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Axel Vogel spricht zum Bericht der Landesregierung „Umsetzung des Beschlusses des Landtages Brandenburg 'Zukunft des Wassertourismus in Brandenburg sichern' "

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Hackenschmidt hat es bereits zitiert: „Zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern hat Brandenburg das größte zusammenhängende Wasserrevier in Europa und damit ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland.“ In der neuen Landestourismuskonzeption - vielleicht habe ich da eine andere Wahrnehmung als Frau Schade -

(Zuruf der Abgeordneten Hackenschmidt [SPD])

ist das Thema Wasser folgerichtig eines von fünf der die Tourismusmarke Brandenburg unterstützenden Profilthemen. Die Vision für einen zukunftsfähigen brandenburgischen Tourismus lautet dort: „Wir machen Lust auf das Land mit dem wasserreichsten Kulturraum Deutschlands.“

(Beifall der Abgeordneten Hackenschmidt [SPD])

Der Wassertourismus ist also für den Brandenburg-Tourismus erklärtermaßen von zentraler Bedeutung. In einigen anderen Punkten schließe ich mich Ihrer Meinung, Frau Schade, dagegen durchaus an.

Die Landesregierung ist daher auch bemüht, die eigenen Aktivitäten in diesem Bereich hervorzuheben. Im Interesse der wirtschaftlichen Effekte, der Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommensquellen gelte es, diese zu sichern und weiterzuentwickeln, heißt es in dem vorliegenden Bericht zum Beschluss „Zukunft des Wassertourismus in Brandenburg sichern“ - nur um dann im nächsten Absatz einschränkend zu sagen: „Ein großer Teil der Gewässer im Land Brandenburg sind Bundeswasserstraßen, für die der Bund mit seiner Bundeswasserstraßenverwaltung zuständig ist.“

Das ist zwar richtig; es reicht aber nicht, damit die Verantwortung für die so wichtige Sicherung und Weiterentwicklung der Wasserwege von sich zu weisen und zu erwarten, dass der Bund mehr für den Wassertourismus im Land Brandenburg tut. Wenn man den Bericht liest, erkennt man, dass mehr als ein Brief an das Bundesverkehrsministerium vom 31. März 2015 und die Feststellung, dass Positionen der Landesregierung zum Bundesprogramm „Blaues Band“ entwickelt werden müssen, bislang nicht herausgekommen ist.

Ich glaube, da gibt es eine grundlegende Verwechslung, Herr Gerber: Der Landtag hatte seine Forderungen nicht an den Bund, sondern an die Landesregierung gerichtet. Die Frage war nicht, was der Bund für Brandenburg, sondern was die Landesregierung für den Wassertourismus in Brandenburg tun kann. Denn die Tatsache, dass die meisten jetzt fast nur noch touristisch genutzten Wasserstraßen Bundeswasserstraßen sind, die der Bund gerne loswerden möchte, ist uns schon seit einigen Jahren bekannt: Schon 2013 hat der Ausschuss für Wirtschaft die Landesregierung gebeten, sich dieses Themas anzunehmen. Es ging unter anderem um die Aufstellung eines Maßnahmen- und Finanzierungsplans sowie eines Zeitplans für die Umsetzung des WIN-Teilprojektes 3, Schleuse Oranienburg.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte mit der Aufnahme eines Haushaltsvermerks zur finanziellen Unterstützung zudem seine Bereitschaft signalisiert, sich an den Kosten zu beteiligen. Geschehen ist - jedenfalls dem Bericht zufolge - nichts. Aber immerhin scheint sich jetzt eine regionale Lösung abzuzeichnen, deren Chancen auf Verwirklichung wir jedoch noch nicht beurteilen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bund hatte dem Land schon 1994 erste Gespräche zur kostenneutralen Übernahme von Bundeswasserstraßen, die hauptsächlich touristischen Nutzen haben, angeboten. Das war damals eine Forderung des Bundesrechnungshofs. Brandenburg hingegen hat diese Gespräche nie ernsthaft verfolgt. Nach einem letzten erfolglosen Angebot seitens des Bundes im Jahr 2002 - es ging um das Angebot eines Pilotvorhabens zur Übernahme der Rheinsberger und Teupitzer Gewässer mit finanziellem Ausgleich - wurde dieses Thema nicht mehr aktiviert. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir aus dem Jahr 2013 hervor. Auch der vorliegende Bericht verweist auf fehlende Ressourcen als Begründung für die Nichtübernahme von Nebenwasserstraßen durch das Land.

Ich halte fest: Entgegen den hier immer wieder lauthals verkündeten Treueschwüren zum Wassertourismus muss man den Eindruck gewinnen, dass die Landesregierung nie ein ausreichendes Interesse am Erhalt oder Ausbau der touristischen Wasserwege hatte. Denn das hätte mit der Bereitschaft einhergehen müssen, eigenes Geld in nicht unerheblicher Höhe in die Hand zu nehmen. Investitionen in den Wassertourismus wurden folgerichtig auch nicht in das neue EFRE-Programm aufgenommen.

Lassen Sie mich noch zwei Worte zum Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen sagen. Er fordert die Landesregierung auf, sich weiterhin für dieses und jenes einzusetzen. „Sich weiterhin einzusetzen“ heißt aber, wie ich eben dargelegt habe, für den Wassertourismus nichts Gutes. Es sollte inzwischen klar sein, dass wir nicht weiterkommen, indem wir allein mit dem Finger auf den Bund zeigen. Es geht darum, endlich eine Lösung zu präsentieren: Wie sollen die Wasserstraßen, Schleusen und Häfen betrieben werden? Wer macht in Zukunft was und wie viel? Wie viel Geld gibt das Land dazu? Auf diese Antworten warten der Bund, die Kommunen und die Tourismusverbände seit Jahren.

Man kann ja politisch zu dem Schluss kommen, dass das Land diese Mittel nicht bereitstellen sollte und auch nicht will und das Land im Gegenzug dann aber bereit sein muss und ist, den Wassertourismus über die Klinge springen zu lassen. Herr Gerber, ich hoffe das zwar nicht, aber wenn Sie das beabsichtigen, sagen Sie es doch einfach und tun Sie nicht immer so, als setzten Sie Himmel und Hölle in Bewegung, um den Wassertourismus im Land zu fördern.

(Beifall der Abgeordneten Nonnemacher [B90/GRÜNE])

Wir erkennen das jedenfalls nicht. Ich bitte Sie einfach, hier in der Ansprache klarer zu sein. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)