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Axel Vogel spricht zur Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht „Evaluation des Brandenburgischen Vergabegesetzes“

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- Es gilt das gesprochene Wort! -

Herr Präsident,

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Wertschöpfung innerhalb des Landes und ganz speziell innerhalb der regionalen Kreisläufe. Zugleich hat die öffentliche Hand jedoch auch in Bezug auf die qualitativen Anforderungen eine Vorbildfunktion und die Verantwortung, dem Ziel des nachhaltigen Wirtschaftens wichtige Impulse zu geben. Dazu gehört auch, dass Waren und Dienstleistungen ökologisch, sozial und fair beschafft werden. Das Land Brandenburg gibt jährlich rund eine Milliarde Euro für Beschaffungen aus. Die Kommunen erhöhen die Nachfrage der öffentlichen Hand hierzulande um weitere zwei Milliarden Euro. Mindestens eine Milliarde Euro gewährt das Land an Unternehmen, Vereine und Verbände in Form von Zuwendungen.

Das ist eine beträchtliche "Nachfrage-Macht" und zeigt: Ein entsprechend ausgestaltetes Vergabegesetz könnte wichtige Impulse zur einer sozial und ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsweise geben. Das Vergabegesetz wird daher von uns grundsätzlich unterstützt. Die uns jetzt vorliegende Evaluation des Vergabegesetzes zeigt jedoch, dass dieses Gesetz bislang weitgehend folgenlos geblieben ist und die Wirkung, die sich der Landtag davon versprochen hat bislang noch kaum eingetreten ist.

Es wird deutlich, dass anscheinend Kontrollen zur Einhaltung des hier festgelegten Mindestlohns durch die Auftraggeber nur selten durchgeführt werden. Ein gutes Drittel hat grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Überprüfung dieser Regelungen. Der Mehraufwand, vor allem bei den Kommunen, wird als erheblich eingeschätzt. Die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel wurden jedoch so gut wie nicht abgerufen. Die Gutachter sprechen hier daher auch von einem gewissen "Vollzugsdefizit" und bezweifeln, dass das zentrale Anliegen des Gesetzes, also die Einführung eines Mindestlohnes, optimal umgesetzt werden konnte. Dazu passt auch, dass Bieter so gut wie nie wegen der Nichteinhaltung der Mindestlohnvorgaben vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden.

Andere soziale oder ökologische Vorgaben, die im Vergabegesetz zwar intendiert aber nur optional vorgesehen sind, werden von den öffentlichen Aufraggebern kaum erhoben. 94% der Kommunen geben an, dies selten oder nie zu tun. In der Landesverwaltung ist der Wert mit 65% etwas besser. Die Kontrollen zur Einhaltung wenigstens dieser wenigen Vorgaben beschränken sich ebenfalls im Wesentlichen auf die Abforderung entsprechender Bescheinigungen. Was tatsächlich geschieht ist also weitgehend unbekannt. 58% der Auftragnehmer rechnen mit einer hohen Dunkelziffer was die Nichteinhaltung der geforderten Standards anbelangt.

Es besteht also noch ein erheblicher Handlungsbedarf, wenn die mit diesem Gesetz eigentlich beabsichtigten Ziele, erreicht werden sollen. Viele Auftraggeber haben sich anscheinend mit diesem Gesetz noch nicht ausreichend befasst und ihre Vergabepraxis noch nicht entsprechend geändert. Wir begrüßen daher die von den Gutachtern gemachten Empfehlungen zur Verbesserung des Vergabegesetzes. Wir Grünen haben von Anfang an die Tatsache, dass jede der über 200 Vergabestellen für sich alleine prüfen soll für bürokratischen Unsinn gehalten und eine Bündelungsfunktion beim Land gefordert. Die von den Gutachtern jetzt vorgeschlagene Kontrollgruppe, welche Auftragnehmer in Stichproben prüft, sollte daher jetzt unverzüglich eingerichtet werden.

Außerdem halten wir Schulungen und Hilfestellungen vor Allem für kommunale Auftraggeber für notwendig. Die Tatsache, dass soziale, umweltbezogene und innovative Kriterien in den Vergaben bislang so gut wie keine Rolle spielten, sollte auch hier zu einer Überprüfung des Gesetzes führen. Diese Kriterien könnten, nach der absehbaren Einführung eines bundesweiten Mindestlohns, die wesentlichen Aspekte eines eigenen brandenburgischen Vergabegesetzes werden.

Im Bundesvergleich wird außerdem deutlich, dass die grüne Forderung nach Einhaltung der ILO-Arbeitsnehmerschutzbestimmungen nach einem Verbot von Sklaverei und Kinderarbeit nicht abwegig, sondern in den meisten Ländern gelebte Praxis ist. Diese Forderung wird daher von uns nach wie vor aufrechterhalten.

Des Weiteren sollten andere Aspekte wie zum Beispiel die Frauenförderung, die Integration von Beschäftigten mit Migrationshintergrund oder die Beschäftigung von behinderten ebenfalls als Kriterien aufgenommen werden um diesen Anliegen auch hier entsprechend Nachdruck zu verleihen.

Anrede

Eines der zentralen rot-roten Projekte, das Vergabegesetz stellt sich jetzt als Papiertiger heraus. Auch hier muss man wieder sagen: gut gemeint ist nicht gut gemacht.