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Axel Vogel spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Das Handwerk stärken – Gebühren für die Meisterausbildung abschaffen“

Axel Vogel spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Das Handwerk stärken – Gebühren für die Meisterausbildung abschaffen“

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer in Handwerksberufen arbeitet, für den stellt sich früher oder später die Frage, ob er bis zur Rente als Geselle oder Gesellin arbeiten möchte oder seine Leistungen, seine Motivation und Kenntnisse vielleicht auch ausreichen, die Meisterschule zu absolvieren. Aber beides - das ist heute deutlich geworden - ist nicht nur eine Frage der handwerklichen und intellek-tuellen Fähigkeiten, sondern immer auch eine Frage des Geldes.

Wenn wir uns einmal ansehen, was so ein Geselle verdient - nehmen wir einmal das Frisörhandwerk; da müsste man eigentlich „Frau Gesellin" sagen, denn das ist der Regelfall -‚ dann stellt man fest, dass dort Löhne zwischen 1 424 und 1 836 Euro brutto gezahlt werden. Das liegt gerade einmal auf dem Niveau des Mindestlohns oder knapp darüber. Auch bei Tischlern ist es nicht wesentlich höher.

Die Weiterbildung zum Meister muss aber aus diesem Gehalt bezahlt werden, und sie führt nicht zwangsläufig zu einem höheren Einkommen, weil auch eine angestell-te Frisörmeisterin in Brandenburg kaum auf 2 000 Euro im Monat kommt. Ein Tischlermeister kommt hier im Regelfall übrigens auf nur 1 925 bis 2 515 Euro - 1 000 Euro weniger( als in Baden Württemberg. Insofern ist das allein also noch kei-ne Motivation, die Meisterbildung anzustreben - die Motivation ist wohl eher, selbst-ständig zu sein, denn die Meisterausbildung ist die Voraussetzung für die Selbstständigkeit in über 40 zulassungspflichtigen Handwerken und vor allen Dingen auch dann, wenn beispielsweise der elterliche Betrieb übernommen werden soll. Aber auch in den zulassungsfreien Handwerken eröffnet eine Meisterqualifikation den besten Weg in die Selbstständigkeit. Die Selbstständigkeit ist übrigens aber keine Garantie für ein höheres Nettoeinkommen gegenüber angestellten Meistern. Da kann man sich auch ganz ordentlich verkalkulieren, weil - gegenüber einem Ange-stellten - zusätzliche Kosten, zum Beispiel wesentlich höhere Ausgaben für die Krankenversicherung, auf einen zukommen.

Nachfolger für alteingesessene Handwerksbetriebe zu finden ist ein zunehmendes Problem; Herr Bommert und andere haben es angesprochen. In Brandenburg wird deshalb schon seit 2015 die Gründung eines Meisterbetriebs finanziell gefördert. Die Übernahme der Kosten der Meisterausbildung wäre dann der nächste logische Schritt.

Während für eine akademische Ausbildung in Brandenburg der Staat - das Land - Kosten in Höhe von 6 000 bis 10 000 Euro pro Studienplatz trägt, wird für die Meisterschulung eine Gebühr vom Meisterschüler verlangt, die vielen die Entscheidung für diese Weiterbildung sehr schwer macht.

Ein Studium der Naturwissenschaften kostet den Brandenburger Steuerzahler oder die Brandenburger Steuerzahlerin im Durchschnitt 61 000 Euro, ein Bachelorab-schluss 28 000 Euro. Dagegen kostet eine Meisterausbildung, die von der Wertigkeit her - das wurde angesprochen- mit dem Bachelorabschluss vergleichbar ist, zum Beispiel im Bäckereihandwerk zwischen 4 000 und 5 000 Euro und beim Tischler gut 8 000 Euro, die aber eben vom Meisterschüler oder der Meisterschülerin selbst zu tragen sind - Fahrtkosten, Übernachtungskosten am entfernten Ausbildungsort nicht einmal eingerechnet.

Wenn wir also den Fachkräftenachwuchs im Handwerk und die Gründungsaktivitä-ten durch Handwerksmeister weiter fördern wollen, müssen wir dringend die Meis-terausbildung völlig kostenfrei stellen. Gründe für den Unterschied zwischen den kostenfreien akademischen Ausbildungen und den teilweise sehr hohen Gebühren für eine handwerkliche Meisterschulung sind für uns nicht gegeben. Allerdings möch-ten wir, dass nicht nur die Möglichkeiten einer Befreiung geprüft werden. Wenn man diese Ausbildung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei gestalten will, muss man eben auch sagen, wer diese Kosten tragen soll, und nach unserer Auffas-sung ist das in der Tat eindeutig, Herr Loehr: Sie müssen genauso wie beim universi-tären Bachelor am Ende vom Land getragen werden, und dementsprechend werben wir für unseren Änderungsantrag.

Der CDU verdanken wir, dass dieses Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Der Entschließungsantrag der Koalition entspricht in seiner Zielsetzung grundsätzlich der unseren, will sich aber nicht zu einer Kostenübernahme durch das Land be-kennen. Und, Herr Barthel, „bundeseinheitlicher Weg" heißt zunächst, alles wieder auf die lange Bank zu schieben. Bildungsfinanzierung ist nun mal Ländersache - genauso wie bei Schulen und Hochschulen. Und auch bei Uniabsolventen - zu Ihrem Argument, dass dann Meister in einem Bildungswettbewerb bei uns ausgebildet werden und dann abwandern - ist ein Verbleib in unserem Land nicht gesichert. Von daher ist das überhaupt kein Argument.

(Barthel [SPD]: Doch!)

Wir sind der Auffassung, dass die Koalition sich mit den Anforderungen eines Berichts immerhin bewegt. Sie wollen auch, dass die Meisterschulungen und auch andere Schulen für die Absolventen gebührenfrei und somit attraktiver gestaltet werden. Das ist immer-hin ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

In der Hoffnung, dass diese Koalition dann auch der Umsetzung eines positiven Prü-fungsergebnisses nicht im Wege stehen wird, werden wir dem Antrag der Koalition zustimmen. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und des Abgeordneten Barthel [SPD])

Vizepräsident Dom browski:

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Minister Gerber.