Zum Inhalt springen

Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken: Chancen in Brandenburg nutzen

Dokument herunterladen (PDF, 140 KB)


Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten von männlichen Eintagsküken deutschlandweit verboten. Diese gesetzliche Änderung stellt die Branche der Legehennenhaltung vor neue Herausforderungen. Die Zuchtlinien sind seit Jahren zur Profitmaximierung auf das Eierlegen ausgerichtet. Der männliche Anteil der Tiere setzt daher wenig Fleisch an und ist kaum „vermarktbar“.

Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, um die betriebliche Umstellung auf Hähnchenaufzucht und -schlachtung sowie auf die Haltung von Zweinutzungsrassen zu unterstützen?