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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Präsidentin des Landtages „Viertes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes“

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2013 haben wir nach den Worten des damaligen Landesrechnungshofspräsidenten das fortschrittlichste und bürgerfreundlichste Abgeordnetengesetz in Deutschland verabschiedet. Aber uns war auch damals schon bewusst, dass es nicht perfekt ist. So haben wir beispielsweise Altersversorgung vorgesehen, dass im Jahr 2017 eine Evaluierung stattfindet, weil von vornherein klar war, dass nicht ganz so sicher ist, was da am Ende tatsächlich 'für uns herauskommt. Und gerade in Niedrigzinsphasen, denke ich, werden wir noch einmal sehr ernsthaft darüber diskutieren müssen.

Es ist inzwischen aber auch deutlich geworden, dass es gewisse Diskrepanzen zwischen bestimmten Einkommensentwicklungen im öffentlichen Dienst und im übrigen gesellschaftlichen Bereich gibt. Es gibt aber auch die Problematik, dass wir gegenwärtig 0,3 % Inflationsrate haben und damit der Anteil, der von uns damals für die Sachkosten eingeplant war - wenn wir die Erhöhungen aus den allgemeinen Einkommenstarifen zugrunde legen -‚ zu üppig ausfällt. Von daher wird es Nachsteuerungsbedarf geben, und von daher ist es auch sinnvoll, dass wir den Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen und uns die Zeit nehmen, mit Fachleuten vernünftig darüber zu diskutieren, was der angemessene Index ist und wie wir dies auch steuerrechtlich sauber hinbekommen.

Ich möchte noch zu zwei Punkten etwas sagen, erstens: Wir brauchen wir eine systematische Lösung, an der wir uns jedes Mal ausrichten können. Was uns überhaupt nicht hilft, ist, dass wir ein Jahr Nullrunden einlegen und im nächsten Jahr dann einen großen Sprung nach oben machen, denn genau das zerstört Vertrauen, und ge-nau das ist es, was wir hier überhaupt nicht brauchen.

(Beifall B90IGRÜNE und SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Zweitens an Herrn Galau gewandt: Es ist nun schon mehrfach deutlich gemacht worden, dass das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich ausgeschlossen hat, dass wir unsere Anpassungen an den Besoldungsanpassungen im öffentlichen Dienst ausrichten. Und es kann auch nicht sein, dass wir Verdi mit den Landesregierungen über unsere Einkommenssteigerungen verhandeln lassen,

(Beifall B9OIGRÜNE, DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

sondern wir müssen am Ende schon selber entscheiden, wie viel wir mehr bekommen. Von daher ist das Anknüpfen an einen Index, denke ich, genau das richtige Instrument.

(Jungclaus [B90/GRÜNE]: Aber das verstehen Sie von der AfD nicht!)

Allerdings müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Statistik trügerisch sein kann. Weil von Ihnen, Frau Schülzke, in den Medien behauptet wurde, in Elbe-Elster sei die Einkommensentwicklung, die wir hier zugrunde legen, nicht angekommen, möchte ich einmal daran erinnern, dass die Renten in Ostdeutschland am 1. Juli dieses Jahres um 5,95 % gestiegen sind. Zugrunde gelegt wurde dabei die Einkommensentwicklung nach der Statistik des Statistischen Bundesamtes, das zu dem Ergebnis gekommen ist: Im Osten sind die Einkommen um 5,4 % gestiegen - unter Einbeziehung der Arbeitslosengeldempfänger und ohne Beamte. Das Statistische Landesamt in Brandenburg hat einen Prozentpunkt weniger ausgewiesen, also 4,4 %‚ weil es im selben Index Beamten einbezieht, die Arbeitsiosengeldempfänger aber nicht.

Das sind Punkte, über die wir reden müssen. Dazu dienen, denke ich, die Beratungen in den Ausschüssen. Ich bin auch sicher, dass wir zu einem Ergebnis kom-men, das alle oder zumindest die meisten hier in diesem Hause auch guten Gewissens mittragen können. - Recht herzlichen Dank.