Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Staatssekretär Bretschneider wird sich erinnern, er berichtete am 04.11.2013 im Sonderausschuss BER über die Entlastung des Aufsichtsrates der FBB durch die Gesellschafterversammlung, eine extern beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hätte ein rechtlich relevantes Verhalten nicht festgestellt und von daher habe die Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat die entsprechende Entlastung aussprechen können. Das war der öffentlich verlautbarte Stand, und mit dieser Erklärung wäre die Akte „Haftung des Aufsichtsrats für Verschiebungen und Kostensteigerungen am BER“ normalerweise geschlossen worden. Klappe zu, Affe tot. Das wäre, wie Herr Ludwig heute dokumentiert hat, vielen von Rot-Rot auch am liebsten gewesen.
Vermutlich wäre es auch dabei geblieben, wenn sich nicht der Landesrechnungshof hinter diese Sache geklemmt hätte. Aus dessen Bericht wird deutlich - ich referiere das kurz -, dass die erste Verschiebung des Eröffnungstermins auf den 03.06.2012 aus dem Aufsichtsrat kam und politisch motiviert war. Ursprünglich hätte nach Meinung der Geschäftsführung für die Fertigstellung mehr Zeit eingeräumt werden müssen. Aus dieser Fehlentscheidung resultieren die Chaostage Anfang 2012, als der BER auf Teufel komm raus fertiggestellt werden sollte und Geld keine Rolle mehr spielte. Aus diesem Beschluss folgen die Fehleinschätzungen zur Bewältigung der Brandschutzproblematik mit der berühmt-berüchtigten Mensch-Maschine-Lösung.
Der Aufsichtsrat hätte erkennen müssen - und nach dem Rechnungshofbericht auch können -, dass die Geschäftsführung der FBB nicht in der Lage war, ein solch komplexes Bauprojekt wie den BER erfolgreich zu steuern. Hinweise gab es genug. Das Angebot, sich externen Sachverstandes zu bedienen, wurde verworfen, ein funktionierendes Controlling nicht eingeführt. Entsprechend stellt der Landesrechnungshof fest, dass es Verstöße gegen die gesellschaftsrechtlichen Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern gab.
Zu Frau Geywitz: Die Kündigung von Herrn Schwarz ist doch ein Beleg für das fehlerhafte Verhalten des Aufsichtsrats. Das Berliner Landgericht - Sie können es nachlesen - hat moniert, dass der Aufsichtsrat Herrn Schwarz nicht sofort fristlos gekündigt hat, sondern die Zwei-Wochen-Frist hat verstreichen lassen. Dieses Fehlverhalten des Aufsichtsrats ist der Grund, warum Herr Schwarz heute seine Pension verzehren kann.
(Befall B90/GRÜNE, BVB/FREIE WÄHLER Gruppe und CDU)
Ganz im Gegensatz zu den Ausführungen von Herrn Ludwig: Aus dem Rechnungshofbericht wird deutlich, dass die Haftungsprüfung irregulär abgelaufen ist. Es gab keine objektive Prüfung. Nicht die Gesellschafterversammlung, sondern der Aufsichtsrat hatte seine eigene Überprüfung in der Hand. Die Begutachtung erfolgte auf Grundlage untauglicher Materialien. So musste sich die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei - übrigens war nur eine einzige Rechtsanwaltskanzlei bereit, die Prüfung durchzuführen; alle anderen waren nach Vorlage der Unterlagen abgesprungen - im Wesentlichen auf „unbelegte Erinnerungen einzelner Aufsichtsratsmitglieder stützen“. Was die wert sind, kann sich - vor dem Hintergrund des erklärtermaßen bewussten Vergessens des damaligen Aufsichtsratsmitgliedes Platzeck vor dem Berliner Untersuchungsausschuss - jeder selbst ausmalen.
Die wesentlichen Inhalte des Rechnungshofberichts sind in der Drucksache 6/3540, Neudruck (pdf-Datei), zusammengefasst und jedem zur Lektüre empfohlen. Ich belasse es daher bei der zusammenfassenden Feststellung des Landesrechnungshofes:
„Insgesamt stellte das Haftungsprüfungsverfahren in Konzeption, Durchführung und Ergebnis keine geeignete Grundlage für eine umfassende und objektive Beurteilung von Pflichtverletzungen der FBB-Organmitglieder dar. Zu zahlreich und bedeutend waren die formalen, aber auch inhaltlichen Mängel.“
Daher kommt der Rechnungshof zu der Schlussfolgerung, dass eine erneute Haftungsprüfung - es geht nicht um Gerichte, sondern um eine Haftungsprüfung durch eine andere Rechtsanwaltskanzlei mit anderen, vollständigen Unterlagen - vermutlich zu einem anderen Ergebnis kommen würde, und er legt eine solche nochmalige Überprüfung nahe.
Um das noch einmal deutlich zu sagen: Es geht hierbei nicht um eine strafrechtliche Prüfung, sondern um eine zivilrechtliche Haftungsprüfung - das ist häufig miteinander verwechselt worden. Es geht auch nicht um eine Haftungsprüfung der Geschäftsführung, sondern der Mitglieder des Aufsichtsrates. Diese Haftungsprüfung ist auch nicht überflüssig, da die Ansprüche - auch das ist ein Ergebnis des Landesrechnungshofes - zum Teil eben nicht verjährt sind. Deswegen wollen wir, dass die Prüfung wiederholt wird, und es ist Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen. Dabei muss - das ist völlig logisch - sichergestellt sein, dass Aufsichtsratsmitglieder nicht wieder maßgeblichen Einfluss auf die Aufbereitung der rechtlich zu begutachtenden Sachverhalte haben.
Zum letzten Punkt: Es ist so dargestellt worden, als ob sich alles zum Besseren gewendet hätte und jetzt mit der Gesellschafterversammlung alles in Ordnung sei. Die Berichte im Sonderausschuss haben eines sehr deutlich gemacht: Nichts hat sich verändert. Jetzt steht zwar Minister Görke an der Spitze der Gesellschafterversammlung, aber er nimmt genauso wenig an den Sitzungen teil wie vorher Frau Trochowski; Stattdessen lässt er sich auf Referatsleiterebene vertreten. Das ist nun wirklich den Kopf in den Sand stecken, so geht das nicht weiter. In der Flughafenpolitik der Landesregierung gibt es bisher keine Änderung. - Vielen Dank.
(Beifall B90/GRÜNE, BVB FREIE WÄHLER Gruppe, CDU und AfD)
Der Antrag wurde abgelehnt.