- Es gilt das gesprochene Wort ! -
Anrede
Ich denke, die Einbeziehung des Braunkohletagebaus in das Wassernutzungsentgelt ist kein Selbstzweck und soll auch nicht allein der Einnahmeerzielung des Landes dienen. Sondern wir haben – das wurde auch von Frau Hackenschmidt angesprochen – eine EUWasserrahmenrichtlinie, die in Artikel 9 regelt, dass die Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2010 dafür zu sorgen haben, dass bei allen Wasserdienstleistungen der Grundsatz der Kostendeckung bei der Preisgestaltung anzuwenden ist. Dies beinhaltet die Berücksichtigung aller mit der jeweiligen Wasserdienstleistung verbundenen Kosten unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Gebührenpolitik soll gemäß WRRL so gestaltet werden, dass für Wassernutzerinnen und -nutzer Anreize für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen entstehen.
Die EU führt seit 2007 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Regelung für den Bergbau und die Energieerzeugung, die eine Ausnahme von den strikten Vorgaben zur Preisgestaltung nach Art. 9 WRRL darstellen. Von daher ist der Vergleich mit dem Status Quo in anderen Bundesländern wenig relevant, weil auch andere Bundesländer, die diese Abgaben nicht erheben, gegen die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie verstoßen. Daher steht Brandenburg unter Druck, hier genau nachzuweisen, in welcher Form zukünftig die Nutzung der Wasserressourcen besteuert oder ausgeglichen werden wird. Insofern ist die Streichung der Ausnahmetatbestäne des §40 des Brandenburgischen Wassergesetzes keine Frage des Ob, sondern es steht zur Frage, welche Sätze in Zukunft zur Anwendung kommen werden und sollen. Dafür ist die Landesregierung zuständig. Dass der Bergbau nachteilige Folgen hat, ist unbestritten. Von neun Grundwasserkörpern in den Braunkohlelandschaften Brandenburg befinden sich fünf Grundwasserkörper braunkohlebergbaubedingt in einem mengenmäßig schlechten Zustand.
Die bergbauliche Grundwasserabsenkung beeinträchtigt den Zustand der Grundwasserkörper weit über die Grenzen der Tagebaue in dramatischen Ausmaß. Dazu kommen auch nachteilige qualitative Veränderung durch Hebung und Einleitung: eine erhöhte Sulfatbelastung, aber auch eine erhöhte Temperatur. Wo abgepumptes Grundwasser in die Fließgewässer eingeleitet wird, wird die zeitlichen Verhältnissen beschleunigt sich der Abfluss unnatürlich. Gegenüber natürlichen Verhältnissen beschleunigt sich der Abfluss aus der Landschaft um ein Vielfaches.
Das Ziel des Wassernutzungsentgeltes ist, hier steuernd einzugreifen und eine Anreizwirkung für die Unternehmen zu schaffen, das Grundwasser im Boden zu belassen anstatt, weil es nichts kostet, überhaupt nicht zu beachten, wie viel abgeführt wird. 1994 war die Ausnahmeregelung für die Tagebaue bis zur 2. Lesung im Wassergesetz noch nicht enthalten.
Die damalige Landesregierung hatte diese nicht vorgesehen, erst in der 3. Lesung ist es in diesem Landtag beschlossen worden. Wir brauchen nicht groß raten, wer damals wesentlich dazu beigetragen hat. Um die Dimensionen und die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen deutlich zu machen, möchte ich einige Zahlen nennen. Brandenburg bzw. Vattenfall fördert 40 Millionen Tonnen Braunkohle und damit gleichzeitig über 200 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr. Ein Kubikmeter ist eine Tonne Wasser. Das heißt, pro Tonne Braunkohle werden fünf Tonnen Grundwasser gefördert. Dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass die Tonne Rohbraunkohle zu 55% aus Wasser besteht. Eigentlich ist es also viel mehr.
Aus einer Tonne Braunkohle produziert Vattenfall 1000 Kilowattstunden Strom. Wenn ich 10 Cent pro Kubikmeter Wasser zugrunde lege, die bei Grundwasserentnahme bezahlt werden müssten, würden pro 1000 Kilowattstunden also 50 Cent Wassernutzungsentgelt entstehen, bzw. 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Das entspricht 0,0025% des aktuellen Strompreises von 20 Cent pro Kilowattstunde. Das ist eine völlig zu vernachlässigende Größe. Wenn ich dies zu den CO2-Emissionsrechten ins Verhältnis setze, die derzeit bei 15 Euro pro Tonne CO2 liegen, dann komme ich hier auf Kosten von 1,5 Cent pro Kilowattstunde, die nicht an das Land gehen, sondern dem Bund zufließen. Das heißt, die CO2-Kosten wären bei einer vollständigen Einbeziehung der Braunkohleförderung in das Wassernutzungsentgelt aktuell 30 Mal so hoch. Bei 50 Euro pro Tonne, wie es avisiert ist, wären die CO2-Kosten hundertfach so hoch.
Vattenfall hat in 2009 einen Gewinn von 1,9 Milliarden Euro gemacht. Ich glaube nicht, dass Vattenfall wegen 20 Millionen Euro Wassernutzungsentgelt aus Brandenburg vertrieben wird. Ich meine, dass die Hebesätze zu überprüfen sind, es ist zu prüfen, ob 10 Cent pro Tonne oder Kubikmeter Wasser tatsächlich ausreichen. Ich denke, das hier wirtschaftlich und sozial gesehen niemand gefährdet ist. Von daher ist die Landesregierung aufgefordert, aktiv zu werden, nicht nur zu prüfen, sondern auch zu handeln. Der Antrag der CDU ist nicht
verkehrt. Daher werden wir ihm auch zustimmen.