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Verhandlungen Bund-Länder-Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung

Heide Schinowsky:

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Jens Spahn erklärte in einer schriftlichen Anfrage im Deutschen Bundestag (Nr 242/DOK 2015/0992318)vom 5. November 2015, dass von Seiten der Bundesländer der Wunsch nach der Aufnahme von Gesprächen über die Fortsetzung der Finanzierung des Bund-Länder-Verwaltungsabkommen zur Braunkohlesanierung geäußert worden ist. Nach Meinung der Bundesregierung liegt der Zeitpunkt der Aufnahme von Verhandlungen und deren Dauer in der Verantwortung der Bundesländer. Der Bund erwartet von den Ländern demnach konkrete Vorschläge zur Übertragung von Aufgaben der LMBV.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Standpunkt der Landesregierung zu diesen Aussagen (Zeitplan und Position der Landesregierung zum Anschlussabkommen angeben und die geforderten Vorschläge bitte vortragen)?

Antwort der Landesregierung:

Aktuell läuft das zwischen dem Bund und vier Braunkohlesanierungsländern abgeschlossene VA V (2013-2017) mit einem finanziellen Gesamtvolumen von ca. 1,25 Mrd. Euro. Davon entfallen auf den brandenburgischen Sanierungsbereich ca. 585 Mio. Euro bei einem Landesmitteleinsatz von ca. 220 Mio. Euro.

Der Zeitpunkt der Aufnahme von Verhandlungen und deren Dauer liegt, entgegen der Auffassung der Bundesregierung, nicht in der alleinigen Verantwortung der Bundesländer.

Wenn man die Praxis der vergangenen VA-Perioden zum Maßstab nimmt, hätten die Bund-Länder-Verhandlungen zu einem Folgeabkommen ab 2018 bereits im Sommer dieses Jahres beginnen müssen. Grundlage für diese Verhandlungen ist ein einstimmiger Bund-Länder-Beschluss im Steuerungs- und Budgetausschuss. Dieser wurde bisher vom Bund (BMF) blockiert.

Auch die von Herrn Spahn geäußerte Erwartung an die Länder, konkrete Vorschläge zur Übertragung von Aufgaben der LMBV zu machen, ist wenig hilfreich. Diese sollten unabhängig von den regelmäßigen Befassungen zu diesem Thema in BundLänder-Steuerungs- und Budgetausschuss Eingang finden in die Verhandlungen zum VA Vl.

Vorbedingungen seitens des Bundes helfen hier nicht weiter und würden die ohnehin schon schwierigen Verhandlungen weiter belasten.

Die Landesregierung Brandenburg setzt sich – gemeinsam mit den Landesregierungen der übrigen beteiligten Länder – für einen geordneten und in den erfolgreichen und geübten Strukturen ablaufenden Fortgang der Braunkohlesanierung ein.

In diesem Sinne haben sich die Staatssekretädnnen und Staatssekretäre der vier Braunkohlesanierungsländer bereits Anfang Juli 2015 an den Staatssekretär des BMF, Herrn Geismann, gewandt. Eine Antwort steht bis heute aus.

Ministerin Kathrin Schneider