Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich selbstverständlich wie üblich allen Danksagungen an, möchte mich aber nicht darin erschöpfen. Es ist gängige Praxis in den Medien geworden, den Landesrechnungshofbericht quasi als eine Art Schwarzbuch querzulesen und nach Skandalen abzuklopfen. Ich denke aber, das trifft das Wesen des Rechnungshofberichts überhaupt nicht. Er ist viel umfassender und macht eines eben nicht: Er skandalisiert nicht. Insofern, Frau Johlige, habe ich Ihre Äußerung nicht ganz verstanden. Der Rechnungshof prüft die gesamte Haushaltsrechnung, er empfiehlt, er wertet aus, er kritisiert. Er deckt auch Fehlverhalten auf; das Skandalisieren übernehmen dann andere.
Da kommt der Steuerzahlerbund mit ins Spiel; das darf er ja auch. Nur der Steuerzahlerbund – das ist, denke ich, Ausweis der guten Arbeit des Landesrechnungshofs – findet eigentlich nichts, was der Landesrechnungshof nicht schon längst aufgearbeitet hat. Von daher ist es auch kein Wunder, dass im letztjährigen Schwarzbuch überhaupt kein Fall aus der Landesverwaltung, sondern nur Fälle aus der kommunalen Ebene aufgelistet sind. Das lenkt auf ein Problem, das heute zu Beginn der Sitzung schon eine Rolle gespielt hat: dass die Kommunen nicht der Aufsicht und Prüfung des Landesrechnungshofs unterliegen. Das war früher einmal anders. Wenn der Landesrechnungshof ein die Kommunen einschließendes Prüfungsrecht hätte, wäre die Situation der hohen Belastungen an Kassenkrediten in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel gar nicht erst entstanden, weil der Landesrechnungshof darauf hingewiesen hätte, dass das absolut unzulässig ist.
(Beifall B90/GRÜNE)
Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Verwaltungs- und Kommunalreform, wo wir am Ende größere und finanziell stärkere Kreise haben werden, halte ich es für absolut dringlich, einmal darüber nachzudenken, ob die Finanzaufsicht über die Kreise beim Innenministerium wirklich so gut aufgehoben ist – das gilt umso mehr, als wir vermut-lich stärkere Landräte haben werden als bisher – oder ob nicht der Landesrechnungshof als absolut neutrale Instanz, der niemand zutraut, dass er auf Zugeflüster oder anders zum Ausdruck gebrachte Hoffnungen von Landräten positiv reagiert, die richtige Instanz ist, um die Prüfungen bei den Kommunen durchzuführen. Das sehe ich, Herr Weiser, durchaus im Zusammenhang mit der Diskussion über die dritte Direktorenstelle. Ich sehe die Notwendigkeit der Besetzung der dritten Direktorenstelle nur dann gegeben, wenn diese zusätzlichen Aufgaben tatsächlich auf den Landes-rechnungshof übertragen werden.
Wir haben im Haushaltskontrollausschuss eine Debatte über die Entstaubung des Landesrechnungshofgesetzes geführt. Das wird, denke ich, in dieser Legislaturperiode erforderlich sein. Wir haben das Problem der Altersgrenzen, die meines Erachtens – und nicht nur meines Erachtens – gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz und die Antidiskriminierungsbestimmungen der EU verstoßen. Altersdiskriminierung ist nicht angesagt, von daher wird dieses Gesetz geändert werden müssen. Wir wissen doch alle und sind sicher einer Meinung, dass weder Herr Weiser noch Frau Dr. Reinhardt noch die anderen Mitglieder des Direktoriums deswegen eingestellt wurden, weil sie über 40 Jahre sind, sondern weil sie hervorragende Fachleute sind. Von daher sollten wir dieses Gesetz anpacken. Wir sollten dabei aber auch auf das hören, was der Landesrechnungshofpräsident und sein Kollegium in den letzten Jah-ren an Erfahrungen gesammelt haben und dies in die Überlegungen einbeziehen.
Wir denken, der Landesrechnungshof kann mehr, zum Beispiel auch die Industrie-und Handelskammern prüfen. Sie wissen, das ist die einzige Ausnahme. Es ist dem Landesrechnungshof gesetzlich untersagt, bei den Industrie- und Handelskammern Prüfungen durchzuführen. Gegenwärtig läuft beim Landesrechnungshof - das weiß ich nicht vom Landesrechnungshof, sondern von den Handwerkskammern – eine Prüfung der Handwerkskammern. Es gab übrigens daran keine Kritik seitens des Präsidenten einer Handwerkskammer. Der Rechnungshof ist immer gut darin, Verwaltungen – dazu gehören eben auch die Kammern als öffentlich-rechtliche Körper-schaften - in ihrem Finanzverhalten zu verbessern und ihnen Anregungen zu geben, wie man es in Zukunft noch besser machen kann.
In anderen Bundesländern erkämpfen sich die Landesrechnungshöfe ihr Prüfungsrecht über die IHKs. In Brandenburg ist es ihnen gesetzlich verboten. Insofern müs-sen wir als Landesgesetzgeber handeln. Wir sollten das in die weiteren Überlegungen zur Funktionalreform einbeziehen.
Letzter Punkt. Auch der Haushaltskontrollausschuss könnte mehr. Es findet, soweit ich weiß, von acht Prüfungsvorgängen am Ende nur ein einziger Eingang in den Jahresbericht des Landesrechnungshofberichts. Wir denken, es wäre sinnvoll, wenn dem Haushaltskontrollausschuss eine Liste aller Prüfungen vorgelegt wird und die-ser dann entscheidet, ob er sich einzelne Prüfvorgänge des Landesrechnungshofs auf den Tisch zieht und darüber eine intensive Debatte führt.
Dem Dank hatte ich mich vorhin schon angeschlossen. Bitte geben Sie, Herr Weiser, an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. – Recht herzlichen Dank.
(Beifall B90/GRÜNE)