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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2017 im Land Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Frau Präsidentin,

Liebe Beamtinnen und Beamte!

Möglicherweise wird die von der Landesregierung vorgeschlagene Besoldungserhöhung öffentlich als "Voller Schluck aus der Pulle" für Brandenburgs Beamte missdeutet werden. Und in der Tat ist es nicht selbst erklärend, warum die Brandenburger Beamten 2017 und 2018 jeweils um 0,5% besser abschneiden sollen als ihre Angestellten Kollegen.

Ein Blick in die Vergleichstabellen der Gewerkschaften zeigt jedoch schon seit längerem, dass Brandenburgs Beamte sich in vielen Besoldungsgruppen die rote Laterne der niedrigsten Besoldung mit Berlin teilt. So liegt Brandenburg in der Besoldungsgruppe A 7, Polizeiobermeister schon seit Jahren auf Platz 15 unter den 16 deutschen Bundesländern.

Nach dem Übergang der Zuständigkeit für das Beamtenrecht vom Bund auf die Länder bei der Verfassungsreform vom Sommer 2006 wurde die Auseinanderentwicklung der Beamtenbesoldung zwischen Bund und Ländern jahrelang als unbeeinflussbares Naturgesetz betrachtet, bis das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Richterbesoldung vom 5. Mai 2015 Maßstäbe für eine angemessene Alimentation der Beamten entwickelte.

Auf Antrag der Fraktionen der CDU und uns bat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen daher den Finanzminister im September 2015 in einem Bericht darzulegen, ob die Höhe der Besoldung und der Versorgung in Brandenburg den verfassungsrechtlichen Vorgaben, die sich aus der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben, entsprachen.

Sofern sich daraus weiterer Anpassungsbedarf ergeben sollte, wurde die Landesregierung gebeten, einen Gesetzentwurf zur dann notwendigen Besoldungserhöhung vorzulegen. Der Bericht der Landesregierung vom 4. Mai 2016 sah keinen Anpassungsbedarf, er kam zu dem Schluss, dass „in Brandenburg keine verfassungswidrige Unteralimentation vorliegt. Diese Annahme wird durch die Prüfung weiterer alimentationsrelevanter Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung bestätigt.“

Die Koalitionsfraktionen teilten diese Ausführungen in jeder Hinsicht. Der Minister betonte, man habe mit diesem Bericht jetzt eine gute Grundlage für die nächsten Jahre. Ein Gesetz wurde daher zunächst nicht für notwendig erachtet. Wie viel diese gute Grundlage tatsächlich wert war, sieht man heute, ein gutes Jahr später. Um einer Verurteilung durch das Bundesverfassungsgericht zuvorzukommen wird jetzt die Notbremse gezogen. Jetzt muss man am Haushalt vorbei in die Rücklagen greifen, anstatt dass man die Ausgaben von vorne herein gleich korrekt eingeplant hatte.

Immerhin: Die Übernahme des Tarifergebnisses der Angestellten auf die Beamtenbesoldung ist nun Anlass diesen Irrtum zu korrigieren. Neben der zeitgleichen Übernahme wird eine zusätzliche Erhöhung für die Beamten um je 0,5 Prozent für 2017 und 2018 gewährt. Damit wird Brandenburg im Vergleich mit anderen Bundesländern weiterhin bei der Besoldung im unteren Viertel liegen, aber wir setzen uns von unserem Nachbarland Berlin deutlich ab und gehen einen Schritt in die richtige Richtung. Um die Attraktivität und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit des Landes um „die besten Köpfe“ deutlich zu verbessern, reicht das aber nicht aus. Der Beamtenbund hat schon bei der letzten Gesetzesänderung mehrere Vorschläge für Verbesserungen in der Besoldungsstruktur für unsere Beamtinnen und Beamten gemacht. Im Rahmen der Beratungen dieser Vorlage werden wir darüber erneut sprechen müssen. So setzt dieser Gesetzentwurf weiterhin auf die leistungslose Leistungszulage für Professoren, die um einem Verfassungsgerichtsurteil zu entgehen deutlich aufgestockt werden soll, statt dass diesem Unsinn endlich ein Ende gemacht wird. Das ist aber nur ein kleines Detail, das aber für vielerlei Ungereimtheiten steht.

Wir haben bei der Suche nach neuen Lehrkräften die Erfahrung machen müssen, dass diese gut abgesicherten Stellen für Studienabsolventen im Lehramt inzwischen so unattraktiv geworden sind, dass wir viele der im Haushalt zur Verfügung gestellten Stellen nur noch mit Quereinsteigern oder mitunter gar nicht mehr besetzen können. Dabei wollen wir ja auch nicht nur, dass die verfügbaren Stellen irgendwie besetzt werden, Ziel muss es doch sein gut ausgebildetes und motiviertes Personal für den öffentlichen Dienst zu gewinnen und gegenüber anderen Bundesländern wie gegenüber dem Privatsektor nicht den Kürzeren ziehen zu müssen.

Inwieweit der finanzielle Spielraum für weitere Verbesserungen vorhanden ist, werden wir mit Ihnen im Ausschuss diskutieren. Wir stimmen der Überweisung zu.