- Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windanlagen kann – neben der besseren Beteiligung von Bürger*innen und Kommunen an der Planung – EIN Beitrag zur Stärkung der Akzeptanz sein.
Deshalb hat meine Fraktion im Jahr 2017 zu genau dieser Frage ein Fachgespräch veranstaltet.
Vorgestellt wurden hierbei finanzielle Beteiligungs-Modelle, die sich in der Praxis bereits bewährt haben: Beim Bürgersparen der DKB-Bank können Anwohner*innen mit erhöhten Zinsen und ohne Risiko sparen; beim Windbonus der ENERTRAG können Anwohner*innen Strom zu günstigeren Konditionen beziehen. Angesprochen wurde auch die Möglichkeit städtbaulicher Verträge wie z. B. der Gemeinde Heideblick, die hierin die entsprechende Beträge vereinbart hat.
Ausgiebig diskutiert wurde zudem das entsprechende Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern, mit dem Kommunen im Umkreis von 5 km finanziell beteiligt werden müssen. Kurz hierzu: Auf Grundlage dieses Gesetzes wurde meines Wissens noch keine einzige Windanlage genehmigt – vor allem, weil es sich als schwer umsetzbar erwiesen hat.
Vor diesem Hintergrund war unser Fazit zum Fachgespräch klar:
Das Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern kann für uns keine Blaupause sein. Viel wichtiger erschien und erscheint es uns, Kommunen dabei zu unterstützen, sich unter den angesprochenen vielfältigen Möglichkeiten die passende auszusuchen, um ihre finanzielle Beteiligung an der Windenergie sicherzustellen.
Das war einer der zentralen Gründe, weshalb wir hier im Landtag die Einrichtung einer Servicestelle Windenergie nach Thüringer Modell beantragt haben: Hiermit könnten Kommunen im Falle der Errichtung von Windanlagen systematisch beraten und begleitet werden – um eben auch ihr Interesse an finanzieller Beteiligung durchzusetzen. Dieser Vorschlag hat dann dankenswerterweis die Unterstützung von SPD und Linken bekommen. Allerdings wird die aktuelle Umsetzung davon den Erfordernissen leider noch nicht gerecht; da werden wir entsprechend nacharbeiten müssen.
Vor diesem Hintergrund darüber nachzudenken, wie die Kommunen stärker bzw. systematisch finanziell beteiligt werden können, ist nachvollziehbar und ja offenbar der Hintergrund für die vorliegenden Gesetzentwürfe.
Über die Detailles werden wir uns im Ausschuss unterhalten. Einen Aspekt möchte ich an dieser Stelle aber schon mal thematisieren, nämlich die Frage der Einnahmen:
Unterstellt man einen gleichbleibenden Zubauanteil für Brandenburg kann man für 2020 und 2021 mit jeweils 100-120 Inbetriebnahmen neuer Windräder kalkulieren. Bei dem SPD-Vorschlag wären es also ab 2020 jährlich etwa 1,0 bis 1,2 Mio. € die in die Gemeindekassen gespült werden könnten. Auf Basis des CDU-Vorschlags dürfte es sich in vergleichbarer Höhe (bis etwa 1,7 Mio. €/Jahr) bewegen. Beides für Gemeinden keine allzu großen Einnahmequellen – für den einzelnen Windrad-Betreiber unter Umständen aber ein erheblicher Mehraufwand.
Apropos Mehraufwand: Die Kosten lägen je Windenergieanlage bei der SPD bei 10.000 Euro, bei der CDU bei bis zu 17.000 Euro. Unabhängig hiervon sind Abgaben an den Naturschutzfonds zu zahlen – aus guten Gründen – und andere Lasten zu tragen. Wir müssen deshalb auch sehr genau darauf achten, dass zusätzliche Lasten maßvoll bleiben – und den Windmüller*innen nicht den Hahn abdrehen.
Auf zweierlei möchte ich zudem noch aufmerksam machen: Derzeit tagt im Bundestag die sogenannte AG Akzeptanz bestehend aus CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten. Ende März wird diese AG ihre Vorschläge vorlegen – ich habe gestern den Zeitplan bekommen. Was heißt das dann für unsere Debatte? Beziehen wir die Empfehlungen mit ein? Stimmen wir unseren Zeitplan darauf ab? Ist es vor diesem Hintergrund überhaupt realistisch, dass wir vorm Sommer noch was beschließen?
Und noch viel wichtiger: Die AG hat verschiedene Vorgaben. Eine davon ist, die Abschaffung des Privilegs der Windenergie im Außenbereich. Das ist sowohl Beschlusslage vom CDU-Bundesparteitag, als auch Inhalt einer entsprechenden Bundesratsinitiative von Ministerpräsident Woidke bzw. unserer rot-roten Landesregierung.
Falls die Abschaffung kommt, können Sie – liebe Kolleg*innen von CDU und SPD – Ihre Gesetzentwürfe gleich wieder in die Schublade legen. Denn das würde einen Ausbaustopp für Windenergie bedeuten, und wir brauchen keine Debatte mehr über die finanzielle Beteiligung von Kommunen.
Wir werben deshalb eindringlich darum, die Energiewende nicht abzuwürgen!
Viele Dank.