, zur Absicherung der Aufstockung der 1,1 Milliarden Euro durch die drei Gesellschafter Berlin, Brandenburg und Bund gegenüber den Bürgen abgegebenen Erklärung ist eine genaue Formulierung nachzulesen, die auch in den Zeitungsberichten eine Rolle gespielt hat. Die Erklärung enthält nur eine grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung an der Gesamtfinanzierung des BER-Projekts. Inhaltlich stellt diese Erklärung - das habe ich auf Nachfrage auch den Medien gegenüber dargestellt - keine Garantieerklärung der Gesellschafter dar. Die Gesellschafter haben in der Erklärung keine Zahlungs- bzw. unmittelbaren Leistungspflichten übernommen. Diese Erklärung lässt eindeutig die Verantwortung bei der Flughafengesellschaft, die für Kostenentwicklung innerhalb des BER-Projekts die Verantwortung trägt. Die Gesellschaftererklärung begründet ausdrücklich keine Ansprüche der FBB bzw. der kreditgebenden Banken gegenüber dem Land. - Vielen Dank.