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Benjamin Raschke spricht zum Antrag "Brandenburgischen Justiznachwuchs fördern"

Herr Vizepräsident! Liebe Gäste am Livestream! Werte Abgeordnete! Auch ich hätte gern mehr Nachwuchs - für uns alle, also in der Justiz in Brandenburg -, denn bekanntlich gehen in den nächsten Jahren sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in den verdienten Ruhestand. Und wir wissen es alle: Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht nur die Grundlage für gute Arbeit. Ich gehe sogar noch weiter und sage: In der Justiz sind sie die Grundlage des Rechtsstaats. Deshalb müssen wir aus meiner Sicht vor allem eines tun: Die Arbeit in der Justiz attraktiver machen. Da stehen auf meinem To-do-Zettel drei Dinge: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Digitalisierung und das Ausbildungswesen.

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben wir nicht nur den Frauenanteil im Blick - Stichwort: gläserne Decke, höhere Positionen ‑, sondern auch, wie Männer und Frauen, überhaupt Familien, Dinge wie Vertrauensarbeit und Homeoffice nutzen können, damit der Beruf attraktiver wird.

Das hängt natürlich mit dem zweiten Punkt, der Digitalisierung, zusammen. Aber heute sind wir beim dritten Punkt, einem Puz- zleteil der dritten großen Aufgabe, nämlich der Modernisierung der Ausbildung. Wir haben hier im Landtag schon über die Veränderung von Berufsbildern, zum Beispiel die Akademisierung bei Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, gesprochen sowie über gemeinsame Teilausbildungen von Justiz und Polizei. Ich bin mir sicher, wir werden einige dieser Debatten auf der vom Landtag in Auftrag gegebenen Zukunftskonferenz weiterführen.

Heute geht es um ein Puzzleteil. Das sieht so aus, dass wir das Ministerium bitten, drei Dinge für uns zu prüfen. Wir beauftragen das Ministerium, für uns herauszuarbeiten, wie wir - erstens - die Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren hinsichtlich der Leitung der Arbeitsgemeinschaften attraktiver machen können, wie wir - zweitens - überhaupt mehr Kapazitäten erhalten und - drittens, wir haben es eben gehört ‑ was für oder gegen die Einführung einer Landeskinderregelung spricht - also dafür oder dagegen, dass die rund 200 Absolventinnen und Absolventen im Jahr nicht nur nach Leistung, Wartezeit und Härtefallkriterien ausgewählt werden, sondern auch nach Regionen.

Dafür spricht, dass beispielsweise Berlin das bereits macht und wir uns mit Berlin Obergerichte und ein Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt teilen. Es gibt allerdings auch - das wurde schon angesprochen - ein Gutachten unseres Parlamentarischen Beratungsdienstes zu Landeskinderklauseln, das doch einige Hürden aufzeigt, zum Beispiel bei der Definition - Frau Block erwähnte es eben ‑: Wer ist denn eigentlich Landeskind und wer ist es nicht?

Deswegen werden wir heute das Justizministerium mit diesen spannenden Prüfungen beauftragen. Ich freue mich schon sehr auf die Ergebnisse und die Debatte hier oder im Rechtsausschuss. - Vielen Dank.