Benjamin Raschke:
In Brandenburg wurden Leitlinien zur guten fachlichen Praxis („Leitlinien der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Bodennutzung“) bereits Mitte der 1990er-Jahre formuliert. Die Realität landwirtschaftlicher Flächennutzung und der Anspruch der Leitlinien klaffen aber auseinander. Außerdem muss die gute fachliche Praxis an neue Entwicklungen und Anforderungen an die Landwirtschaft angepasst werden, die etwa in den vergangenen Jahren durch Regelungen auf EU-Ebene entstanden sind.
Der Landtag hat in seinem Beschluss vom 18. März 2015 die Landesregierung aufgefordert, die „Gute fachliche Praxis“ von 1997 „insbesondere im Interesse des Bodenschutzes bis 2017 zu überarbeiten, zu publizieren und für die Aus- und Weiterbildung zur Verfügung zu stellen“.
Ich frage die Landesregierung: Was ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Überarbeitung der guten fachlichen Praxis?
Antwort der Landesregierung:
im November des letzten Jahres fand in Potsdam die Auftaktveranstaltung der Arbeitsgruppe „Überarbeitung der Leitlinien der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung in Brandenburg“ statt. Die Überarbeitung wird in diesem Jahr abgeschlossen und für 2018 ist die Veröffentlichung über die Herausgabe einer Broschüre geplant.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Vogelsänger