- Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin, liebe Bürgerinnen und Bürger,
Sie alle kennen die Sage von König Midas, bei dem alles was er berührt zu Gold wird. Unserer Landesregierung scheint dagegen jeder mögliche Erfolg durch die Finger zu rinnen.
Gründe dafür sind schnell benannt: Kleinmut, Entscheidungen fallen häufig zu spät und dann hoppla-hopp, unprofessionelle Kommunikationsstrategien, strategische Partner werden nicht eingebunden und am Ende fehlt dann häufig das entscheidende Quentchen Mut. Und damit fehlt dann auch das Glück des Tüchtigen. Und so manövriert sich Rot-Rot ganz ohne Zutun der Opposition in die Defensive. Dass gilt für die Kreisgebietsreform, das gilt für die Polizeireform wie für die Ausstattung der Justiz und es gilt auch für das vor uns liegende Besoldungsgesetz.
Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für Angestellte auf die Beamtenbesoldung, die zusätzliche Erhöhung um weitere 0,5 Prozentpunkte für die Jahre 2017 – 2020, ein Attraktivitätszuschlag von 2.000 Euro verteilt auf 4 Jahre, die Höherstufung der Lehrkräfte in der Sekundarstufe 1 in die Besoldungsgruppe A 13, in summa Einkommensverbesserungen von 375,8 Millionen Euro innerhalb von 4 Jahren für die Brandenburger Landesbeamten, das kann sich sehen lassen und trotzdem bleibt allseits ein schales Gefühl zurück.
Der in früheren Jahren erbrachte Solidarbeitrag unserer Beamten für die Sanierung des Landeshaushaltes hatte Brandenburg auf Platz 15 im Besoldungsranking der 16 Bundesländer gebracht. Durch die zusätzliche Erhöhung der Beamtenbezüge gegenüber dem Tarifabschluss der Angestellten um jeweils 0,5 % p.a. für 4 Jahre wird dies zum Teil kompensiert. Ob wir damit aber dem Tabellenende entkommen, ist fraglich, da aktuell alle Länder versuchen im Ranking nach vorne zu kommen, um einem Urteil durch das Bundesverfassungsgericht wegen unangemessen niedriger Besoldung zuvorzukommen. Bei dieser Erhöhung handelt es sich also nicht um eine besondere Großzügigkeit, sondern um eine blanke Notwendigkeit. Statt aber von Beginn an diese zusätzlichen 2 Prozentpunkte in ernsthaften Verhandlungen den Gewerkschaften anzubieten, waren erst einmal Demonstrationen unter Führung der GdP erforderlich.
Auch der jetzt für 4 Jahre eingeführte „Attaktivitätszuschlag“ ist nicht der frühen Einsicht der Landesregierung sondern dem Wirken der GdP zu verdanken. Allerdings läuft er unter falscher Flagge. Wäre es tatsächlich ein „Attraktivitätszuschlag“ zur Gewinnung neuer MitarbeiterInnen, so müsste er nicht fallend sondern zumindest gleichbleibend ausgestaltet sein. Der beste Attraktivitätszuschlag wäre statt der jetzig befristeten Regelung im übrigen eine dauerhafte Erhöhung des Weihnachtsgeldes um 800 Euro gewesen, ähnlich wie in Berlin.
Aber in Wirklichkeit handelt es sich bei diesen zusätzlichen 2.000 Euro um eine sinnvolle Kompensation für die Minderbesoldung der Brandenburger Beamten nach der Verfassungsreform von 2004, als den Ländern die Zuständigkeit für die Beamtenbesoldung übertragen wurde. Dass die von mehreren Brandenburger Regierungen durchgeführten Einsparungsrunden bei der Beamtenbesoldung zu einer verfassungswidrig niedrigen Besoldung führen könnten, war bis zum Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Mai 2015 und den darin entwickelten 5 Kriterien allerdings nicht absehbar.
Um den Unmut in der Landesverwaltung einzudämmen, wäre die Landesregierung daher gut beraten gewesen, dem Vorschlag der GdP auf Zahlung von 3.000 € pro Beamten, unabhängig von der Eingruppierung vorzunehmen, stellt dies doch bereits einen deutlichen Verzicht gegenüber einer Forderung nach vollständigen Auskehr der vom Land erzielten Einsparungen dar. So aber springt die Landesregierung zu kurz und hat zugleich einen unnötigen Streit in den Gewerkschaften heraufprovoziert.
Heraufprovoziert auch dadurch, dass die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren niemals ernsthafte Gespräche geschweige denn Verhandlungen mit den Gewerkschaften geführt hätte. Man beschränkte sich auf Verlautbarungen ohne Tischvorlagen, die nach dem Scheitern des ersten Überrumpelungsversuchs am Ende in einem als „Meinungsaustausch“ titulierten Gespräch der Gewerkschaften mit den Fraktionsvorsitzenden von SPD und LINKER im Büro des Ministerpräsidenten mit diesem als Zaungast gipfelten. Verkündigungen und Verlautbarungen ersetzen aber kein ernsthaftes Gespräch und Verhandlungen. So sollte rot-rot nicht mit seinen Partnern nicht umgehen.
Die bei diesem Gespräch angekündigte und an sich positive Höhergruppierung der Sek I- Lehrkräfte und in Konsequenz auch der Funktionsstellen ist dabei auch nicht ausschließlich zu loben. Zunächst einmal erfolgte dieser Hoppla-Hopp aus der blanken Not heraus im Konkurrenzkampf unter den Bundesländern keine neuen Lehrkräfte mehr zu finden.
Aber dieses Problem schwieriger Nachwuchsgewinnung ist inzwischen universell. Es gilt für den Justizbereich genauso wie für die Polizei. Im Besoldungsranking befinden sich die Brandenburger Justizwachtmeisterinnen ganz hinten und trotz mehrfacher Zusagen dies zu ändern hat sich auch jetzt wieder nichts getan. (130.000 Euro p.a.)
Angesichts der Tatsache, dass nun innerhalb von 4 Jahren 127,4 Millionen Euro zusätzlich für die Lehrkräfte ausgereicht werden, fürchten die anderen Gewerkschaften, dass die bei ihnen dringend notwendigen Strukturverbesserungen auf die lange Bank geschoben werden und Finanzbeamte, Polizeibeamte und Justizbedienstete mit dem Hinweis auf fehlende Haushaltsmittel am Ende ganz unter die Räder geraten.
Vor diesem Hintergrund ist der jetzt vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen oberpeinlich. Der Landtag soll die Landesregierung bitten ein Konzept zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu entwickeln. Im Ausschuss hieß es noch, dass die Regierung schon längst daran arbeite.
Keine Konkretisierung der im Ausschuss gegebenen Zusagen zur Höhergruppierung der Jusitizwachtmeister, keine Aussagen zu Strukturverbesserungen. Dieser Antrag ist kleinmütig und bleibt hinter dem Notwendigen weit zurück. So enttäuschen Sie ohne Not erneut die Beamten und Beamtinnen des Landes.
Wir werden daher den meisten Artikeln des Gesetzes zustimmen, dem EA aber nicht.