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Axel Vogel spricht zum Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen in Brandenburg

Es gilt das gesprochene Wort ! -

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die CDU hat heute einen großartigen Gesetzentwurf zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen und öffentlich beeinflussten Unternehmen vorgelegt. Ich denke, dass ein solcher Gesetzesvorschlag der CDU vor wenigen Jahren noch undenkbar war. Hier zeigt sich ein Politikwandel in der Haltung gegenüber Unternehmen, der inzwischen alle Kreise der Gesellschaft erreicht hat. Dies gilt aber anscheinend im Land Brandenburg noch nicht so ganz.

Da wir bei solchen gut formulierten Gesetzentwürfen natürlich wissen wollen, wo sie herstammen, haben wir uns auf die suche begeben und sind im einstigen Partnerland Brandenburgs, NRW fündig geworden.

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen beschloss am 17.12. 2009 das „Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz)". Der Inhalt ist mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf „Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Land Brandenburg" vergleichbar.

Von besonderen Interesse sind die parlamentarischen Initiativen in NRW vor der Gesetzeseinbringung.

  • Am 8. April 2008 stellten die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Antrag: „Mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen durch Offenlegung der Vorstandsvergütungen".
  • Die Koalitionsfraktionen aus CDU und FDP zeigten auch Interesse an der Thematik und beantragten deshalb am 3. Februar 2009 ihrerseits „Mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen - Vorstandsvergütungen offenlegen!"
  • Die SPD Fraktion reihte sich in diesen Antragsreigen mit dem Antrag „Managergehälter: Anstand wahren und Transparenz gewährleisten" vom 1. 09.2009 ein. In diesem Antrag drängte die Fraktion der SPD die Landesregierung endlich den angekündigten Gesetzentwurf einzubringen.

Ich möchte die fraktionsübergreifende Stimmung im Landtag von Nordrhein-Westfalen mit einem Auszug aus dem Antrag der SPD zusammenfassen:

„Steuer-, Beitrags- und Gebührenzahlerinnen und -zahler haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihren Mitteln geschieht. Dieses Transparenzgebot umfasst die individualisierte Offenlegungspflicht aller Gehälter in öffentlichen Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Anstalten als auch Beratungsverträge und Honorarvereinbarungen, zu denen sich staatliche und kommunale Behörden sowie öffentliche Unternehmen und öffentlich-rechtliche Anstalten verpflichten."

Dies ist doch eine recht interessante Konstellation:

Die Fraktion der SPD, damals noch in der Opposition im Land Nordrhein Westfalen, forderte vehement Transparenz in öffentlichen Unternehmen ein. Die SPD, seit zwanzig Jahren in Regierungsverantwortung in Brandenburg, scheint das Thema Transparenz in öffentlichen Unternehmen aus welchen Gründen auch immer anders zu beurteilen.

Liebe SPD, warum ist der Gesetzentwurf wichtig?

Der erste Aspekt wurde heute schon vielfach angesprochen. Letztlich tragen die Bürgerinnen und Bürger das unternehmerische Risiko. Denn es handelt sich um Steuergeld und damit um das Vermögen der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb haben sie einen Anspruch auf Transparenz.

Zweitens. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen diese Offenlegung, um Informationen zu erhalten, damit sie einen interkommunalen Vergleich anstellen können.

In welchen Bereichen gibt die eigene Kommune öffentliche Mittel aus?
Wie arbeiten kommunale Unternehmen in den jeweiligen Regionen Brandenburgs?
Wie wird diese Leistung vergütet?

Transparenz kann auch Einsparpotentiale und effektiveren Einsatz von öffentlichen Mitteln ermöglichen.

Lassen Sie mich noch einen dritten Aspekt nennen, Vertrauen. Wenn man Vertrauen schaffen will, ist die Ausgabentransparenz ein wichtiger Baustein.

Liebe Kollegen von SPD und Linken, gibt es einen Grund dafür, dass die Forderung nach mehr Transparenz bei der Vorstandsvergütung nur für privatwirtschaftliche Unternehmen gelten sollte?

Aus meiner Sicht ist das Land Brandenburg am Zug. Wer die Veröffentlichung der Vorstandsgehälter bei privatwirtschaftlichen Unternehmen vehement einfordert, muss auch für die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge öffentlicher Unternehmen eintreten.

Denn gerade bei öffentlichen Unternehmen darf ein besonderer Informationsanspruch der Öffentlichkeit unterstellt werden, da diese Unternehmen mit einem spezifischen öffentlichen Auftrag verbunden und mit Blick auf ihre Einnahmenstruktur oftmals wirtschaftliche Treuhänder von Steuer- oder Beitragsgeldern sind.

Wir, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stimmen dem Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion zu.

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