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Am 8. Januar 2021 veröffentlichte der „SPIEGEL“ einen Artikel „Renaturierung der Tagebaue: Umweltbundesamt vergibt sensible Studie an Kohleunternehmen“. Demnach soll ein Konsortium, bestehend aus regelmäßig im Auftrag der LEAG tätigen Gutachterfirmen unter Führung der GMB (einer 100%igen Tochterfirma der LEAG), ein Gutachten zu den wasserwirtschaftlichen Folgen des Braunkohleausstiegs in der Lausitz erstellen.
Ich frage die Landesregierung: Wie war sie in die Erstellung der Leistungsbeschreibung und die Vergabe des Gutachtens involviert?