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Axel Vogel spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Wohneigentum für Familien fördern - Last der Grunderwerbsteuer senken“

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich ausdrücklich Herrn Wilke an, wenn er skizziert, dass es in erster Linie darum gehen muss, nicht Wohnungseigentum zu schaffen, sondern preiswerten Wohnraum für Familien, die sich kein Wohnungseigentum leisten können, im Land zu ermöglichen. Das sollte an allererster Stelle stehen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des Abgeordneten Schmidt [SPD]

Zum Zweiten - da komme ich unmittelbar zum Antrag der AfD-Fraktion -: Wenn man der Auffassung ist, dass man Wohnungseigentum für Familien fördern soll, dann sollte man in seinem Antrag vielleicht auch darauf Bezug nehmen und nicht allgemein eine Senkung der Grunderwerbsteuer fordern.

(Bretz [CDU]: Genau! - Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU und DIE LINKE)

Nun ist es so, dass aktuell bundesweit die Phantasie blüht, wenn es um die Förderung von Wohnungseigentum geht. Deswegen möchte ich kurz in Erinnerung rufen, dass die SPD im Wahlprogramm ein sozial gestaffeltes Familienbaugeld für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen anstrebt. Die Union will ein Baukindergeld von 1 200 Euro pro Kind und Jahr für zehn Jahre einführen, also insgesamt 12 000 Euro, Die SPD fordert in ihrem Bundestagswahlprogramm weiterhin - hier bitte aufpassen, auch Sie, Herr Finanzminister - einen Freibetrag für die Grunderwerbsteuer von 150 000 bis 200 000 Euro der Kaufsumme. Die Union fordert zudem beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohnungseigentums Freibeträge von 100 000 Euro pro Erwachsenem bzw. 50 000 Euro pro Kind.

Das bedeutet, es gibt aktuell eine Diskussion auf Bundesebene, tatsächlich Freibeträge einzuführen, die unmittelbar die Folge hätten, dass in den Mittelschichtenfamilien bessere Voraussetzungen für die Förderung von Wohnraum geschaffen würden. Das heißt natürlich auch, es gibt Einnahmeausfälle.

Im Übrigen, Herr Wilke, lagen Sie falsch. Entscheidend ist nicht der Quadratmeterpreis von unbebautem Grund und Boden, sondern entscheidend ist am Ende für viele Familien die Frage, wie viel der Quadratmeter Wohnraum kostet. Da muss man vielleicht auch zur Kenntnis nehmen, dass in Brandenburg dieser im Durchschnitt bei 2 550 Euro - das sind die aktuellen Zahlen aus dem November - pro Quadratmeter liegt, in München dagegen bei 7 062 Euro pro Quadratmeter. Deswegen ist - Entschuldigung - der Verweis auf Bayern völlig fehl am Platz, weil 3,5 % Grunderwerbsteuer in Bayern weniger sind als 6,5 % in Brandenburg für Familien, die Wohnraum erwerben.

(Beifall des Abgeordneten Jung [AfD])

Das hat damit zu tun, dass die Länder hier - dies ist einmalig bei einer Ländersteuer - die Möglichkeit haben, differenzierte Hebesätze festzusetzen, Ich muss ehrlich sagen, ich sehe das ein Stück weit als Problem an, weil auch von der CSU immer versucht wird, das als Einfallstor dafür zu nutzen, zu sagen: Wir wollen auch unterschiedliche Einkommensteuerhebesätze, wir wollen als Länder die Möglichkeit haben, diesbezüglich einen Zuschlag oder einen Abschlag festzusetzen. Wir wissen genau, was in Bayern passieren würde. Wir wollen zudem die Möglichkeit haben, bei der Erbschaftsteuer zu entscheiden, wie hoch der Hebesatz sein kann und soll usw. - Damit hätten wir dann völlig verschiedene Steuerlandschaften in Deutschland, die dazu führen würden, dass Menschen mit großem Vermögen nach Bayern gehen, und andere, die kein Vermögen haben, mehr oder weniger in Brandenburg hängenbleiben.

Ich denke, es ist richtig, darüber zu reden, wie man mit der Grunderwerbsteuer umgehen soll, vor allen Dingen vor dem Hintergrund - das haben Sie auch angerissen - des Share Deals. Das ist, Herr Schmidt, kein unbedeutendes Problem.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung wurden zwischen 1999 und 2016 gut 70 % der gehandelten Wohnungen im Rahmen von Share Deals veräußert. Share Deal bedeutet, dass Immobilienfirmen Gesellschaftsanteile an Grundstücken und Wohnungen verhandeln. Bei der Hälfte dieser Geschäfte wurde keine Grunderwerbsteuer gezahlt. In den Jahren 2013 und 2015 lag dieser Anteil sogar bei 71 bzw. 67 %. Das heißt, in 70 % der Fälle ist überhaupt keine Grunderwerbsteuer angefallen.

Berlin geht davon aus, dass dadurch ein jährlicher dreistelliger Millionenbetrag an Steuereinnahmen verlorengegangen ist. Ich denke, dasselbe gilt auch für Brandenburg. Wir wissen inzwischen auch von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Märkisch-Oderland, dass 20 % dieser Flächen bzw. Landwirtschaftsflächen grunderwerbsteuerfrei als Share Deals am Fiskus vorbei gehandelt werden. Ich denke, das ist eine Geschichte, über die man ernsthaft reden muss.

Schleswig-Holstein hat hierzu inzwischen einen Antrag im Bundesrat eingereicht, der in die Fachausschüsse verwiesen wurde. Wir bitten die Landesregierung, diesen Antrag nach Kräften zu unterstützen. Den Antrag der AfD lehnen wir selbstverständlich ab. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIE LINKE)