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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2015 im Land Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

Die Besoldung und die Versorgungsbezüge sind an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Die vorgesehene Erhöhung trägt sowohl dem berechtigten Interesse der Empfänger als auch den begrenzten finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte in ausgewogener Weise Rechnung. So lautet in Kurzform die Begründung für dieses Gesetz. So weit – so gut. Wäre da nicht ein Urteil des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom Mai dieses Jahres, welches die Kriterien konkretisierte, nach denen die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der angemessenen Alimentation zu überprüfen ist. Ergebnis: Die Grundgehaltssätze der betrachteten Besoldungsgruppe sind mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar. Aus dem Urteil lässt sich jetzt natürlich auch ableiten, welche Besoldung auch für andere Beamtengruppen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Schaut man sich den aktuellen Besoldungsreport des DGB an, muss man davon ausgehen, dass auch in Brandenburg in dieser Hinsicht Nachholbedarf besteht. Vielleicht nicht für die Richter und Staatsanwältinnen, hier gab uns der Minister ja Entwarnung: Sämtliche dieser Parameter würden bei der Betrachtung nach der Besoldung-Ost eingehalten, aber mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit sieht es bei den mittleren Einkommen ganz anders aus. Bei den Besoldungsgruppen A9 und A13 zum Beispiel liegt Brandenburg hinter Sachsen-Anhalt. Dementsprechend hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen das Finanzministerium um einen Bericht gebeten, welcher die Auswirkungen des Urteils auf alle Besoldungsgruppen in Brandenburg untersuchen soll. Sollte sich hieraus ein Handlungsbedarf ergeben, müssten wir das Gesetz erneut anfassen und Nachbessern. Natürlich muss uns daran gelegen sein, im Vergleich mit den anderen Ländern und dem Bund gleich zu ziehen.

Der Wettbewerb um die hellsten Köpfe hat ja auch im öffentlichen Dienst schon lange begonnen. Ob wir dann den Möglichkeiten der öffentlichen Haushalte immer noch in ausgewogener Weise Rechnung tragen können, wird man sehen. Es ist ja nicht nur die Besoldung, die man hierbei im Blick haben muss. Auch die Versorgungslasten schlagen in erheblichem Umfang zu Buche. Die Ausgaben für die Beamtenversorgung summieren sich, wie wir ja alle wissen, zu einer gewaltigen Kostenlawine, die langfristig in Milliarden zu rechnen ist und den Landeshaushalt sprengen wird. Allein bis zum Ende dieser Legislaturperiode werden diese Ausgaben von heute knapp 190 Mio. € auf dann fast 500 Mio. € jährlich steigen. 2030 werden es dann voraussichtlich schon 1,3 Mrd. sein.

Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Beschluss einstimmig:

„Die Landesregierung wird gebeten, dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen bis zum 30. April 2016 einen Bericht vorzulegen, der den Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 ff.) zum Stand 1. Juni 2015 entspricht. Sollte sich aus diesem Bericht weiterer Anpassungsbedarf ergeben, wird die Landesregierung gebeten, einen dementsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.“