Das Thema ist die Schweinemastanlage Haßleben. Mein Fraktionsvorsitzender hatvorhin gesagt: Das ist ein typisches Beispiel dafür, dass Investoren der rote Teppichausgerollt wird. Dazu habe ich eine Frage.
Sie erinnern sich: Am 16.10., vor gut einem Monat, hat das Verwaltungsgericht in Potsdam geurteilt, dass die geplante Schweinemastanlage in Haßleben bauplanungsrechtlich nicht zulässig ist. Es sollten ursprünglich 80 000, dann 37 000 Schweine dort gehalten werden. Es gab erheblichen Widerspruch der Umwelt- und Tierschutzverbände. Der wurde von der Landesregierung damals abgelehnt. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden: Das Ganze ist bauplanungsrechtlich unzulässig,und damit ist die Genehmigung unzulässig.
Ich frage die Landesregierung - weil es entsprechende Medienberichte gab -: Würden Sie Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 16.10.2017 einlegen?
Antwort der Landesregierung
Vizepräsident Dombrowski:
Es antwortet Herr Minister Vogelsänger.
Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Vogelsänger:
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss hier grundsätzlicherwerden: Nach Vorliegen der schriftlichen Begründung des Urteils wird dasLandesamt für Umwelt unabhängig entscheiden, ob die Zulassung der Berufung gegendas Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt wird. Die Unabhängigkeit von Genehmigungsbehörden,von Gerichten ist ein hohes Gut in Deutschland, ein hohes Gut der Demokratie. Deshalbweise ich die Unterstellung des Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Axel Vogel,zurück, dass mein Landesamt hier tendenziell entscheidet. Ich weise das zurück, weil meine Mitarbeiter gute Arbeit leisten. - Vielen Dank.
(Vogel [B90/GRÜNE]: Aber Sie haben gerade eine Klage verloren!)
Vizepräsident Dombrowski:
Es gibt noch eine Nachfrage, Herr Minister.
Raschke (B90/GRÜNE):
Wir haben aber festgestellt, dass das Verwaltungsgericht gerade geurteilt hat, dass das Landesumweltamt (?) die Klage verloren hat. Insofern haben wir da unsere Zweifel gut. Sie haben gesagt: Sobald die Gründe vorliegen, wird das entschieden. - Können Sie uns erstens sagen, wann das denn nach Ihrer Meinung soweit wäre, wann Sie das geprüft haben werden?
Zweitens: Sie haben ja immerhin - da sind wir uns wohl einig - die Fachaufsicht. Vielleicht können Sie die Gründe nennen, die aus Ihrer Sicht bei Ihnen oder beim Landesumweltamt dafür sprechen würden, eine Berufung einzulegen.
Minister Vogelsänger:
Herr Raschke, Sie versuchen es immer wieder - Sie werden keinen Erfolg haben. Nach vorliegender schriftlicher Begründung des Urteils wird das Landesamt für Umwelt unabhängig entscheiden. Sie werden mich da nicht aus der Reserve locken: Ich halte das für richtig und wichtig, und wenn vor Gericht entsprechend entschieden wird, muss man das akzeptieren.
(Vogel [B90/GRÜNE]: Prima!)
Man muss dann prüfen, ob bei anderen Dingen Berufungen notwendig sind. Das wird ohne jegliche Beeinflussung erfolgen.