- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
die vorzeitige Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen wurde durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahre 2005 wegen des damaligen finanziellen Engpasses der Sozialversicherung eingeführt. Nicht zuletzt auch wegen der ebenfalls von rot-grün durchgesetzten Agenda 2010 erzielt die Sozialversicherung aber inzwischen Überschüsse von mehreren Milliarden Euro. Der vorgezogene Zahlungstermin der Sozialversicherungsbeiträge entzieht den Unternehmen Liquidität und bürdet ihnen zusätzliche Bürokratie auf. Darunter leiden vor Allem die kleinen und mittleren Unternehmen, die in Brandenburg bekanntlich die überwiegende Mehrheit der Unternehmen darstellen. Eine Zurückverlegung des Zahlungstermins wieder auf den 15. des Folgemonats würde den Unternehmen also nicht nur einen Liquiditätsvorteil verschaffen, sondern auch dauerhaft Verwaltungsaufwand ersparen, weil sie nur noch einmal im Monat die Löhne abrechnen müssten.
Das ist in der Tat jetzt wieder möglich und sinnvoll. Umso unverständlicher ist es, dass diese Regelung nicht schon längst wieder zurück genommen wurde: Es gab ja bereits 2012 aus den Handwerkskammern entsprechende Forderungen. Schon da war der Liquiditätsengpass in der Sozialversicherung nicht mehr gegeben und man hätte dieses Gesetzt wieder kassieren können. Ein entsprechender Vorstoß im Bundesrat halten wir daher für sehr sinnvoll und unterstützen diesen Antrag.