- Es gilt das gepsprochene Wort!
Anrede
Was war das diesjährige Highlight des Landesrechnungshofes? Nein, nicht das üppig finanzierte Polizeiorchester des Landes - übrigens eines der größten bundesweit - auch nicht die bisher weitgehend planlose Instandsetzung wasserwirtschaftlicher Anlagen oder die immer noch fehlenden Betreibermodelle für Anlagen zur Steuerung des ansteigenden Grundwasseranstiegs bei der Braunkohlesanierung. Auch auf die seit Jahren nicht einsatzfähige Software zur Projektsteuerung bei Straßenbauprojekten des Landesbetriebs will ich hier nicht weiter eingehen, nein das Highlight 2015 steht gar nicht im Jahresbericht. Es war natürlich die Mitteilung über die Prüfung der Betätigung des Landes Brandenburg als Gesellschafter der FBB GmbH im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen und Verzögerungen beim Bau des BER. Dieser Bericht hat sogar bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt und war eine wirkliche Herkulesaufgabe für unseren Rechnungshof. Auf 400 Seiten wurden verschiedene Aspekte beleuchtet und herausgearbeitet, wie sich die Verantwortung für dieses grandiose Scheitern zwischen der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der FBB verteilt. Der Aufsichtsrat selbst hatte nach der Inbetriebnahmeverschiebung im Mai 2012 zutreffend selbst festgestellt, dass in Bezug auf die Geschäftsführung eine gewisse Bösgläubigkeit nach den Erfahrungen von 2010 sehr angebracht gewesen wäre. Diese Erkenntnis hat aber niemand dazu genutzt, dieser Geschäftsführung mal genauer auf die Finger zu schauen. Mit fatalen Folgen für das Land und seine Finanzen. Ich kann und will ihnen, meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, das jetzt nicht ersparen. Die Prüfmitteilung des Landesrechnungshofes wurde im Haushaltskontrollausschuss durch ihre Mehrheit ja nach kurzer, zum Glück öffentlicher Debatte, ohne das sonst übliche Prozedere mit Berichterstattung und Beschluss beerdigt. Nach wie vor bestehen aber gravierende strukturelle Probleme fort. Vor Allem die aufgezeigte Vermengung der Gesellschafter- und der Aufsichtsratssphären, das Entgegenlaufen von dienst- und gesellschaftsrechtlicher Hierarchie sowie die Unterstützung des Gesellschaftervertreters und des Aufsichtsrats durch dieselben Personen möchte ich hier nennen. Auch unserer Forderung nach einer deutlichen Professionalisierung des Aufsichtsrates ist bisher nicht gefolgt worden.
Anrede
Aber auch das wichtigste Reformprojekt der Landesregierung, die Kommunalstrukturreform, hat Konsequenzen auf die Arbeit des Landesrechnungshofes. Die geplante Übertragung von umfangreichen Aufgaben von der Landesebene auf die Kommunen sollte uns dazu veranlassen über eine Erweiterung der Prüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofes nachzudenken. Andere Bundesländer haben die Prüfung der kommunalen Ebene sowieso schon dem Rechnungshof übertragen – Beispiel Rheinland-Pfalz - oder betreiben einen separaten, kommunalen Rechnungshof. Wenn Aufgaben wie zum Beispiel das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zukünftig in die Verantwortung der Kommunen wechseln sollte, halten wir es für notwendig, dass der Landesrechnungshof die Prüfungsverantwortung behält.
In gleicher Weise halten wir auch unsere Forderung nach wie vor für berechtigt, dass die Prüfung der Industrie- und Handelskammern durch den Landesrechnungshof erfolgen muss. Deren Prüfung ist ja aus nicht nachvollziehbaren Gründen per Landesgesetz ausgeschlossen. Ein solches allgemeines Prüfungsrecht kann auf öffentlich-rechtliche Körperschaften ausgesprochen disziplinierend wirken und Fehlverhalten begrenzen. Wir sehen daher nicht ein, warum der Landtag diesen einzigen prüfungsfreien Raum bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften so verteidigt. Dass wir damit nicht alleine stehen, zeigt ein Urteil vom August letzten Jahres aus Sachsen. Wie schon die Leipziger Verwaltungsrichter waren auch die Richter des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes der Ansicht, dass das dortige IHK-Gesetz gegen die sächsische Verfassung verstoße weil die IHK Prüfung dort ausgeschlossen wurde. Wir gehen daher davon aus, dass sich auch in Brandenburg bald eine IHK der Prüfung durch den Landesrechnungshof wird stellen müssen.