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Axel Vogel spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften 2018“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Frau Präsidentin,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit diesem „Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie weiterer beamtenrechtlicher Vorschriften 2018“ werden im Wesentlichen die Vereinbarungen von 21.September 2017 zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung zu Veränderungen und Verbesserungen in der Besoldungsstruktur des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg nachvollzogen.

Dieses Gesetz will die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg verbessern. Und auch wenn die Opposition aus CDU und uns Bündnisgrüne mit einigem Fug und Recht darauf verweisen können, dass den jetzt vorgeschlagenen Veränderungen eine Vielzahl von Oppositionsanträgen vorausging: in letzter Konsequenz haben die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt einen Sinneswandel in der Landesregierung erzwungen.

Nachdem über Jahre hinweg kaum noch Neueinstellungen in der Landesverwaltung und in der Justiz erfolgten, ist jetzt die Not groß: Egal ob an den Schulen und in der Polizei, an Gerichten und in der Staatsanwaltschaft oder im Justizvollzug. Zunehmend wird es schwerer bis unmöglich neu geschaffene und frei werdende Stellen mit geeigneten BewerberInnen nachzubesetzen.

Vieles ist selbstverschuldet, wie die unzureichende Bereitstellung von Studienplätzen für Lehrkräfte. Aber es gibt auch andere schwergewichtige Gründe:

Den aus dem Erwerbsleben ausscheidenden geburtenstarken Jahrgängen der Babyboomer folgen jetzt die geburtenschwachen Nachwendejahrgänge nach. Es liegt an der Konkurrenz mit der freien Wirtschaft, die ebenfalls händeringend um den Fachkräftenachwuchs bangt. Es liegt aber auch daran, dass die Menschen mobiler geworden sind und inzwischen ein bundes- und europaweiter Arbeitsmarkt auch für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst existiert. Bundesweit fehlen nach Schätzungen des dbb inzwischen 185.000 Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Wenn man hier als Land nicht abgehängt werden will, dann müssen Verbesserungen in den Beschäftigungsbedingungen und im Gehaltsgefüge auch eine Rolle spielen.

Vor Allem im Bundesvergleich liegt Brandenburg bei der Höhe der Gehälter noch tief im letzten Drittel der Skala. Mit den hier vorgeschlagenen Regelungen werden wir dieses Problem vielleicht etwas lindern, lösen werden wir es nicht.

Anrede

Einige jetzt hier enthaltene Maßnahmen waren im Landtag wiederholt Gegenstand von Debatten, Ausschussberatungen und Anhörungen. Ich erinnere als Beispiel an unsere Anträge zur Anhebung der Eingangsämter im Justizwachtmeisterdienst. Nun wird es auch hier endlich zu Verbesserungen kommen. Das ist gut so. Die Einordnung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister in den mittleren Dienst war überfällig. Ein echter Erfolg wäre aber nur dann gegeben, wenn das Eingangsamt auf A 7 angehoben würde und damit eine unmittelbare Höhergruppierung von Gesetzes wegen erfolgte.

Und ein weiteres füge ich an dieser Stelle gleich an: Stellen schaffen oder Höherstufen allein reicht nicht. Die Ministerien müssen auch eine korrespondierende Erhöhung ihres Personalbudgets erhalten, wenn die Stellenplanverbesserungen nicht ad absurdum geführt werden sollen. Ohne Moos nix los, gilt auch hier. So wurden wir aus den Reihen der Gewerkschaften darüber informiert, dass das vom Finanzminister verkündete Moratorium für die Stellenstreichungen im Justizsektor ins Leere läuft, weil keine zusätzlichen Budgetmittel zur Finanzierung der Nachbesetzungen bisheriger kw-Stellen damit verbunden war. So sollen bereits gestartete Ausschreibungen für 40 Justizbeschäftigte im mittleren Dienst und 15 Justizwachtmeister im einfachen Dienst mangels Geld im Budget wieder gestoppt worden sein.

Bemerkenswert daher, dass der Gesetzentwurf keine Aussagen zu den Folgekosten trifft! Das muss dringend nachgeliefert werden, wenn die Möglichkeiten dieses Gesetzes auch genutzt werden sollen.

Auch die Angleichung der Besoldung von Grundschullehrkräften auf A 13 ist schon lange erklärtes Ziel unserer Fraktion. Dies nicht nur, weil wir die ersten Jahre in der Schule als die wichtigsten erachten - Hier werden die entsprechenden Weichen gestellt und es entscheidet sich in den ersten Jahren, wer Bildungsgewinner sein wird und wer nicht – sondern in erster Linie, weil spätestens seit der Angleichung der Ausbildungsgänge die besoldungsmäßige Gleichbehandlung der Primarstufe mit der Sekundarstufe zwingend wurde.

Angesichts der vielen Seiteneinsteiger im Schuldienst, die ja teilweise zunächst nur nach E 9 oder 10 bezahlt werden, kann ich mein Unwohlsein darüber nicht verhehlen, dass die damit wachsende Heterogenität und das Einkommensgefälle in den Lehrerkollegien den Lehrkräften einiges abverlangt. Das gilt gleichermaßen für diejenigen, die beim Quereinstieg zu alt sind, um noch verbeamtet zu werden oder aufgrund ihres nichtdeutschen Passes nicht verbeamtet werden können. Eine aktuelle Studie über die Gehaltsunterschiede zwischen angestellten und beamteten Lehrern die im Auftrag der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde, macht das sehr deutlich. Demnach können die Lebens-Einkommensunterschiede zwischen verbeamteten und nicht verbeamteten Lehrkräften bis zu 275.000 Euro betragen. Die jetzt in Brandenburg vermehrt einzustellenden Quereinsteiger machen die Gehaltsunterschiede eher noch größer. Deutlich wird aus der NRW-Studie aber auch, dass der vermeintliche „Preisvorteil“ für das Land bei einer Verbeamtung gar keiner ist, denn die höheren Einkommen der verbeamteten Lehrer werden natürlich vom Land gezahlt.

Anrede

Eine Sonderrolle nehmen die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Höhergruppierungen für Grundschullehrkräfte ein, die in der DDR am Institut für Lehrerbildung nur eine hochschulähnliche Ausbildung genossen haben, sich aber schon seit Jahrzehnten im Unterricht bewährt haben.

Hier geht es nicht um Höhergruppierungen zur erleichterten Nachwuchsgewinnung, sondern vor allem um Menschen, die nah vor dem Ruhestand stehen und sich um die Anerkennung ihre Lebensleistung betrogen fühlten. Zumal viele, trotz ihrer Bereitschaft dazu, an Fort- und Weiterbildungen gehindert wurden, die ihnen schon früher ein Anrecht auf eine höhere Besoldungsstufe ermöglicht hätten. Hier führen die Höherstufungen primär zu erhöhten Pensionszahlungen. Wir widersprechen daher nicht der zwischen den Gewerkschaften und der Landesregierung getroffene Vereinbarung, wonach die in der DDR ausgebildeten Lehrkräfte zum 1.1.2019 von A 12 nach A 13, und insofern sie nach A 11 besoldet werden schrittweise bis 1.8.2020 auf A 13 angehoben werden können.

Besonders gerecht ist es diese Regelung aber auch nicht. Sowohl die bereits im Ruhestand befindlichen verbeamteten Lehrkräfte, insbesondere aber die ehemals nur angestellten Lehrkräfte und auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verwiesenen Lehrkräfte gehen leer aus.

Hier könnte man ergänzend noch über eine gleichwertige Zulage auch für Pensions- und Rentenbezieher nachdenken. Dann könnten auch diejenigen profitieren, für die die jetzige Stichtagsregelung für die eigenen Pensionsansprüche zu spät kommen.

Anrede

Wir erkennen an, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg insgesamt gesteigert werden soll. Das ist dieser Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf auch in Ansätzen gelungen. Über weitere Verbesserungen werden wir in den Ausschussberatungen streiten.