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Benjamin Raschke spricht zum Gesetzentwurf der SPD–Fraktion, der CDU–Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und unserer Fraktion „Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg und weitere Gesetze“

>> Den Gesetzentwurf unserer Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der CDU-Fraktion findet ihr hier als pdf-Datei

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wie Sie inzwischen sicher gemerkt haben, handelt es sich um einen Antrag von SPD, CDU, Grünen und Linken; daher können Sie mit Recht davon ausgehen, dass auch wir zustimmen werden. Ebenfalls können Sie davon ausgehen, dass wir die meisten genannten Argumente teilen. Da ich nun jedoch der vierte Redner bin, das ganze Lob schon ausgesprochen wurde und ich nicht alles wiederholen will, möchte ich die unangenehme Aufgabe übernehmen, etwas Wasser in den Wein zu gießen.

Wie schon zu hören war, werden wir das Gesetz an den Ausschuss überweisen und dort eine Anhörung durchführen. Es gibt einige Punkte in unserem eigenen Gesetzentwurf, die wir uns noch einmal kritisch anschauen sollten. Erstens: Den elektronischen Dokumentenverkehr einzuführen ist eine super Sache; wir haben auch schon gehört, warum. Aber diejenigen von uns, die bei der letzten Personalrätekonferenz waren, haben mitbekommen, dass da der Teufel doch sehr im Detail steckt. Man braucht dafür viel Know-how, allein schon wegen der hohen Datenschutzstandards. Bei der Anhörung sollten wir uns fragen: Was braucht das Verfassungsgericht, wenn wir das jetzt ins Gesetz schreiben? Braucht es zum Beispiel mehr Personal, braucht es gut ausgebildete ITler und ITlerinnen, die das umsetzen?

Die zweite Frage betrifft die Gebühren. Wir wollen Gebühren einführen und sind uns, glaube ich, alle einig, dass sie nicht zu hoch sein dürfen - nicht so hoch, dass sie abschreckend sind. Wir müssen uns in der Anhörung also mit der Frage befassen, was geschieht, wenn jemand den Gerichtskostenvorschuss nicht zahlen kann. Selbstverständlich kann man sich davon befreien lassen. Aber ist das in der Praxis tatsächlich so einfach, die Hürde so niedrig, dass es niemanden abschreckt, dass niemand, nur weil er wenig Geld hat, sich ausgegrenzt und davon abgeschreckt fühlt? Die Gebühren sind also das zweite Thema, das wir uns anschauen müssen.

Der dritte Punkt in unserem eigenen Gesetzentwurf, den wir noch einmal kritisch betrachten müssen, ist die Freistellung für die Tätigkeit als Verfassungsrichterin oder Verfassungsrichter. Wir wollen, dass jemand, der am Verfassungsgericht arbeitet und sonst Berufsrichterin oder Berufsrichter ist, in einem gewissen Maße von dieser Arbeit freigestellt wird. Auch das ist richtig und gut, denn bei dem Pensum, das unsere Gerichte in Brandenburg zu bearbeiten haben, kann man die Tätigkeit als Verfassungsrichterin oder Verfassungsrichter nicht nebenbei ausüben. Aber da gilt es einen Punkt genauer zu betrachten: Wir privilegieren damit ein Drittel des Verfassungsgerichts, nämlich die Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Ein weiteres Drittel machen Mitglieder aus, die das nicht erfüllen müssen - dazu gehört beispielsweise der Filmemacher Andreas Dresen als Nichtjurist. Das letzte Drittel sind zum Beispiel Diplomjuristen. Was ist mit den anderen zwei Dritteln, die diese Privilegierung nicht haben; was machen wir mit denen?

Nichtsdestotrotz - auch die CDU-Fraktion hat angekündigt, weitere Punkte einzubringen - werden wir im Ausschuss sicherlich eine gute Anhörung haben. Ich bin mir ganz sicher, dass wir das Verfassungsgericht am Ende mit genau den Änderungen ausstatten werden, die es braucht, damit es in Zukunft weiter gut arbeiten kann.

- Herzlichen Dank.