- Es gilt das gesprochene Wort ! -
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
SPD und CDU sprechen wieder mit einer Stimme. Ich finde es gerade zu hervorragend, wie die Oppositionskräfte im Bund und in diesem Land den Austausch pflegen und homogene Initiativen aus der Opposition starten. Deshalb ist aus meiner Sicht der Antrag der CDU-Fraktion „Transparenz bei dem Einsatz externer Berater herstellen" die konsistente Weiterführung des Antrags „Mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung" der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Frühjahr diesen Jahres.
Beide Oppositionskräfte sehen in der externen Beratung und Unterstützung der öffentlichen Verwaltung eine konfliktreiche Konstellation. Vollkommen zurecht wird festgestellt, dass die öffentliche Verwaltung externen Sachverstand gerade bei neuartigen und besonders komplexen Fragestellungen hinzuziehen muss. Gleichzeitig geht ein solcher Rückgriff auf verwaltungsfremde Expertise mit der Gefahr einher, den Verlust von neutralen staatlichen Handeln und hohe finanzielle Kosten zu verursachen. Externe Berater sind Diener zweier Herren. Kanzleien, deren KundInnen von Gesetzen betroffen sind, sind keine neutralen AkteurInnen bei der Entwicklung von Gesetzen. Sie beraten die Verwaltung und sind andererseits Angestellte von Firmen mit eigenen Interessen.
Dabei ist gerade das Normsetzungsverfahren eine Kernaufgaben der staatlichen Verwaltung. Das ist ein Spannungsfeld und verdient eine intensive parlamentarische Beobachtung und Kontrolle. Deshalb ist Transparenz sowohl gegenüber dem Landtag als auch gegenüber der Öffentlichkeit bei dem Rückgriff auf externe Berater zwingend notwendig.
Mit der Berichtspflicht gegenüber dem Haushalt und Finanzausschuss wählt der Antrag der CDU-Fraktion auch einen unkomplizierten und gangbaren Weg, der notwendigen Transparenz und Kontrolle nachzukommen. Auch der Kostenfaktor externer Beratung unterstützt die Förderung nach mehr Transparenz gegenüber dem Landtag als Haushaltssouverän.
Beispielsweise sind laut dem Nachrichtenmagazin „Stern" dem staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin seit Ende 2008 von externen Dienstleistern insgesamt über 70 Millionen Euro in Rechnung gestellt worden. Allein 10,9 Millionen Euro soll die Anwaltskanzlei Mayer Brown demnach für die Beratung der WestLB verlangt haben. Die Kanzlei, zu deren Partnern der frühere CDU-Politiker Friedrich Merz gehört, berät seit August 2009 die Düsseldorfer Landesbank. In diesen knapp elf Millionen sind aber die Honorare nicht enthalten, die Merz selbst seit Sommer 2010 als sogenannter Veräußerungsbeauftragter der Eigentümer der WestLB erhalte. Übrigens eine erfolglose externe Dienstleistung. Das sind zwar ganz andere Größenordnungen, trotzdem sollte uns dies aber Warnung genug sein. Denn auch das Land Brandenburg gibt pro Jahr deutlich über 20 Millionen Euro für Sachverständige und Gutachten aus.
Auch die Prüfung der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit eines externen Beratereinsatzes ist sorgfältig durchzuführen. Laut Transparency International werden seitens der öffentlichen Verwaltung zur Bewältigung neuer komplexer Fragestellungen immer mehr externe Beratungsleistungen eingekauft. Hier sollte der Grundsatz gelten: Nur wenn die öffentliche Verwaltung und die Ministerien festgestellt haben, dass diese Aufgaben allein durch eigene Kräfte nicht zu bewältigen sind, kommt der Einkauf von externen Beraterleistungen in Betracht. Also ist beim Einsatz von externen Beratern der Grundsatz der Subsidiarität anzuwenden.
Das beste Beispiel für die Verbrennung öffentlichen Geldes war doch die Evaluation der Regionalen Wachstumskerne. Die Evaluatoren wurden eingekauft, um die Effekte von Maßnahmen zu überprüfen, die entweder zum größten Teil noch unvollendet oder gerade fertiggestellt waren. Eine eingehende kritische Begleitung dieser Evaluation mit einer verfahrensoffenen Meinungsbildung war unerwünscht. Das Ergebnis stand schon längst fest. Deshalb haben die Evaluatoren aus der fehlenden Messbarkeit der Wirkungen und der falschen Schwerpunktsetzung vor Ort irgendwie ein wohlwollendes Ergebnis zusammengereimt und damit dieser Förderstrategie ein positives Zeugnis ausgestellt hat. Eine solche Evaluation hätte auch die Verwaltung machen können.
Eine Verankerung der Berichtspflicht im Sinne des CDU-Antrags würde eine Vielzahl von Kleinen Anfragen der Abgeordneten entbehrlich machen. Der Mehraufwand wäre für die Verwaltung überschaubar und eine regelmäßige Berichtspflicht ermöglicht der Verwaltung einen einen effizienteren Einsatz von Personal.
Wir, die Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN, unterstützen daher den Antrag der CDU-Fraktion.
Viele Dank!