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Axel Vogel spricht zum Ersten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Angesichts der Tatsache, dass die neue schwarz-rote Koalition auf Bundesebene beabsichtigt, einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro einzuführen, drohen wir hier ein Stück weit eine anachronistische Debatte zu führen. Insbesondere der CDU (und FDP) ist hier die Zeit davon geeilt und man darf sich fragen, warum hier noch Nachhutgefechte um eine demnächst erledigte Sache geführt werden.

Wir Grünen haben immer deutlich gemacht, dass wir einen Mindestlohn von aktuell 8,50 Euro für alle, also auch für Praktikanten, noch berufstätige Rentnerinnen, Studierende und nicht zuletzt auch für Saisonarbeitskräfte für zwingend erforderlich halten. Einerseits um ein Mindestmaß an Einkommen aus Erwerbstätigkeit zu garantieren (Stichwort: Pfändungsfreigrenze) und andererseits um Lohndumping zu verhindern (Stichwort: Niedriglohnland Deutschland).

Den Mindestlohn von 8,50 Euro im Vergabegesetz hätten wir auch schon längst haben können, wenn die Landesregierung sich nicht so unendlich viel Zeit für die Verordnungen zur Umsetzung des Vergabegesetzes insbesondere zur Einrichtung der Mindestlohnkommission gelassen hätte.
Nun ist es also so weit und eigentlich könnten alle froh sein, wenn da nicht die Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände wäre. Auf der einen Seite der Landkreistag vom 9.12.2013, der nicht einsehen will, dass er seinen Aufträgen in Zukunft 8,50 Euro zugrundlegen soll und in ähnlicher Weise der Städte und Gemeindebund in seiner Stellungnahme vom 9.10.2013 die möglichen Mehraufwendungen für angemessene Löhne für nicht vereinbar mit der Politik der Haushaltskonsolidierung erklärt und implizit einen Mindestlohn nach Kassenlage fordert.

Da muss man es im Nachhinein noch einmal bedauern, dass bei der Verabschiedung des Gesetzes die grünen Forderungen nach Einhaltung der ILO-Arbeitsnehmerschutzbestimmungen nach einem Verbot von Sklaverei und Kinderarbeit nicht in das Vergabegesetz aufgenommen wurden.

Wir halten sowohl das Verbot der Sklaverei wie der Kinderarbeit für einen historischen und zivilisatorischen Fortschritt. Der nächste Schritt hin zu einem Verbot von Dumpinglöhnen, die keine existenzsichernde Erwerbstätigkeit garantieren steht hierzulande noch aus. Wir finden jedenfalls diese Argumentation des Städte- und Gemeindebundes schäbig und hoffen, dass sie von den Mitgliedskommunen nicht geteilt wird. Für Eberswalde, das mit Ratsbeschluss vom 25.10.2013 zur ersten Fairtrade-Stadt werden will, kann man dies wohl annehmen.

Eine andere Kritik des StGB lässt aber aufhorchen, nämlich, dass das vorgeschriebene Kontroll- und Prüfverfahren nicht sicherstellt, dass die Entgeltsätze auch an die Mitarbeiter gezahlt werden. Und dies, obwohl in § 8 des Gesetzes umfassende Kontrollpflichten und -rechte vorgeschrieben sind.

Wir Grünen haben von Anfang an die Tatsache, dass jede der über 200 Vergabestellen für sich alleine prüfen soll für bürokratischen Unsinn gehalten und eine Bündelungsfunktion beim Land gefordert.
Es kann doch nicht sein, dass ein Auftragnehmer, der für mehrere Kommunen Aufträge erledigt, Besuche von 20 kommunalen Prüfern erhält und eine Vielzahl von Arbeitsstunden hierfür aufwendet um mehr oder weniger geschulten Beschaffern seine Bücher zu erklären. Richtig wäre es dagegen Prüfexperten bei einem übergeordneten Träger anzusiedeln, der fachlich korrekt die Prüfungen sichererstellt.

Bemerkenswert auch, dass der Städte- und Gemeindebund in seiner Stellungnahme vom 18.12.2013 herausarbeitet, dass die vorgesehene Evaluation hier keine Besserung bringen wird. Hier besteht also akuter Nachholbedarf, der eine Gesetzesnovellierung spätestens nach Einführung des bundesweiten Mindestlohns unvermeidbar werden lässt.

Der jetzt vorgesehenen Anhebung stimmen wir gleichwohl zu.