Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung es Haushaltsgesetzes 2015/2016 (Nachtragshaushaltsgesetz 2016 – NTHG 2016)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! „Vom Eise befreit sind Strom und Bäche“ - so weit stimmt Goethes Osterspaziergang auch heute noch, ansonsten aber: Die Zeiten haben sich geändert und nichts bleibt beim Alten, wenn weit hinten in der Türkei die Völker aufeinander einschlagen. Die Folgen dieser Kriege berühren uns unmittelbar, Flucht und Vertreibung verändern uns und unsere Gesellschaft in Siebenmeilenschritten zum Guten wie - wie wir gerade gehört haben - zum Schlechten.

So kann sich die Diskussion über den Nachtragshaushalt heute erneut nicht auf einige Anmerkungen zum BER, Konsequenzen aus dem erfolgreichen Volksbegehren gegen die Massentierhaltung oder aus dem Altanschließerurteil des BGH beschränken. Stattdessen stehen die Bewältigung von Flucht und Vertreibung im Mittelpunkt des Haushalts und damit auch der heutigen Diskussion.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum „Aufstand der Anständigen“ wurde in den letzten Jahren in Deutschland wiederholt aufgerufen, und der Beitrag von Herrn Galau hat wieder einmal schlagend gezeigt, dass es allen Anlass dazu gibt.

(Beifall B90/GRÜNE, DIE LINKE und SPD)

Auch wenn es in diesen Zeiten aus guten Gründen en vogue ist, mit dem Finger auf Sachsen zu zeigen, und auch wenn wir in Brandenburg vieles besser gemacht haben als die Sachsen und die Stärkung der Gegenkräfte in den Mittelpunkt der Politik gestellt haben und das auch in diesem Nachtragshaushalt mit dem Bündnis für Brandenburg wieder tun: Es gibt für uns keinen Grund zur Überheblichkeit, auch wir haben ein wachsendes Rechtsextremismusproblem. Die Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund haben sich in Brandenburg im letzten Jahr verdoppelt. Nauen ist da nur die Spitze eines Eisberges.

Diese Vorgänge sind schon erschreckend genug. Genauso Sorge machen uns allerdings die fremdenfeindlichen Demonstrationen sogenannter besorgter Bürger, von denen wir auch in Brandenburg nicht verschont sind. Mit Anmeldern aus dem regional bekannten rechtsradikalen Milieu wie in Rathenow oder gar verurteilten kriminellen Schlägern wie beim Potsdamer Zweig von Pegida kann sich eigentlich niemand gemeinmachen - müsste man denken. Aber weit gefehlt, Rednerinnen und Redner auf diesen Demos sitzen mitten unter uns in diesem Landtag, verspritzen auch hier ihr Gift und spielen dann die verfolgte Unschuld.

(Beifall B90/GRÜNE, DIE LINKE und SPD - Dr. Gauland [AfD]: Können Sie mal ein Beispiel nennen?- Zuruf des Abgeordneten Königer [AfD])

- Sie haben den Podcast von Ihrem Auftritt in Erfurt von Ihrer Internetseite genommen. Sonst könnte das jeder nachvollziehen.

Man dürfe diesen Typen keinen Millimeter Boden überlassen, so Vizekanzler Gabriel nach den Ausschreitungen gegen Flüchtlinge im sächsischen Heidenau. Ja, diese Ansage war großartig, denn genau dies hätte die Strategie sein müssen, den Ressentiments, halben Wahrheiten und ganzen Lügen von Pegida und Co - da beziehe ich die AfD ausdrücklich ein - jederzeit entschieden entgegenzutreten und Scheinlösungen als solche zu benennen und konkret anzuprangern.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Der Rechtsextremismus wird nicht dadurch bekämpft, dass man ihm hinterherläuft, sondern dass man sich ihm entgegenstellt. Leider droht diese klare Position zunehmend aufgeweicht zu werden. Dies gilt auf Bundesebene, wenn der Vizekanzler zum Gaudium der AfD zur angeblichen Verhinderung von Neiddebatten eine Neiddebatte erst lostritt. Das gilt aber auch, wenn die für Brandenburg völlig irrelevante Frage einer Erklärung der Maghrebländer zu sicheren Herkunftsländern zur flüchtlingspolitischen Priorität erhoben wird oder wenn zu AfD-Anträgen - Stichwort: Sach- und Geldleistungen - plötzlich ein Entschließungsantrag auftaucht, der der AfD mehr als auf halbem Wege entgegenkommt.

(Beifall B90/GRÜNE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir in Brandenburg werden die Fluchtursachen nicht beseitigen können. Uns muss es darum gehen, den Andrang der Schutzsuchenden nicht nur zu schaffen, sondern möglichst gut zu schaffen. Jenseits der Erstaufnahme heißt das, dass wir uns voll und ganz dem Thema Integration widmen wollen und müssen. Integration ist mehr als: satt, sauber und ein Dach über dem Kopf. Integration heißt, ein aufrichtiges Angebot zum Bleiben zu unterbreiten und eine zweite Heimat zu bieten. Integration verträgt sich nicht mit einem Verbot des Familiennachzugs, kleinkarierten Aufenthaltsbefristungen oder der Beschränkung des Deutschunterrichts auf einzelne Flüchtlingsgruppen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Bündnisgrünen sind froh darüber, dass die Landesregierung in den letzten Monaten nicht über jedes Stöckchen gesprungen ist, das ihr von der Großen Koalition auf Bundesebene hingehalten wurde. Wir sind genauso froh darüber, dass in den Haushaltsberatungen von Schwarz über Rot-Rot bis Grün Einigkeit bestand, die Finanzierung von Erstaufnahme und Integration nicht nur in den Mittelpunkt des Nachtragshaushalts zu stellen, sondern auch die Haushaltsansätze der Höhe nach nicht infrage zu stellen - wenigstens das. Diese Einigkeit - nein, ich sage jetzt nicht der demokratischen Parteien - der zivilisierten Parteien in der Sache, wie unsere gemeinsamen Auftritte bei Anti-Pogida-Demonstrationen, sollten wir beibehalten, denn sonst tickt Brandenburgs Politik bald auch nicht mehr anders als die Politik in vielen anderen Bundesländern.

(Beifall B90/GRÜNE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde ist dieser Nachtragshaushalt ein ermutigendes Zeichen an die Gesellschaft, sagt er doch klipp und klar aus: Wir bewältigen die Erstaufnahme und Integration zumindest finanziell problemlos. Wir schaffen das dank der Solidarität des Bundes und des Länderfinanzausgleichs auch ohne zusätzliche Schulden. Noch besser: Aufgrund der sprudelnden Steuereinnahmen, des für die Bundesländer angehobenen Umsatzsteueranteils und des Haushaltsüberschusses aus dem letzten Jahr von 364 Millionen Euro - so zumindest die Angaben, die dem Bund gemeldet wurden - haben wir so viel Geld im Rücken, dass wir Ende 2016 voraussichtlich über genauso hohe Rücklagen verfügen wie zu dessen Beginn. Keine schlechte Botschaft also. Nicht nur das: Die Ausgaben für die Flüchtlinge wirken wie ein Konjunkturprogramm, das allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugutekommt.

(Galau [AfD]: Wer bezahlt das? - Weitere Zurufe von der AfD)

Das Taschengeld von 5 Euro pro Tag, Frau Schade, das Sie als besondere Privilegierung ansehen, wird vor Ort wieder ausgegeben. Die neuen Stellen an Schulen und Kitas dienen allen Kindern. Neue Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sozialen Berufen zahlen Einkommensteuer. Die steigenden Bauinvestitionen sichern Arbeitsplätze im Handwerk. Der Bezug leerstehender Wohnungen beseitigt die finanzielle Schieflage gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften und senkt die Betriebskosten für alle Mieter. Die Aufnahmekommunen erhalten aufgrund der höheren Einwohnerzahlen auch mehr Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich. Dem Land geht es also finanziell nicht schlecht, und es ist überhaupt nicht erforderlich, Herr Finanzminister, dass Sie sich bei den Beratungen zum Nachtragshaushaltsgesetz hier so klein machen. Das tun Sie wohl, um zukünftig mehr Bundesmittel zu erheischen. Natürlich unterstützen wir die Forderung nach einem höheren Bundesanteil an den Integrationskosten, aber deswegen muss man sich nicht armrechnen.

Nachdem in den letzten Jahren trotz BER-Kosten die allgemeine Rücklage auf fast 1 Milliarde Euro angewachsen ist, deklarierte der Finanzminister in den Ausschussberatungen jetzt erstmals Rücklagebewegungen in den Einzelressorts in dreistelliger Millionenhöhe, die bei der Berechnung der Haushaltsüberschüsse und der Rücklagenbildung ausgeblendet werden sollen - ganz neue Erfindung.

(Beifall des fraktionslosen Abgeordneten Hein)

Ich sage: Die steigenden Steuereinnahmen, die Haushaltsüberschüsse aufgrund mangelnder Inanspruchnahme bereitgestellter Haushaltsmittel und die sich darüber hinaus abzeichnende Neuregelung des Länderfinanzausgleichs, die Brandenburg nach 2019 mindestens 300 Millionen Euro mehr pro Jahr als die Fortschreibung des Status quo einbringen wird, sprechen eine andere Sprache als die Geschichte vom armen Land Brandenburg.

(Beifall B90/GRÜNE sowie des fraktionslosen Abgeordneten Hein)

Die Landesregierung beklagt immer wieder, dass der Bund ihr keine Planungssicherheit bezüglich der Flüchtlingszahlen biete. Man kann Flüchtlingsbewegungen eben nicht an- und abstellen, sondern Flüchtlinge kommen oder sie kommen nicht. Der Bund kalkuliert immer noch mit 800 000 Flüchtlingen, aber die Landesregierung sagt, sie rechne mit viel mehr Neuankömmlingen. 2015 sind angeblich 1 Million Schutzsuchende nach Deutschland gekommen. Genau kann das aufgrund von Doppelt- und Dreifacherfassungen aber niemand sagen. Die Tatsache, dass manche Flüchtlinge mehrfach, andere dagegen überhaupt nicht vom System erfasst sind, ist unfassbar. Ich denke, hier muss entschieden gegengesteuert werden. Nur, bitte schön: Von den über 40 000 Flüchtlingen, die Brandenburg 2015 zugewiesen wurden, leben inzwischen keine 30 000 mehr im Land. Sofern es nicht zu einer Wohnsitzauflage kommt, wird sich daran auch nichts ändern. Menschen sind nicht festzubinden, weder in der Türkei noch hier. Planungssicherheit bezüglich der Anzahl der zu uns kommenden Menschen wird es daher für das Land nur in begrenztem Ausmaß geben können. Damit müssen wir leben.

Was wir aber machen müssen und können, ist, den Kommunen Planungssicherheit über die Kostenerstattung zu geben. Vorgemeldete Flüchtlingszahlen und damit verbundene Vorhaltekosten für Personal und Wohnraum müssen auch ausfinanziert werden. Diese Regelung muss nicht nur für neue Unterkünfte gelten, wie es die Landesregierung plant, sondern auch für bestehende Unterkünfte. Genauso richtig ist es, den Kommunen für die Erstattung der Gesundheitskosten der Flüchtlinge zunächst Pauschalen anzubieten, die anschließend spitz abgerechnet werden müssen. Ehrlich gesagt, das Gejammer aus den Landkreisen, das man zunächst anstimmte, weil die Pauschale zu niedrig sei, während man sich geweigert hat, konkrete Berechnungen vorzulegen, um diese Behauptung zu belegen, um dann schlussendlich die hohen Bürokratiekosten für die nun eingeführte Spitzabrechnung zu beklagen, ist nur schwer zu ertragen.

(Beifall B90/GRÜNE)

Aber mangelnde Planungssicherheit bei den Zuwanderungszahlen hin oder her, abwarten geht nicht. Bereits heute ist nicht hinnehmbar, wenn Flüchtlinge in Landkreisen vor Sprechstundenbeginn stundenlang in der Kälte ausharren müssen, weil die Kreisverwaltung der Ausländerbehörde zu wenig Sprechstunden mit zu wenig Personal und noch dazu in einem Außenstandort außerhalb der Kreisstadt anbietet, wie das laut „MAZ“ vom 4. März für Potsdam-Mittelmark in Werder der Fall ist. Das ist Schikane gegenüber den Flüchtlingen und lässt den Verdacht aufkommen, dass wir in einzelnen Landkreisen immer noch Führungskräfte haben, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Hier sollte das Innenministerium seiner Aufsichtspflicht nachkommen und sofort einschreiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sprach- und Wertevermittlung einzufordern ist wohlfeil, aber dann müssen die Mittel für Sprach- und Integrationskurse aufgestockt werden,

(Beifall B90/GRÜNE)

nicht nur, um all jenen einen Kurs anzubieten, die vom Bund mit dem Asylpaket davon ausgeschlossen wurden, sondern auch, um die Honorarsätze anzuheben, um qualifizierte Dozentinnen und Dozenten zu halten oder neu zu gewinnen. Mit 300 000 Euro ist da nicht viel zu machen. Verglichen mit Hessen, das allein für den Sprachunterricht der 18- bis 21-Jährigen 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt hat, ist das gar nichts.

Leider wurden unsere Anträge hierzu genauso wie zur soliden Finanzierung der Beratungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde, zu der Aufstockung der Mittel für Frauenhäuser oder zum Aufbau einer unabhängigen Beratungsstelle in den Erstaufnahmeeinrichtungen abgelehnt. Abgelehnt wurde auch der Antrag, freien Schulen den gleichen Betreuungsbedarf für Flüchtlingskinder zuzuerkennen wie den Schulen im öffentlichen Schulsystem.

Diese Beispiele machen deutlich: Die finanziellen Mittel für Erstaufnahme und Integration sind vorhanden, der Landtag könnte sie zur Verfügung stellen. Er tut es größtenteils auch, aber die Umsetzung ist natürlich Aufgabe vor Ort. Jenseits der Flüchtlingsfrage, die uns hier schwerpunktmäßig beschäftigt, gibt es noch andere Themenfelder. So wurde erst vor wenigen Tagen auch hierzulande aus ganz anderem Anlass zum „Aufstand der Anständigen“ aufgerufen: Der Rufer in der Flughafenwüste war Herr Marks, seines Zeichens Stellvertreter des Flughafenchefs Mühlenfeld und für den Baufortschritt am BER verantwortlich. Der Ruf hatte nicht etwa das Ziel, die Forderung der Opposition in Brandenburg nach einer nochmaligen Haftungsprüfung für die Aufsichtsratsmitglieder der FBB zu unterstützen - weit gefehlt: Es sollte einen „Aufstand der Anständigen“ zur Fertigstellung des Flughafens BER geben.

Interessant! Der Bauverantwortliche am BER scheint also Unanständige identifiziert zu haben, die die Fertigstellung des BER bislang verhindern. Und offenbar bekleiden diese Leute auch noch wichtige Funktionen, sodass gegen sie zum Aufstand geblasen werden muss.

(Heiterkeit und Beifall B90/GRÜNE sowie des fraktionslosen Abgeordneten Hein)

Von wem redet Herr Marks da eigentlich? Lenken etwa Wowereit, Platzeck oder gar Mehdorn das Baugeschehen in der FBB noch aus dem Hintergrund? Dann wäre in der Tat größte Sorge geboten. Oder redet Marks etwa von seinem Chef, Herrn Mühlenfeld, der auf der Suche nach geeigneten Facebook-Motiven bislang höchstens das Rollfeld blockiert und Milliardäre am Aussteigen hindert?

(Heiterkeit bei B90/GRÜNE)

Von den Planungsbüros und unzureichenden Unterlagen, die wieder einmal die Terminpläne über den Haufen werfen? Von der zuständigen Bauordnungsbehörde, die nicht alles durchwinkt, was ihr vorgelegt wird? Von der Staatssekretärin im Finanzministerium, die erst jetzt ihre ersten Weiterbildungskurse absolviert?

Wer also ist schuld an diesen Verschiebungen? Es ist jedenfalls ein Mysterium, das die Landesregierung schnellstens aufklären sollte, denn jeder Monat, in dem der BER nicht eröffnet ist, kostet die Gesellschafter mindestens 30 Millionen Euro. Das sind 360 Millionen Euro pro Jahr. Wir haben, ehrlich gesagt, keine Lust, den mit diesem Nachtragshaushaltsgesetz verlängerten Bürgschaftskredit in Höhe von 888 Millionen Euro auf Nimmerwiedersehen in Vorhaltekosten zu versenken, ohne dass der BER je in Betrieb gegangen ist.

(Beifall B90/GRÜNE und des fraktionslosen Abgeordneten Hein)

Keinen Niederschlag findet in diesem Haushalt das erfolgreiche Volksbegehren gegen Massentierhaltung, und das, obwohl die Linke nicht müde wird zu beteuern, dass die Ziele erfüllt werden. Herr Görke, wir wollen Ihnen glauben, dass DIE LINKE es nicht zum Volksentscheid kommen lassen wird. Deshalb haben wir den Antrag auf die erforderliche Mittelbereitstellung zurückgezogen. Dann müssen Sie aber im Gegenzug auch der Einrichtung des Tierschutzbeauftragten bereits in diesem Jahr zustimmen.

(Petke [CDU]: Deal!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Zeit geht zu Ende.

(Heiterkeit sowie vereinzelt Beifall - Zuruf: Nein, Herr Vogel, so weit ist es bestimmt noch nicht!)

- Nur hier und jetzt am Rednerpult.

Der Nachtragshaushalt 2016 stellt aus unserer Sicht das Minimum dessen dar, was seitens des Landes zur Finanzierung von Integration und Erstaufnahme zu leisten ist. Im Haushaltsausschuss des Landtages wurden ausnahmslos alle grünen Anträge, zumeist wegen der angebotenen Deckungsmöglichkeiten, abgelehnt, obwohl die Koalition mit teils wortgleichen Begründungen an anderer Stelle ihre Anträge durchgesetzt hat. Wir werden daher dem Plenum insgesamt die Möglichkeit geben, sich zu den Anträgen zu verhalten, zum Beispiel zur Frage,
ob im Jahr 2016 tatsächlich 100 Polizistenstellen „künftig wegfallend“ gestellt werden sollen, oder die internationale Naturausstellung wegen fehlender Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen scheitern soll. Sie haben die Wahl.

(Beifall B90/GRÜNE)

Unsere Änderungsanträge zum Nachtragshaushalt

>> Verstärkung der Polizei (Wegfall von kw-Stellen) (pdf-Datei)

>> Einrichtung unabhängiger Ombuds- und Beschwerdestellen sowie eine unabhängige Verfahrensberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (pdf-Datei)

>> Einrichtung einer Stabsstelle TierschutzbeauftragteR (pdf-Datei)

>> Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft zur Beschulung von Kindern von AsylbewerberInnen (pdf-Datei)

>> Zuschuss für Beratungsstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde (pdf-Datei)

>> Einrichtung eines Leertitels zur Bekämpfung der „Beifußblättrigen Ambrosie“ (pdf-Datei)

>> Kofinanzierung Internationale Naturausstellung Lieberoser Heide (pdf-Datei)

>> Zusätzliche Mittel für den Schienenpersonennahverkehr (pdf-Datei)

Unsere Änderungsanträge wurden abgelehnt.