- Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Frau Bader ausdrücklich für ihren Hinweis, dass dieser Gesetzentwurf darauf zurückgeht, dass wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei dem Gesetzentwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes beantragt hatten, das Hamburger Modell einzuführen. Hamburger Modell bedeutet, wie mehrere Redner dargestellt haben, dass Beamten die Wahlmöglichkeit zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung erleichtert wird, ohne in die gesetzliche Krankenversicherung gezwungen zu werden.
Worum geht es im Kern? Seitens des Staates werden die Beamten bei der Verbeamtung aufgrund von Bundesrecht in Richtung der privaten Krankenversicherung gelenkt. Frau Bader hat ausführlich dargestellt, wie es funktioniert: Gehe ich als Beamter in die private Krankenversicherung - dazu habe ich einen bestimmten Entscheidungszeitraum -‚ erhalte ich eine individuelle Beihilfe im Regelfall von 50 % der Krankheitskosten; die anderen 50 % übernimmt die private Krankenversicherung. Verbleibe ich in der gesetzlichen Krankenversicherung - für diese Entscheidung habe ich nur drei Monate Zeit -‚ erhalte ich keine Beihilfe, sondern muss 100 % der Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, ohne einen Arbeitgeberanteil zu erhalten. So weit, so ungerecht.
Am Ende führt das dazu, dass die Beamten heutzutage die „Lebensversicherung" der privaten Krankenversicherungen sind. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich 94 % aller Beamtinnen und Beamten entschieden haben, in der privaten Krankenversicherung zu sein, obwohl sich insgesamt nur 11 % der Bevölkerung im privaten Krankenversicherungssystem befinden.
Je nach Sichtweise kann man sagen: Die vorgeschlagene Regelung, die wir ausdrücklich unterstützen, gefährdet oder dünnt die Lebensader der privaten Krankenversicherung aus. Entsprechend aufgeregt hat die Branche das Gesetzgebungsverfahren in Hamburg begleitet: „Passt wie Fisch zu Brötchen", lautete die Kampagne der privaten Krankenversicherung, die die enge Verbindung von Beamten und Assekuranz betonte. Tatsächlich hätte man auch sagen können: Passt wie der Fisch in die Reuse. - Das wäre der bessere Ausdruck, denn wer einmal in der privaten Krankenversicherung ist, kommt nicht wieder heraus, nicht etwa weil die privaten Krankenversicherungen das generell ausschließen würden, sondern weil der Gesetzgeber diesen Wechsel nicht haben möchte. Der Gesetzgeber lässt zwar jederzeit zu - Einkommensgrenzen vorausgesetzt -‚ dass man in die private Krankenversicherung eintritt, er lässt aber nicht zu, dass man ohne Probleme dort wieder herauskommt.
Das wollen wir zumindest ein Stück weit ändern. Wir können nicht erreichen, dass die Beamtinnen und Beamten, die jetzt schon verbeamtet sind, in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Wir können aber ein Angebot machen, dass sich neu Verbeamtete für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.
Nun gab es bei den Vorbereitungen zu diesem Gesetzentwurf - auch das ist angesprochen worden - eine Überraschung. Auch wir Grünen sind davon ausgegangen, dass das Gesetz nur Auswirkungen auf neue Beamte haben wird, also auf rund 1 300 Personen pro Jahr, die in diesem Land verbeamtet werden. Wir gehen nicht davon aus, dass sich alle für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden hätten. Ein gewisser Prozentsatz von 25 %‚ 50 % oder 75 % könnte sich jetzt aber, wie in der Gesetzesbegründung ausgearbeitet wurde, leichter dafür entscheiden. Die Landesregierung rechnet nach ersten Erhebungen mit 4 000 derzeit freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten. Das ist erstaunlich, da diese Personengruppe bislang auf eigene Kosten das Land Brandenburg von ansonsten fälligen Beihilfezahlungen in Millionenhöhe entlastet.
Wenn auf der einen Seite gesagt wird, das wird Mehrausgaben verursachen, muss auf der anderen Seite korrekterweise gesagt werden: Bisher haben diese Beamtinnen und Beamten Beihilfezahlungen, auf die sie Anrecht gehabt hätten, wenn sie in der privaten Krankenversicherung gewesen wären, nicht in Anspruch genommen. Damit haben sie einen Beitrag zur Haushaltssanierung dieses Landes geleistet. Das sind Minderausgaben, die allerdings aus dem Haushalt nicht abzulesen sind. Wenn nun das Land diesen Quasi-Arbeitgeberbeitrag übernimmt, der pauschale Beihilfe genannt wird, ist das eine späte Anerkennung für diese freiwilligen Leistungen der Beamtinnen und Beamten.
Wir gehen davon aus, dass die hier zu beschließende Regelung dazu führen wird, dass zukünftig mehr Beamtinnen und Beamte diese Beihilferegelung übernehmen werden. Natürlich werden die Ausgaben damit steigen. Auch wenn die Regelung unmittelbar zunächst höhere Kosten verursacht, wird es mittel- und langfristig zu einer Entlastung des Landeshaushaltes kommen.
Wir stimmen daher der Überweisung zu. Wir stimmen auch dem Antrag der CDU-Fraktion zu, den Antrag an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu überweisen. Wir bitten um zügige Beratung. - Recht herzlichen Dank.