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Benjamin Raschke spricht zu unserem Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg und weitere Gesetze“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie haben es gemerkt: Insgesamt herrscht eine gute Stimmung, und auch uns sehen Sie heute zufrieden. Wir hatten im März schon einen sehr guten ersten Gesetzentwurf der auf unsere Initiative hin nochmals verbessert worden ist, so dass ich die bereits getroffene Einschätzung nur teilen kann: Ja, das Landesverfassungsgericht wird heute eine gute Arbeitsgrundlage für die nächsten Jahre bekommen.

Wir hatten bei der 1. Lesung ein paar Punkte benannt, bei denen wir etwas besorgt waren. Auf zwei davon will ich eingehen. Der erste Punkt betraf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs; Kollege Stohn hat es angesprochen. Unsere Sorge war: Hat das Gericht überhaupt genug Personal, auch lT-Personal, um das umsetzen zu können? Die Antwort des Verfassungsgerichtspräsidenten in der Anhörung war: Ja. - Damit ist der erste Punkt erledigt.

Schwieriger ist der zweite Punkt - auch er wurde eben schon angesprochen -‚ die Gebührenregelung. Der erste Gesetzentwurf sah vor, dass Verfahren eingestellt werden können, sobald nur ein einziger Richter Gebühren anordnet und der oder die Betroffene sie nicht zahlen kann. Wir hatten Sorge, dass dann Menschen, insbesondere arme Menschen, abgeschreckt werden und sagen: Dann ziehe ich lieber gar nicht erst vor das Landesverfassungsgericht. - Das hat auch die Präsidentin des Berliner Landesverfassungsgerichts so gesehen. Unser Landesverfassungsgerichtspräsident hat gesagt: Das betrifft nur zwei Fälle im Jahr. - Das ist aus unserer Sicht ein deutliches Zeichen dafür, dass wir die Regelung eigentlich nicht brauchen. Aber sei's drum. SPD und DIE LINKE sind uns ein gutes Stück entgegengekommen. Dafür herzlichen Dank. Es gibt das Gebührenmodell zwar noch, aber es ist so verändert, dass jetzt das gesamte Gericht entscheiden muss, und es gibt auch die Möglichkeit einer Art Ratenzahlung - also eine deutliche Verbesserung.

Außerdem - das wurde von der CDU gerade schon angesprochen - gab es im Rahmen der Anhörung noch eine dritte große Debatte, nämlich die Altersgrenzen. Ich kann mich den Worten des Kollegen Eichelbaum nur anschließen: Aus unserer Sicht sind Altersgrenzen im Verfassungsgericht nicht mehr zeitgemäß.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wir haben in den Ausschüssen versucht, Sie zur Streichung zu bewegen. Wir haben es auch heute noch einmal beantragt, und zwar, Frau Mächtig, nicht deswegen, weil wir uns als Fraktion nicht durchsetzen können, sondern weil die Hoffnung, Sie doch noch überzeugen zu können, zuletzt stirbt. Ich sehe in Ihren Gesichtern aber - und Sie haben es auch schon gesagt -: Das wird nicht so sein. Sie werden es auch bei der heutigen Abstimmung ablehnen. Nun gut. Dann ist das so. Sei's drum. Heben wir uns diese Verbesserung gemeinsam mit der CDU eben für die nächste Novelle auf. Vor der Wahl ist nach der Wahl. Insgesamt sehen Sie uns zufrieden. Wir liefern dem Landesverfassungsgericht eine gute Arbeitsgrundlage, und auch ich danke den Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss für die gute Zusammenarbeit. - Vielen Dank.

>> Unseren Gesetzentwurf gemeinsam mit der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE findet ihr hier als pdf-Datei