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Neubau der Brücke am Altstadtbahnhof in Brandenburg an der Havel

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In der Stadt Brandenburg an der Havel ist der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) mit der Planung für den Neubau der Brücke am Altstadtbahnhof („Brücke des 20. Jahrestages derDDR“) beauftragt. Für die Kreuzung von B 1 und B 102 wurde beim Variantenvergleich der Option den Vorzug gegeben, bei laufendem Verkehr einen Neubau mit veränderter Verkehrsführung zu errichten. Weil vor Umsetzung dieser Pläne erhebliche Schäden an der alten Brücke festgestellt wurden, musste diese jedoch im Jahr 2021 abgerissen werden. Der Vorteil der gewählten Variante, weitgehend ohne Beeinträchtigung des laufenden Verkehrs bauen zu können, ist damit hinfällig.

Ich frage die Landesregierung: Aus welchen Gründen und auf welcher Grundlage halten der LS und die Stadt Brandenburg an der Variante eines veränderten Neubaus fest, obwohl deren zentraler Vorzug - der beinahe nahtlos fortlaufende Verkehr - nicht mehr gegeben ist?