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Axel Vogel spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Die föderale Bundesrepublik muss auch in Krisenzeiten solidarisch bleiben!“

Anrede,

die AfD-Fraktion präsentiert uns hier einen Antrag, der bereits bei Antragstellung Schnee von gestern war. Um Ihnen und uns vier Reden ähnlichen Inhalts zu ersparen, haben sich die anderen Fraktionen darauf verständigt, dass ich stellvertretend spreche.

Solidarität zwischen den Bundesländern ist gelebte Realität. Diese drückt sich beispielhaft aber nicht nur im Länderfinanzausgleich aus.

Die institutionalisierte Solidarität der Länder findet ihren konkreten Niederschlag auch im „Königsteiner Schlüssel“, der in einer Vielzahl von Fällen bei der Mittel- und Lastenverteilung der Länder untereinander zum Einsatz kommt. .Er legte ursprünglich nur fest, wie die einzelnen Länder an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Inzwischen wird er nach § 45 Asylverfahrensgesetz auch auf die Verteilung von Kontingentflüchtlingen und Asylbewerbern angewandt.

Der Königsteiner Schlüssel wird jährlich neu berechnet und richtet sich zu 2/3 nach Steuerkraft und 1/3 nach der Bevölkerungszahl. Das heißt, wenn beispielsweise die Brandenburger Steuereinnahmen stärker wachsen als im Bundesdurchschnitt übernehmen wir auch eine größere Anzahl von Flüchtlingen und vice versa.

An diesem Königsteiner Schlüssel wird von keiner Seite gerüttelt. Aber unabhängig davon. Eine gesetzliche Grundlage für die Unterbringung von Asylsuchenden außerhalb der jeweiligen Landesgrenze der zur Aufnahme verpflichteten Länder existiert nicht, auch wenn entsprechende Überlegungen und Wünsche in den letzten 12 Monaten aus Berlin oder Baden-Württemberg geäußert wurden.

Angesichts der sich in den letzten 2 Monaten überschlagenden Ereignisse, insbesondere nachdem die Bundesregierung am 5. September die Grenzen für die Flüchtlinge, die in Ungarn fest saßen, aufgemacht hat, hat sich gezeigt, dass alle Bundesländer gemeinsam auf diese große Herausforderung reagieren. Sie kennen die Bilder aus München, sie wissen, dass die eintreffenden Flüchtlinge zügig in andere Bundesländer verteilt werden. Und zwar in alle Bundesländer, egal ob schwarz, rot oder grün regiert.

Dabei stoßen alle Bundesländer – ob Ost oder West, Nord oder Süd – an Kapazitätsgrenzen und versuchen schnell zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu erschließen. Allerorten werden inzwischen Turnhallen in Beschlag genommen, Container oder gar Zelte für die Erstaufnahme aufgestellt. Angesichts dieser angespannten Situation, haben sich alle Diskussionen erledigt, dass bei der Erstaufnahme durch die Länder ganz oder zeitweise vom Königsteiner Schlüssel abgewichen werden könnte.

Die Landesregierung hat auf die derzeitige hohe Beanspruchung darauf unter anderem damit reagiert, dass sie das Stadtumbauprogramm Ost flexibilisieren will, um eigentlich zum Abriss vorgesehene Wohnblöcke zu Unterkünften für Flüchtlinge zu ertüchtigen zu können. Die Brandenburger Kommunen ziehen hierbei mit.

Wir wissen aber alle: Wirkliche Entlastung für die Länder und vor allem die Kommunen kann nur der Bund leisten, indem er sich an der Schaffung von Plätzen für die Erstaufnahme beteiligt. Die jetzt in Rede stehenden 40.000 Plätze, die der Bund bereitstellen will, sind dafür ein wichtiger und dringend benötigter Beitrag.

Lassen Sie mich daher feststellen: Solidarität darf in der föderalen Bundesrepublik nicht nur in Schönwetterphasen gelten, sondern die Länder und der Bund müssen dann auch zueinander stehen wenn größere Herausforderungen zu bewältigen sind.

Genau diese gemeinsame Solidarität aller staatlichen Ebenen zeigt sich derzeit in der Bundesrepublik und sie wird sich hoffentlich auf bald auf der europäischen Ebene durchsetzen und dies hoffentlich bald auch nicht mehr durch Mehrheitsbeschlüsse sondern durch die Besinnung auf gemeinsame europäische Werte und aufgrund innerer Überzeugung der handelnden Politiker und Politikerinnen – trotz AfD und ihrer rechten Freunde in Europa.

Wir plädieren daher für die Ablehnung dieses Antrages.