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Axel Vogel spricht zum Antrag des Abgeordneten Péter Vida "Schleusenbetrieb am Finowkanal sichern - Land mit in die Pflicht nehmen"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Herr Vida, wir hatten hier am 31. Mai eine ausführliche Debatte über die Wasserstraßen, und ich habe eigentlich alles zum Thema Finowkanal gesagt, was es zu sagen gibt. An dieser Stelle könnte ich wieder ins Rederecycling eintreten und alle wiederholen - mache ich aber nicht. Ich weise aber darauf hin, dass am 31. Mai zu den gesamten Wasserstraßen hier im Landtag Beschlüsse gefasst wurden, mit denen die Regierung beauftragt wurde, sich in Verhandlungen mit dem Bund zu begeben und dafür zu sorgen, dass die sogenannten Nebenwasserstraßen des Bundes durchgängig schiffbar bleiben, sich für ausreichende Schleusenzeiten einzusetzen usw.

Ich würde gerne mal hören, was da inzwischen passiert ist. Ist man denn da schon einen Schritt vorwärtsgekommen? Wie laufen die Verhandlungen? Vielleicht kann der zuständige Minister oder die zuständige Ministerin - daran sind ja mehrere Ressorts beteiligt - dazu Auskunft geben. Deswegen werde ich an dieser Steile nicht groß über den Finowkanal diskutieren.

Ich will über ein ganz anderes Thema sprechen, das in Ihrem Punkt eins zum Ausdruck kommt und das ich für sehr problematisch halte:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, in Verhandlungen mit der Bundesregierung zu treten. Diese sollen ein verbessertes Angebot an die Anrainergemeinden des Finowkanals zur Übernahme der Schleusen zum Inhalt bzw. Ziel haben."

Darf ich daran erinnern, dass wir in diesem Hause immer mal wieder über das sogenannte Kooperationsverbot in Bildungsfragen diskutiert haben? Es gibt ein allgemeines Kooperationsverbot. Vielleicht kann uns der Finanzminister bestätigen, dass der Bund nicht in direkte Finanzbeziehungen mit den Kommunen eintreten darf. Und hier nehmen wir einfach hin, dass eine Bundesbehörde mit Kommunen verhandelt und versucht, einen Großteil ihrer Kosten auf sie abzuwälzen? Ja, sind wir noch ganz vernünftig?

(Vereinzelt Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Hackenschmidt [SPD])

Eigentlich müsste doch das Prinzip gelten: Wenn jemand verhandelt, dann das Land. Und das Land wird sich anschließend mit den Kommunen auseinandersetzen und klären, in welchem Umfang man einander unterstützt, das Schleusensystem und das Kanalsystem überhaupt zu unterhalten. Ich denke, sonst führt alles in die Irre.

Man stelle sich doch nur einmal vor, der Bund träte mit einer Gemeinde - zum Beispiel hinsichtlich einer Bundesstraße entlang des Werbellinsees - in Verhandlungen und würde sagen: Lieber Landkreis Barnim, übernimm du das doch bitte als Kreisstraße, denn das Land will es nicht als Landesstraße übernehmen. - Ich denke, die Landesregierung würde doch sofort dazwischengrätschen und auf jeden Fall versuchen, das zu verhindern. Und in dem Fall denke ich: Wenn hier der Anspruch erhoben wird, dass wir die Kommunen nicht allein lassen dürfen, müsste dazwischengegangen und gesagt werden: Bund, so nicht! - Und: Liebe Kommunen, versteht bitte, dass wir das von eurer Seite auch nicht akzeptieren können. - Das bedeutet aber auch, dass sich das Land in die Pflicht nehmen lassen muss.

Das Thema ist ehrlich gesagt auch nicht neu. Seit 94 will der Bund die Wasserstraßen loswerden, seit 98 wird darüber verhandelt. 2002 gab es das konkrete Angebot des Bundes, anhand eines Pilotprojekts für 100 Jahre im Voraus dem Land alle Unterhaltungs- und Betriebskosten zu erstatten. Dieses Angebot wurde seitens des Landes nach dem Jahr 2004 ad acta gelegt. Ich denke, daran muss man wieder anknüpfen. Dann müssen wir nicht nur über den Finowkanal, sondern über alle 29 Bundeswasserstraßen sonstiger Kategorie reden, die der Bund an uns abtreten will. Dafür ist die Landesregierung zuständig und kann nicht sagen: Ich teile das auf und lasse einzelne Kommunen darüber verhandeln. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Loehr und Schwarzenberg [DIE LINKE])