- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,
über das Thema der sogenannten Altanschließer haben wir letztmals am 24. März beraten. Nun ist es ja gut, bei Sachverhalten, die sich dynamisch entwickeln, diese immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
Also was hat sich getan seit dem 24. März? Richtig, das Bundesverwaltungsgericht hat am 4. April die Revision von vier brandenburgischen Abwasserverbänden gegen die Rückzahlungsverpflichtung, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2015 ergeben hat, verworfen. Aus absolut nachvollziehbaren Gründen, allerdings haben sich die Richter gar nicht mit den Rückzahlungsverpflichtungen als solche befasst, sondern eher rechtstheoretische Fragen erörtert.
Fakt ist: Die Revision wurde abgewiesen. Ich bin mir eigentlich sicher: Hätten sie sich inhaltlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angeschaut, hätten sie die Rückzahlungsverpflichtung auch inhaltlich bestätigen müssen.
Die rechtliche Situation ist eigentlich wie vor dem Urteil: Es ist klar, dass alle nicht bestandskräftigen Bescheide, die nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtmäßig ergangen sind, rückabgewickelt werden müssen, und selbst wenn eine Bestandskraft eingetreten ist, aber noch nicht bezahlt wurde, dann dürfen diese Zahlungen nicht mehr eingetrieben werden.
Wo immer sich Abwasserverbände daran nicht halten, ist das sehr ärgerlich. Vielleicht haben sich die klagenden vier Verbände an den mutmaßlich letzten rettenden Strohhalm beim Bundesverwaltungsgericht geklammert? Ärgerlich, dass die Gerichtskosten nun auch noch auf die Kunden der Verbände umgelegt werden.
Um es deutlich zu sagen: Mir fehlt jedes Verständnis für ein solches Vorgehen einzelner Verbände. In einem Rechtsstaat ist ein anscheinend aktives Ignorieren geltenden Rechts nicht zu akzeptieren.
Nun aber zum Antrag:
Ad 1 fordern Sie eine Aufstellung seitens der Verbände, wo und in wie vielen Fällen sich die Verbände in Ansehung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts rechtswidrig verhalten haben. Quasi eine Selbstanzeige. Was soll denn dabei herauskommen?
Ad 2 fordern Sie einen Runderlass, in dem Sie die Verbände verbindlich anweisen, sowieso verbindlich geltendes Recht einzuhalten, wobei die Verbände bereits am 31.08.2020 vom Ministerium darauf hingewiesen wurden, wie die Rechtslage ist und dass sie verbindlich eingehalten werden muss. Die Rechtslage hat sich auch durch das neue Urteil nicht verändert. Der Mehrwert eines derartigen Runderlasses ist überschaubar.
Und ad 3 wollen Sie ein neues Hilfsprogramm mit neuen Optionen. Das hat schlussendlich gar nichts mehr mit dem aktuellen Urteil zu tun, ist mehrfach hier im Landtag besprochen und nicht für sinnvoll erachtet worden.
Meine Damen und Herren,
die sogenannte Altanschließerproblematik ist rechtlich wirklich verworren, das geht schon damit los, dass die Betroffenen gar nicht notwendigerweise so alt sein müssen. Viele Fehler sind von vielen Seiten gemacht worden und man kann nur an alle Beteiligten appellieren, das geltende und nunmehr wohl ausgeurteilte Recht uneingeschränkt anzuwenden.
Aber es bleibt auch dabei, dass niemand Beiträge für Anlagen entrichtet hat, die er nicht nutzt. Man kann das gar nicht oft genug sagen. Alle Anlagen, auch die, die Grundlage von rechtwidrigen Bescheiden waren, existieren wirklich und können auch von den Nutzungsberechtigten genutzt werden.
Den Antrag lehnen wir ab.
Vielen Dank!