- Es gilt das gesprochene Wort! -
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste!
Der Wirtschaftshaushalt ist ein Sparhaushalt. Den Spareifer, den die Landesregierung im Gesamthaushalt noch vermissen lässt, setzt Sie im Einzelplan 08 mit Nachdruck um. Die Gesamtausgaben sinken in diesem Einzelplan seit 2010 von 512 Mio Euro auf nur noch 473 Millionen Euro im Jahr 2012. Der größte Teil wird für Investitionen ausgereicht. Jedoch ist diese traditionelle Stellung dieses Einzelplans als Investitionshaushalt aus zwei Richtungen unter Druck.
Die rückläufigen Fördermittel des Bundes und der EU nagen zwangsläufig an unserer Investitionsquote. Zusätzlich werden seit Jahren Investitionsausgaben in Zuweisungen und Zuschüsse umgemünzt. Im Einzelfall ist das sicherlich richtig, beispielsweise bei der Technologieförderung. Jedoch begründen diese Einzelfälle nicht, wieso der Anteil der Zuweisungen und Zuschüsse am Wirtschaftshaushalt von 10 Prozent im Jahr 2010 auf nunmehr 26 Prozent beinahe verdreifacht wird. Allein hierdurch ergibt sich eine Absenkung der Investitionsausgaben um rund 60 Millionen Euro.
20 Jahre nach der Vereinigung ist der investive Nachholbedarf aus Sicht des Bundes und der EU weitestgehend befriedigt. Die immer noch hervorragende Finanzausstattung Brandenburgs beginnt sich aufgrund sinkender Zuschüsse daher merklich zu reduzieren. Allerhöchste Zeit, dass diese Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen mit einem Umsteuern der Förderstrategie in unserem Land einhergeht.
Bei einer solchen Neuorientierung muss die Analyse der Wirtschaftsentwicklung der vergangenen zwanzig Jahre an erster Stelle stehen. Die wirtschaftliche Entwicklung in Ostdeutschland ist auf den ersten Blick stark von regionalen Unterschieden geprägt. Diese Unterschiede korrelieren mit der Industriedichte: je mehr Industrie, besser gesagt, je mehr verarbeitendes Gewerbe, desto größer die wirtschaftliche Dynamik. Bezogen auf Brandenburg rede ich bewusst nicht von Industrie, da das hiesige verarbeitende Gewerbe klein und mittelständisch organisiert ist und der Begriff Industrie falsche Assoziationen von Großbetrieben mit mehreren 1000 MitarbeiterInnen auslöst. Unverändert sind 99 Prozent aller brandenburgischen Unternehmen als klein und mittelständisch einzustufen.
Also:je mehr verarbeitendes Gewerbe, desto größer die Dynamik. Das verarbeitende Gewerbe (Industrie ohne Bau) trägt bereits 20 Prozent zur Bruttowertschöpfung Ostdeutschlands bei. Seit 1992 hat sich die Exportquote des verarbeitendem Gewerbes mehr als verdoppelt.
Gilt dies auch für unser dünn besiedeltes Brandenburg? Dazu ein paar Zahlen.
1995 erreichte das Brandenburger verarbeitende Gewerbe einen Anteil an der Bruttowertschöpfung von 15 Prozent. Im Jahr 2008 lag der Anteil bei 19,7 Prozent. In diesen dreizehn Jahren verdoppelte sich die Bruttowertschöpfung des verarbeitendem Gewerbes und nähert sich stark dem gesamtdeutschen Anteil von 23 Prozent an. Frankreich, Großbritannien und die USA erreichen einen solch hohen Anteil an Ihrer Bruttowertschöpfung nur, wenn sie (laut OECD) das Baugewerbe mit einrechnen. Das produzierende Gewerbe, das verarbeitende Gewerbe inklusive Baugewerbe, verantwortet in Brandenburg jedoch einen Anteil von 25 Prozent an der Bruttowertschöpfung. Ostdeutschland und auch Brandenburg bauen kontinuierlich dieses Standbein aus. Die ostdeutschen Zuwächse sind eine Ausnahmeerscheinung in Westeuropa.
Eine Erkenntnis, die vom ifo Institut Dresden noch weiter untersetzt wird. Sie zeigt, dass für diese Entwicklung nicht die Wirtschaftspolitik der ostdeutschen Bundesländer, sondern äußere Rahmenbedingungen entscheidend waren und sind. Die etwas beunruhigende Erkenntnis lautet: egal welche Schwerpunkte und welche Entwicklungsziele in den fünf ostdeutschen Ländern die Wirtschaftspolitik seit 1990 geprägt haben, nennenswerte Entwicklungsunterschiede sind zwar innerhalb eines einzelnen Landes, aber nicht zwischen den jeweiligen Ländern erkennbar. Die bestimmenden Parameter der Wirtschaftsentwicklung in den ostdeutschen Ländern sind bundesrechtliche und länderübergreifende Rahmenvorgaben, wie die Investitionszulage oder das EEG, in Kombination mit den regional vorgefundenen Wirtschaftsstrukturen.
Die Ausgestaltung unserer Förderpolitik wird daher kaum unsere Position innerhalb der ostdeutschen Wirtschaftslandschaft und auch nicht innerhalb der Welt verändern. Dennoch ist Wirtschaftspolitik nicht sinnlos, denn effektive Unterstützungsangebote verbessern das Investitionsklima, helfen im Einzelfall bei Unternehmensgründungen und verbessern unser Ansehen als Standort.
Der Blick über den Tellerrand hinaus ist auch in der Wirtschaftspolitik erforderlich. Der Vernetzungsgedanke der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg, die jetzt nicht nur Brandenburg in den Blick nimmt und tatsächlich versucht, die Region gemeinsam zu vermarkten, ist deshalb zu unterstützen. Dieser Vernetzungsgedanke senkt die Informationskosten, ermöglicht kurze Austauschwege und verbindet die verschiedenen Akteure in der gemeinsamen Region. Die angestrebte Cluster-Strategie mit Mecklenburg-Vorpommern oder auch mit Sachsen und Sachsen-Anhalt ist ebenfalls ein richtiger Schritt. Wir Grünen tragen die Grundgedanken der in der Innovationsstrategie zum Ausdruck kommenden Clusterstrategie mit, würden jedoch eine ausschließlich auf Cluster bezogene Wirtschaftsförderung nicht unterstützen.
Die Innovationsstrategie wird überdehnt, wenn wie vorgesehen die Mitgliedschaft in einem Cluster zur Fördervoraussetzung wird. Ein Fehler, den auch die Landesregierung Fehler erkannt hat und deshalb schon wieder Ausnahmegenehmigungsmöglichkeit in die Strategie mit aufgenommen hat.
Lassen Sie das doch endlich sein! Lösen Sie sich von Gemeindegrenzen, regional- oder branchenspezifischen Förderungsvoraussetzungen!
Zudem müssen wir feststellen, bei der Aufteilung der Fördermittel zwischen kleinen und mittleren Unternehmen einerseits und großen Unternehmen andererseits eine falsche Prioritätensetzung besteht. Zwar übertrifft die Anzahl der Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen die für große Unternehmen deutlich. Doch beanspruchen die großen Unternehmen einen deutlich höheren Anteil an der gesamten Fördersumme als ihnen eigentlich rechnerisch zufallen würde.
Hier ist der Ansatz der EU-Kommission richtig, ab 2014 Investitionsförderung nur noch für KMU zu gewähren. Die Kritik an Ihrer Wirtschaftspolitik und an der Neuausrichtung Ihrer Wirtschaftspolitik ist inzwischen breit gestreut. Aktuell legt der Landkreis Märkisch Oderland den Finger in die Wunde. Unter der Überschrift „Neuausrichtung der Förderpolitik benachteiligt Klein- und Kleinstunternehmen" formuliert der 1.Beigeordnete Herr Schinkel - übrigens von der SPD – seine Politik. Seien Position teilen wir zwar nicht in allen Punkten, aber doch in einigen. Er formuliert einige Kritikpunkte, die seit Langem auch von uns vorgetragen werden.
So kritisiert er in einer Presseerklärung von vorgestern (Zitat): „Die geplante noch weiter zunehmende Konzentration der Förderpolitik auf die politisch festgelegten Regionalen Wachstumskerne verkennt die Potenziale und Erfolge im Landkreis."
Er formuliert auch einen für uns sehr wichtigen Kritikpunkt, den ich auch schon im Ausschuss angesprochen hatte: „Die grundsätzliche Beibehaltung des Wachstumsprogramms für Kleinunternehmen ist zu begrüßen. Die Mehrzahl der Firmen könnte davon profitieren, auch wenn das förderfähige Investitionsvolumen auf 1,5 Mio. Euro abgesenkt wird. Als Problem zeigt sich hier die Anhebung der Bagatellgrenze auf 100.000 Euro."
Das heißt, wenn ich ein Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro habe, kann ich überhaupt einen Antrag stellen. Ich zitiere erneut: „Diese Anhebung im Wachstumsprogramm mit der Konzentration auf „regional- und strukturpolitisch bedeutsame Vorhaben" zu begründen ist realitätsfern und verkennt die Rolle der Klein- bzw. Kleinstunternehmen für die Sicherung der Daseinsvorsorge in den ländlichen Regionen. Unser Landkreis, der durch Klein- und Kleinstunternehmen geprägt ist, wird eher nicht zu den Profiteuren der neuen Förderstrategie zählen. Er steht in den kommenden Jahren aber genauso vor den Aufgaben zur Sicherung der Daseinsvorsorge wie die strukturell besser aufgestellten Regionen des Landes. Hier fordern wir eine Überarbeitung, um letztlich auch im Landesinteresse die Wirtschaftskraft der Regionen außerhalb wirtschaftlicher Ballungsräume zu gewährleisten."
Dieser Position schließen wir uns ausdrücklich an.
Anrede
Seit Beginn der Legislaturperiode verkündet der Minister das Umsteuern von einmaligen Zuschüssen auf revolvierende Fonds. Eine nachhaltige Investitionsförderung muss Abschied nehmen von der immer noch überwiegend bestehenden Praxis von einmaligen und damit verlorenen Zuschüssen. Stattdessen wollen wir die öffentliche Unterstützung privater Unternehmen im Sinne einer nachhaltigen Investitionspolitik stärker auf Bürgschaften und Eigen- oder Fremdkapitalbeteiligungen ausrichten.
Darlehen und revolvierende Fonds ermöglichen es, die knappen öffentlichen Mittel wiederholt einzusetzen. So kann über Jahrzehnte hinweg eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen unterstützt werden. Warum?
Die Industrie und Handelskammer Potsdam preist als Wettbewerbsvorteil der ostdeutschen Unternehmen, dass deren Eigenkapitalquote höher ist als im Westen. Was ist aber der Grund für die höhere Eigenkapitalquote? Man kann den angeblichen Vorteil nämlich auch anders deuten. Für ostdeutsche Unternehmen ist die Finanzierung und Liquiditätssicherung schwieriger als in Westdeutschland. Denn Eigenkapitalfinanzierung ist nur dann von Vorteil, wenn der Zugang zu Fremdkapital erschwert ist oder wenn im Vergleich höhere Sicherheiten bzw. höhere Zinsen verlangt werden. Wo liegen die Gründe?
Der Struktur der ostdeutschen Wirtschaft fehlt im Vergleich zu Westdeutschland die großen und mittelgroßen Unternehmen. Kleinst- und Kleinunternehmen dominieren mit bis zu 99 Prozent. Der größte Nachteil von nicht nur neuen Kleinst- und Kleinunternehmen ist jedoch der schlechtere Zugang zu Finanzprodukten. Höhere Sicherheiten und mehr Informationen werden gefordert. Die Abhängigkeit von der eigenen Hausbank ist deutlich größer.
Dies hat direkte Auswirkungen für Investitions- und Erweiterungsentscheidungen der Unternehmen. Denn bei der Entscheidung über Investitionen sind die Kosten der Refinanzierung zentral. Eine Investitionsentscheidung über die gleiche Maßnahme in verschiedenen Unternehmen können abhängig von den unternehmensspezifischen Refinanzierungsbedingungen zu ganz unterschiedlichen Entscheidungen führen. Die Vor- und Nachteile einer Investition rücken dabei in den Hintergrund.
Im Bundesvergleich führt in unserem Land die Kombination aus der brandenburgspezifischen Wirtschaftsstruktur und den besonderen Finanzierungsbedingungen für Kleine Unternehmen zu schlechteren Investitionsbedingungen.
Solche Marktverzerrungen bzw. Marktversagen sind das ideale Umfeld für eine effiziente Wirtschaftspolitik. Zugangserleichterungen zu Finanzdienstleistungen, bessere Zinskonditionen oder Übernahmen von Sicherheiten verbessern die Situation von KMUs, in dem Sie die zentralen Engpässe des Wirtschaftens überwinden. Bestes Beispiel ist die Bürgschaftsbank Brandenburg, die seit Jahrzehnten den Zugang für kleine und mittlere Unternehmen zu Finanzprodukte vereinfacht.
Außerdem erlauben solche Angebote, die durch die öffentliche Hand die vorhandenen Fördermittel wiederholt einzusetzen. Denn diese Förderinstrumente zeichnen sich ja gerade darin aus, dass die Rückzahlungen, Verzinsungen oder Gebühren erfordern. Deshalb stehen Fonds wie der Brandenburg-Kredit-Mezzanine, der Frühphasenfonds oder der BFB Wachstumsfonds für einen effektiven und effizienten Einsatz öffentlicher Fördermittel.
Dies ist auch keine Minderheitsmeinung. Wer Herrn Minister Christoffers zuhört, könnte auch dem Trugschluss aufsitzen, dass das Ministerium die revolvierende Fonds, Bürgschaften und Darlehen als zentralen Bestandteil der Förderpolitik sieht. Jedoch finden diese Ankündigungen im Haushaltsentwurf keine Entsprechung. Die tatsächliche Förderpolitik setzt andere Schwerpunkte. Allein über GRW und EFRE werden 2012 Ausgaben von 390 Millionen Euro eingeplant. Hinzu kommen noch Landeskoförderungsanteile. Sage und schreibe lediglich 11 Millionen Euro davon stehen für die oben genannten Förderinstrumente zur Verfügung. Ursache für die Kappung ist die Beendigung der Investitionsphasen bei den jüngsten Fonds.
Weiterhin begründete Herr Christoffers seine eigene Untätigkeit in diesem Förderbereich mit ernstzunehmenden Zweifel, ob der Einsatz von EFRE-Mitteln in Fonds und Darlehen überhaupt durch die Verordnungen abgedeckt werden. Mit der gleichen Begründung wurde unser Änderungsantrag abgelehnt. Diese Begründung war aber vorgeschoben.
Wir haben uns schlau gemacht. der Europäische Rechnungshof rügte, dass der Einsatz von EFRE-Mittel für Darlehen, wie unsere GRW-Nachrangdarlehen, nicht durch die EU-Verordnung erfasst gewesen wären. Daraufhin hat die Kommission reagiert und eine solche Mittelverwendung in die Verordnung einbezogen. Die Gründung von Fonds wurde nie in Zweifel gezogen. Außerdem ist es doch europäischer Wille: aandere, neue Finanzierungsinstrumente hervorzubringen und zu unterstützen
Herr Christoffers, Ihnen steht der Weg frei Ihren Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Die Übersicht in der Mittelfristigen Finanzplanung zeigt das Potential. Während 2012 verlorene Zuweisungen und Zuschüsse mit 1,2 Milliarden Euro eingeplant sind, erreichen Darlehen, Gewährleistungen und Bürgschaften gerade einmal 80,6 Millionen.
Welchen Irrweg die einzelbetriebliche Zuschussförderung birgt, zeigt doch die Wirtschaftsförderung der letzten 20 Jahre in Brandenburg. Laut Fortschrittsbericht Aufbau Ost 2009 summieren sich allein die Ausgaben in Brandenburg aus der GRW-Förderung seit 1990 auf 5,4 Milliarden Euro. Diese Mittel hätten als Kredite und Darlehen einen gewaltigen revolvierenden Fonds begründen können.
Wie es einmal anders ging, zeigt der Marshallplan als erster revolvierender Fonds in der Wirtschaftspolitik und Musterbeispiel für einen effektiven Mitteleinsatz. Zwischen 1947 und 1951 flossen insgesamt 13,1 Milliarden Dollar nach Europa, davon erhielt Deutschland 1,4 Milliarden. Diese Mittel legten zusammen mit der Wirtschaftsliberalisierung die Grundlage für das westdeutsche Wirtschaftswunder. Der Westen Deutschlands war dabei nur der viertgrößter Empfänger nach Italien, Frankreich und Großbritannien.Diese Finanzmittel existieren heute noch und bilden das KFW-Vermögen. 2010 erreichte die Bilanzsummen der KFW 441,8 Milliarden Euro. Das ist nachhaltig!
Durch die umfassende Mittelbereitstellung für Zuschüsse besteht für die Unternehmen allerdings überhaupt kein Grund die zur Verfügung gestellten Kreditmöglichkeiten zu nutzen .
Auch deshalb treten wir für den Abschied von der einzelbetrieblichen Zuschussförderung ein. Für die Übergangszeit sollte die Förderung von Technologien und Innovationen in den Mittelpunkt rücken. Auf branchenbezogene Erhaltungsinvestitionen sollte ganz verzichtet werden. In der Übergangszeit sind harte Nachhaltigkeitskriterien wie Energie- und Ressourceneffizienz als Fördervoraussetzung der Wirtschaftsförderung zugrunde zu legen.
Noch ein Wort zum Vergabegesetz: Die Verabschiedung des Vergabegesetzes holt uns auch in den Haushaltsverhandlungen wieder ein und wie! Wir teilen Ihre Meinung, dass ein Mindestentlohn bei öffentlichen Aufträgen des Landes und der kommunalen Familie notwendig ist. Leider haben Sie es aber geschafft, ein Vergabegesetz zu verabschieden, dass für 70 bis 80 Prozent aller Vergaben nicht angewendet wird. Außerdem führt der Verzicht auf ökologische Kriterien zu deutlich weniger Verwaltungsaufwendungen.
Die fehlende Wirksamkeit Ihres Gesetz durch die zu hohen Schwellenwerte bestätigt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Vergabegesetz im Land Brandenburg". Die Angaben über die Anzahl und den Wert von Landesaufträgen in den Jahren 2005 bis 2009 ergeben durchschnittliche Auftragswerte die unter den Schwellenwerten des Vergabegesetzes liegen. Die im Verhältnis zu Landesvergaben deutlich geringeren Auftragsvolumina in den Gemeinden und Kreisen werden erst recht die Schwellenwerte des Vergabegesetzes nicht erreichen. Bei einem Vergabegesetz mit niedrigen Schwellenwerten und umfangreichen ökologischen und sozialen Kriterien sind Mehraufwendungen für die kommunale Familie erkennbar. Ihr Vergabegesetz besteht aber noch nicht mal aus Haut und Knochen.
Trotzdem wollen die Koalitionsfraktionen 10 Millionen Euro für die Kommunen bereitstellen, um den nicht vorhandenen Mehraufwand des Personals durch die neuen Vergabevorschriften zu bezahlen. Bei einem Stundenlohn von 20 Euro (entspricht dem höheren Dienst) finanzieren 10 Millionen Euro 500.000 Arbeitsstunden, für ein Gesetz, dass nur bei 10-20 Prozent aller Vergaben greift. Eine reife Leistung!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit