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Rede im Landtag: 75 Jahre Europarat, 30 Jahre KGRE: Erfolge, Herausforderungen und Zukunft

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

der Europarat wurde 1949 noch unter dem Eindruck des unermesslichen Leids des Zweiten Weltkriegs von 10 europäischen Staaten gegründet. Das Ziel formulierte Winston Churchill so: „Wir müssen die Vereinigten Nationen von Europa aufbauen“. Deutschland wurde 1950 zunächst assoziiertes Mitglied und 1951 Vollmitglied. Nach dem Fall des eisernen Vorhangs traten auch alle Staaten Osteuropas dem Europarat bei. Nur Belarus machte eine Ausnahme, da sich eine Mitgliedschaft im Europarat mit der Anwendung der Todesstrafe quasi ausschließt. Russland wurde in Folge des vollumfänglichen Angriffs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen, so dass der Europarat heute 46 Mitgliedsstaaten umfasst.

Im Gegensatz zum Staatenbund der Europäischen Union mit seinen 27 Mitgliedsstaaten ist der Europarat eher ein Forum für Debatten über europäische Fragen. Das Ziel besteht darin, den sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt zu fördern. Das wichtigste Dokument des Europarats ist ohne Zweifel die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die 1950 verabschiedet wurde. Sie schreibt die europäischen Werte von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit fest. Über die Einhaltung der Konvention wacht seit 1959 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Seine Urteile sind für die Mitgliedsstaaten bindend und haben immer wieder für Aufsehen gesorgt, wie erst kürzlich das Urteil, dass Klimaschutz als Menschenrecht bewertet hat und die Staaten in der Verantwortung sieht, entsprechend ausreichende Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Problematisch bleibt jedoch die konsequente Durchsetzung dieser Urteile, da dem Gerichtshof exekutive Macht fehlt. Aber als Brandenburg mit unserem Klimaplan sind wir hier zumindest schon auf einem guten Weg!

Wir begehen dieses Jahr aber nicht nur das 75-jährige Bestehen des Europarats, sondern auch den 30. Geburtstag des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas. Das ist sozusagen die regionale Kammer des Europarats und ich bin dankbar dafür, dass ich in der zu Ende gehenden Legislaturperiode Brandenburg im Kongress vertreten durfte. Der Kongress basiert auf der „Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung“, der für die Mitgliedsstaaten einen Mehrebenenaufbau der Verwaltung und ein Mindestmaß an kommunaler Autonomie festschreibt. Während die Charta nur die Autonomie der Kommunen als solche im Blick hat, räumt das „Zusatzprotokoll über das Recht zur Beteiligung an den Angelegenheiten der lokalen Verwaltung“ auch den Bürgerinnen und Bürgern Mitspracherechte ein. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Zusatzprotokoll wegen des anfänglichen Widerstandes von Niedersachsen und Bayern immer noch nicht ratifiziert. Der Antrag bestärkt die Landesregierung in ihrer positiven Einstellung gegenüber dem Zusatzprotokoll und ich hoffe, dass der Ratifizierungsprozess zeitnah zum Abschluss kommt.

Meine Damen und Herren, der Vierte Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarats in Reykjavik im Mai des letzten Jahres, also der vierte Gipfel innerhalb von 75 Jahren, hat den Willen der friedlichen Zusammenarbeit in Europa bekräftigt. Er hat in seiner Abschlusserklärung auch die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes als Menschenrecht gestärkt und die Rolle des Kongresses als Vertretung der lokalen und regionalen Ebene hervorgehoben. Wenige Wochen nach dem Gipfel durften wir auf Einladung der Präsidentin des Landtags hier in Potsdam eine Sitzung des Monitoring-Ausschusses des Kongresses ausrichten, wofür ich der Präsidentin nochmals herzlich danken möchte. Nicht nur, dass wir eine würdige Sitzung ausgerichtet haben, auf die mich die Mitglieder des Kongresses immer wieder ansprechen. Wir haben auch im Rahmen eines begleitenden Symposiums die Fragen des Klimaschutzes in Regionen und Kommunen beleuchtet und die „Potsdamer Erklärung zum gemeinsamen Engagement für eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ verabschiedet.

Meine Damen und Herren, Brandenburg hat im Kongress des Europarats ein hohes Ansehen und eine laute Stimme und ich bedanke mich nochmals, dass ich in den zurückliegenden Jahren diese Stimme sein durfte. Ich wünsche dem Europarat und dem Kongress für die nächsten 75 Jahre eine erfolgreiche Arbeit für Frieden, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Europa.

…und bitte um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "75 Jahre Europarat und 30 Jahre KGRE: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa und in Bran-denburg sind keine Selbstverständlichkeit." (TOP 3 der 108. Plenarsitzung)